Hallo,
ich bin freiberufliche Journalistin und habe in meiner Steuererklärung die Betriebsausgabenpauschale genutzt (maximal 2455 Euro, wie das so vorgesehen ist).
Das Finanzamt hat sie nun nicht anerkannt mit der Begründung „Die Pauschale kann nur gewährt werden, falls keine höheren Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.“
Das einzige, was ich bei Ausgaben sonst noch angegeben habe, ist die an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer. Kann das mit den höheren Betriebsausgaben gemeint sein? Oder was sonst?
Ich danke sehr für sachdienliche Hinweise!!!!