Umlageschlüssel selbst festlegen

  • Hallo,


    sicher ist das ganz einfach, aber ich stehe auf dem Schlauch.

    gegeben: Haus mit Einliegerwohnung.


    1. einige meiner Nebenkosten werden "nach qm" umgelegt: wie kann ich das errechnete Verhältnis kontrollieren?

    In der Definition der Wohneinheiten werden ja die qm angegeben. Daraus ergibt sich logischerweise das qm-Verhältnis.

    Aber: kann man das errechnete Ergebnis irgendwo einsehen?
    Nur so als Kontrolle? Ich habe ja im Mietvertrag ein bestimmtes Verhältnis festgelegt; und evtl. haben sich die qm leicht geändert/Anbau/neu berechnet - ich würde einfach gerne mal sehen wie das Ding rechnet. Wo muss ich schauen?


    2. %-Verteilung mit selbst definiertem Verhältnis
    Ich habe Kosten, welche nach einem manuell festgelegten Verhältnis verteilt werden sollen; also NICHT pro qm oder pro Personenzahl etc.

    z.B. Sat-TV Wartung 70/30, weil der eine fast nie fernsieht. Oder Allgemeinstrom in einem Treppenhaus das überwiegend von einer Partei genutzt wird.

    Das ist auch vertraglich so festgelegt - aber wie definiere ich das in WISO?

    Man kann zwar ja bei "Kostenarten / Umlageschlüsselzuordnungen" einen Schlüssel neu erstellen; aber wie kann ich nun festlegen, dass eine Rechnung eben zu z.B. 70%/30% verteilt wird?

    Wenn ich für einen Schlüssel eine %-Zahl eingebe, dann führt das nur dazu, dass ein "2. Umlageschlüssel" angewendet wird, also Teile der Kosten auf ZWEI Arten umgelegt werden; aber eben nicht zu 70/30% auf die beiden Wohneinheiten. (Siehe screenshot).


    Wie lege ich fest, dass eine Rechnung 70/30 auf die beiden Wohneinheiten gebucht werden soll?


    Für Hilfe wie immer stets dankbar,

    beste Grüße!



  • Zu 2. fällt mir nur ein je 1 Rechnungen dem jeweiligen Mieter zuzuordnen.

    Beschreibung: Sat-TV Wartung 70% und Sat-TV Wartung 30% und die jeweiligen Beträge

    Genau das gleiche mit Allgemeinstrom.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Nur als Info: Das Produkt WISO Hausverwalter ist hier offenbar flexibler. Dort kannst Du auf jeden Fall beliebige Umlageschlüssel definieren. Die von Dir genannte Begründung (der eine sieht fast nie gern) mag nachvollziehbar klingen, ist aber in der Praxis kaum nachvollziehbar. Falls es zu Gunsten des Mieters ist oder es sich bei den Mietern um Familienmitglieder handelt, man das anders aussehen.

  • Nur als Info: Das Produkt WISO Hausverwalter ist hier offenbar flexibler. Dort kannst Du auf jeden Fall beliebige Umlageschlüssel definieren. Die von Dir genannte Begründung (der eine sieht fast nie gern) mag nachvollziehbar klingen, ist aber in der Praxis kaum nachvollziehbar. Falls es zu Gunsten des Mieters ist oder es sich bei den Mietern um Familienmitglieder handelt, man das anders aussehen.

    Hallo und erstmal vielen Dank für Eure Antwortwen!

    Super, dass man hier so gute Tipps bekommt!


    Ok, ich hatte die Beispiele gewählt um nicht viel erklären zu müssen.

    Werden wir konkret: Ja, das mit Sat-TV machen wir auch, aber das ist nicht mal das Problem, viel relevanter ist eigentlich:


    Ich habe ein Doppelhaus, bei dem die eine Hälfte ein Familienwohnhaus ist. Diese erstreckt sich aber auch ins zweite Haus (EG) hinein (ca. 1/3 der qm).
    Dort gibt es auch noch ein einzelnes, sehr selten genutztes Gästezimmer mit Bad.

    Außerdem gibt es in Haus 2 noch eine Mietwohnung.

    Und ein Treppenhaus+Hauseingang (= Allgemeinstrom) für das Gästezimmer und die Mietwohnung.

