E-Bilanz für 2017 nicht übertragbar

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich brauche dringend euer Schwarmwissen.

    Ich muss eine E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2017 an das Finanzamt übermitteln. Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen im HGB eingetragenen Kaufmann.

    Die Software Unternehmer Professional habe ich auf den aktuellsten Stand gebracht.

    Für die Erstellung der E-Bilanz stehen mir demnach die Taxonomie 6.0 vom 2016-04-01 und Taxonomie 6.0 MicroBilG vom 2016-04-01 zur Verfügung.


    Die Erstellung der XBRL funktioniert problemlos. Aber egal wo (ebilanzonline.de oder Bundesanzeiger) ich die Datei hochlade, bekomme ich die Meldung, dass die Taxonomie falsch sei.


    Was mache ich falsch? Ich habe doch nur die beiden zur Verfügung?

  • Was für eine Taxonomie hast du denn bei ebilanzonline.de oder Bundesanzeiger eingestellt?

  • Bankentaxonomie?

    zuordnung der e-Bilanz-Taxonomie auf...

    Zitat

    Voraussetzung zur Datenübernahme aus der E-Bilanz ist, dass die Bilanz für die Über-tragung an die Finanzverwaltung auf handelsrechtlicher Grundlage erstellt wird und eine Überleitungsrechnung erfolgt. Zudem müssen die Taxonomien übereinstimmen: Es können keine Daten von z.B. Versicherungstaxonomie auf Bankentaxonomie oder von einer Kerntaxonomie auf eine Kerntaxonomie für Kleinstgesellschaften übernommen werden

  • Was für eine Taxonomie hast du denn bei ebilanzonline.de oder Bundesanzeiger eingestellt?

    Im Bundesanzeiger ist m.W. keine auszuwählen. Der Kunde ist angelegt als Einzelperson und "keine besondere Geschäftsform" angelegt.

    Im Programm selber kann ich ja nur zwischen den 3 genannten auswählen. Ich habe es jetzt händisch eingetragen und es wurde natürlich akzeptiert. Aber es wundert mich dass Unternehmer Pro nur die wenigen Taxonomien anbietet. Oder habe ich Gedankensalat?

  • Moin!


    Oder habe ich Gedankensalat?

    Besser hätte es keiner definieren können ^^


    Du bist mit 2017 jetzt durch, wie Du sagst, weil Du die Zahlen händisch eingegeben hast.

    Aber für 2018 beschäftige Dich mal mit der für Dich gültigen Taxonomie.

    Da war der Hinweis von nesciens schon richtig. Im Bundesanzeiger musst Du natürlich eine Tax einstellen.

    Und "Bankentaxonomie" und "keine besondere Geschäftsform" bei einem "im HGB eingetragenen Kaufmann" (wie Du es beschreibst) lassen da alle Alarmglocken schrillen. Da passt einiges nicht zusammen.


    Gruß

    Chris