    Ergo gibt es da Allgemeinstrom; welcher aber 90% von der Mietwohnung genutzt wird.


    Während es für die Müllgebühren etc. Sinn macht, beide Objekte nach qm-Verhältnis aufzuteilen (Haus 1+Haus2 /qm), macht das beim Allgemeinstrom keinen Sinn (denn der fällt ja nur in Haus 2 an und da zu 90% von einer Partei). Da hätte ich gerne ein eigenes Verhältnis definiert.


    Verstehe ich richtig, dass das im "WISO:Vermieter" nicht geht; bzw nur über manuell doppelt angelegte Rechnungen?


    Und verstehe ich richtig, dass es keinerlei Möglichkeit gibt, nirgends, den aus den qm ausgerecheten Schlüssel sich anzeigen zu lassen=?

    Seltsam. Ich programmiere doch nicht einen wichtigen Faktor in einer Rechnung so, dass der Nutzer keine Chance hat ihn einzusehen?!?

  • Wie wohnhofAtrium es bereits angedeutet hat, mit dem Hausverwalter (wo wir mit arbeiten) geht das fast alles zu machen, dort kann man verschiedene Konten und Umlageschlüssel neu definieren. Das geht beim Vermieter nicht.


    Bei einer Abrechnung wird, wenn mittels Wohnfläche Kosten umgelegt werden, immer die Gesamtanzahl = 100% Kosten aufgeführt, dann die der Wohneinheit, daraus wird dann quasi die "Dreisatzberechnung" angezeigt, und das für jede Wohneinheit. Soweit ich weiß. macht das der Vermieter auch, denn dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


    Das was du angegeben hast, welche unterschiedlichen Berechnungsfaktoren du willst, geht nur beim Verwalter. Da könnten wir dir helfen.

  • Also,

    die hotline hat mich schlauer gemacht.

    Mal hier ein ganz ausdrückliches DANKE an den tollen hotliner von Buhl!


    1) Den genauen %-Anteil einer Aufschlüsselung kann man zwar im Programm selbst nicht einsehen, er wird aber auf einer Abrechnung ausgedruckt. Also im Zweifel einfach eine Abrechnung erstellen und da nachschauen, sowas ändert sich ja auch nicht täglich.


    2) Auch das geht. Zur Erinnerung: Es sollen Kosten mit frei gewähltem %-Anteil auf die Wohnungen verteilt werden, also Anteil != % der qm


    1. Einstellungen -> Kostenarten: neue Kostenart anlegen (Bsp: "Allgemeinstrom")

    2. Einstellungen -> Umlageschlüssel: neuen Umlageschlüssel anlegen mit Einheit =%

    3. Objekte -> bei "Kostenarten" -> *Neu* -> Kostenart und Schlüssel aus 1. und 2. auswählen, aber "100%" stehen lassen -> speichern

    4. Wohnungen -> für die betreffenden Wohnungen: Neuer Eintrag: x% (hier den gewünschten Anteil eintragen) (Muss für alle Wohnungen durchgeführt werden).


    Jetzt kann bei Einpflegen einer Rechnung diese Kostenart und damit auch die entsprechende Umlage ausgewählt werden.


    Das einzig seltsame, was mir jetzt noch auffällt - und das hat vermutlich nichts mit meinem konkreten Problem zu tun:

    Wenn ich einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen will, geht das nicht, wenn ich nicht vorher für das gesamte Objekt einen "Hauptzähler" anlege - siehe Screenshot. Man muss auf jeden Fall einen Hauptzähler haben, bevor man einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen kann. Das ist doch seltsam - einen "übergeordneten Hauptzähler" gibt es hier nicht.

    Mal schauen ob die Abrechnung trotzdem klappt.


    Screenshots:

    - Allgemeinzähler mit Dummy-Hauptzähler

    - so sieht es aus wenn man einen Allgemeinzähler OHNE Hauptzähler anlegen will.

  • Wenn ich einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen will, geht das nicht, wenn ich nicht vorher für das gesamte Objekt einen "Hauptzähler" anlege - siehe Screenshot. Man muss auf jeden Fall einen Hauptzähler haben, bevor man einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen kann. Das ist doch seltsam - einen "übergeordneten Hauptzähler" gibt es hier nicht.

    Ok das sieht schon mal gut aus. Wie erwähnt, arbeitet ein Teil der hier hilfreich tätigen User mit dem Hausverwalter.


    Nur zum Verständnis wegen Allgemeinstrom. Dieser wird über die Wohnfläche verteilt. Zur Abrechnung kommen nur die Kosten, nicht die verbrauchten kWh usw. Daher benötigt dieser Kontenschlüssel auch KEINEN Hauptzähler.


    Bitte die Jahreskosten Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom nur dem Konto zubuchen, der Rest verteilt das Programm. Wenn du jetzt nur bestimmten Wohneinheiten diese berechnen willst, dann müsste als Umlageschlüssel "laut Abrechnung" eingestellt werden (so beim HV). Dann gibst du beim Buchen die Gesamtkosten ein und verteilst sie anschließend auf die entsprechenden Parteien.

  • 1. Einstellungen -> Kostenarten: neue Kostenart anlegen (Bsp: "Allgemeinstrom")

    2. Einstellungen -> Umlageschlüssel: neuen Umlageschlüssel anlegen mit Einheit =%

    3. Objekte -> bei "Kostenarten" -> *Neu* -> Kostenart und Schlüssel aus 1. und 2. auswählen, aber "100%" stehen lassen -> speichern

    4. Wohnungen -> für die betreffenden Wohnungen: Neuer Eintrag: x% (hier den gewünschten Anteil eintragen) (Muss für alle Wohnungen durchgeführt werden).

    Danke, wieder was dazu gelernt. Konnte ich in einem Beispiel nachvollziehen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung

  • Eine neue Frage hat sich ergeben, vielleicht weiß ja wieder jemand Rat :)

    Wie splittet man Rechnungen die einen bestimmten Zeitraum abdecken, z.B. Jahresgebühren, wenn in dem Zeitraum der Mieter wechselt?


    Beispiel:
    Ich habe eine Rechnung, z.B. Müllgebühren, für einen Zeitraum 1.5.-31.12.

    Die Wohnung stand vom 1.5. - 31.7. leer, jetzt ein neuer Mieter.


    Wenn ich diese Rechnung buche, dann kann ich aber nicht "einer Wohnung zuweisen" (und damit automatisch zwischen altem und neuem Mieter aufteilen), sondern ich muss die Rechnung *einem* Mieter zuweisen.

    Das stimmt aber ja nicht, der zahlt ja dann zuviel...?


    Irgendwelche Tipps, abgesehen von "selbst ausrechnen und zweimal einbuchen mit den Teilbeträgen"?

  • Wie immer als allererstes ganz herzlichen Dank, erst recht dafür daß Ihr Euch hier so bemüht, obwohl Ihr eigentlich ein _anderes_ Programm nutzt (Verwalter).


    Wenn ich einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen will, geht das nicht, wenn ich nicht vorher für das gesamte Objekt einen "Hauptzähler" anlege - siehe Screenshot. Man muss auf jeden Fall einen Hauptzähler haben, bevor man einen Allgemeinstrom-Zähler anlegen kann. Das ist doch seltsam - einen "übergeordneten Hauptzähler" gibt es hier nicht.

    Ok das sieht schon mal gut aus. Wie erwähnt, arbeitet ein Teil der hier hilfreich tätigen User mit dem Hausverwalter.


    Nur zum Verständnis wegen Allgemeinstrom. Dieser wird über die Wohnfläche verteilt. Zur Abrechnung kommen nur die Kosten, nicht die verbrauchten kWh usw. Daher benötigt dieser Kontenschlüssel auch KEINEN Hauptzähler.


    Also ganz kann ich Deine Erklärung jetzt nicht mit dem zusammenfügen, was ich im Programm sehe:

    Wenn ich einen Allgemeinzähler anlege - noch vor dem Thema "Schlüssel" - dann sieht das so aus (siehe screenshot). Der _muss_ zwingend einem Hauptzähler zugeordnet sein.


    Mir ist völlig unklar was das soll, denn einen "Hauptzähler" gibt es hier im Haus nicht, es gibt pro Wohneinheit einen + den Allgemein. Aber das Programm fordert das so. Ich habe jetzt einen Dummy als Hauptzähler angelegt, aber ob das am Ende alles richtig gerechnet wird... Mal sehen.






    Zitat


    Bitte die Jahreskosten Allgemeinstrom = Beleuchtungsstrom nur dem Konto zubuchen, der Rest verteilt das Programm. Wenn du jetzt nur bestimmten Wohneinheiten diese berechnen willst, dann müsste als Umlageschlüssel "laut Abrechnung" eingestellt werden (so beim HV). Dann gibst du beim Buchen die Gesamtkosten ein und verteilst sie anschließend auf die entsprechenden Parteien.

    Meinst Du damit: Ich brauche eigentlich gar keinen Zähler anzulegen, weil am Ende kommt vom E-Werk sowieso eine Rechnung für diesen Zähler, die trage ich dann als Rechnung ein, wähle eine (meine neue) passende Kostenart -> Umlage aus und fertig

    Das klingt logisch.

    Ich glaube ich habe da einen Denkfehler begangen:

    Der Stromzähler wird ja eigentlich abgelesen, um die Daten ans E-Werk zu melden.

    Die Nebenkostenabrechnung hingegen entsteht aus den Kosten, die mir das E-Werk berechnet - aufgeteilt wie auch immer.


    Die abgelesenen Werte hingegen fließen ja in die Abrechnung gar nicht direkt ein, sondern nur die Rechnung vom E-Wert.

    Eigentlich müsste ich diesen Zähler überhaupt gar nicht anlegen und könnte trotzdem die Nebenkosten korrekt errechnen.
    Dient die Dokumentation der Zählerstände hier eher als Kontrolle?


    Aber wieso muss ich denn dann beim Anlegen des Zählers (zwangsweise!!) eine Umlage auswählen?


    Fragen über Fragen und 100 Dank an Euch tapfere Helfer!

  • Meinst Du damit: Ich brauche eigentlich gar keinen Zähler anzulegen, weil am Ende kommt vom E-Werk sowieso eine Rechnung für diesen Zähler, die trage ich dann als Rechnung ein, wähle eine (meine neue) passende Kostenart -> Umlage aus und fertig

    Genau so ist es. Du hast im Kontenplan den Umlageschlüssel Allgemeinstrom drin. Da dieser über die Wohnfläche abgerechnet wird, wenn sonst kein anderer Verteilerschlüssel im Mietvertrag steht, dann gibst du NUR die Kosten der Stromrechnung für diesen Zähler ein.

    Aufgrund des Umlageschlüssels wird da entsprechend verteilt. Daher brauchst du auch keinen Hauptstromzähler als Basiszähler einzugeben, denn das würde keinen Sinn machen.

    Und im übrigen, Stromkosten dürfen nicht in die Nebenkostenabrechnung einfliesen, das ist nicht statthaft. Nur der Beleuchtungsstrom = Allgemeinstrom, und der wird über die Fläche verteilt.

    Sollten aber nur bestimmte Mieter diese Kosten tragen, dann musst du bei dem 1. Umlageschlüssel = WOhnfläche, einen 2. Umlageschlüssel mit "laut Abrechnung" (so lautet dieser beim Hausverwalter) aktivieren.

    Erst danach bekommst du nach dem Buchen der Gesamtsumme und dem anschließenden Ende der Eingabe ein Feld aufgezeigt (beim HV!) welchem Mieter du die manuell errechneten Kosten berechnen willst.

    Das war dann alles was du machen musst.


    Solltest du von dem separaten Allgemeinstromzähler auch den Heizungsstrom "abzwacken", dann musst du dies ebenfalls manuell berechnen. Bei deinem Objekt würde ich 3% der reinen Brennstoffkosten in die Heizkostenabrechnung buchen. Den dann berechneten Heizungsstrom musst du von den Allgemeinstromksoten abziehen und bei der Buchung dies vermerken, ist eine gesetzliche Pflicht.


    Melde dich, sollte noch was unklar sein.

  • Wie splittet man Rechnungen die einen bestimmten Zeitraum abdecken, z.B. Jahresgebühren, wenn in dem Zeitraum der Mieter wechselt?


    Beispiel:
    Ich habe eine Rechnung, z.B. Müllgebühren, für einen Zeitraum 1.5.-31.12.

    Die Wohnung stand vom 1.5. - 31.7. leer, jetzt ein neuer Mieter.

    Hier das Ergebnis:

    Vermieter


    Mieter


    Vermieter

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Kostengünstige Heiz-und Nebenkostenabrechnung