Headset richtig buchen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte Euch mal wieder um Rat bitten (SKR04 / Ist-Versteuerung).


    Ich habe mir für ~ 180 EUR netto ein Headset gekauft. Hinzu kommen ~ 5,03 EUR netto Versandkosten.

    Nun bin ich mir aber nicht sicher, wie ich das Ganze verbuchen soll.


    Verwendung

    • Das Headset ist gleichzeitig mit dem Telefon vom Festnetzanschluss, dem Handy und dem Laptop verbunden.
    • Gekauft habe ich das Headset um lange Kundentelefonate (teils + 2h) besser handhaben zu können.
    • Gespräche über Skype konnte ich erst so überhaupt führen, da vorher kein Headset vorhanden war.


    Weitere Details

    • Laptop wurde 2017 für ~ 400 EUR gekauft und sofort abgesetzt.
    • Vom Handy aus führe ich sowohl Privatgespräche als auch Firmengespräche. Das Handy ist im Privatbesitz und nicht der Firma zugeordnet, sowohl den Kaufpreis des Handys als auch die monatlichen Rechnungen bezahle ich privat.
    • Festnetztelefon: Genau wie beim Handy.


    Meine Frage an Euch

    Wie verbuche ich das Ganze richtig?
    Das Headset ist selbstständig nicht nutzbar.


    Betriebsausgabe.de meint:

    Ein Headset gehört zum Anlagevermögen eines Unternehmens. Sofern kein sofort abzugsfähiges, geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) vorliegt
    Quelle: https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/headset/

    @babuschka schrieb im Thema Headset Abschreibung

    Ich sehe hier eher den Computer - wenn ein Telefon vorhanden wäre, wäre ein Headset "Luxus". Und hinzuaktivieren nur dann, wenn vorher noch kein Headset vorhanden war, sonst Aufwand.


    Die Antwort ist ja komplett entgegengesetzt :/ (oder ich verstehe hier einen Zusammenhang nicht)


    Eventuell kann jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen :)


    Vielen Dank

    Buecherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Guten Morgen,


    danke für Eure Antworten.


    Das Notebook habe ich 2017 gekauft, wo ich noch Mein Büro nicht genutzt habe.

    Daher habe ich es zunächst wie in der Anleitung für GWG vorgeschlagen angelegt:




    Dann habe ich die Eingangsrechnung erzeugt und wollte das Headset dem Notebook zuweisen:



    Dann kommt aber die Meldung




    Elsamate meinstest Du das mit "hinzubuchen" oder bin ich hier den falschen Weg gegangen?


    Viele Grüße

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • "hinzubuchen"

    "weitere Zu-und Abgänge des Anlageguts"


    Da das Headset jedoch ein GwG bis 400,-- ist, kannst du es auf das gleiche Konto 0670 wie das Noterbook buchen/zuweisen

    Dann am Jahresende "abschaffen" (evtl. mit Erinnerungswert)


    effizienter wäre in solchen Fällen, da ja nicht über Jahre abgeschrieben wird, eine Manuelle Buchung.

    Betrag - Sollkto 0670 - Habenkonto z.B. 1800 Bank

    am Jahresende dann die Sofortabschreibung

    Betrag - Sollkonto 6260 - Habenkonto GwG 0670

  • Hallo Elsamate ,


    "hinzubuchen"

    "weitere Zu-und Abgänge des Anlageguts"

    Falls Du diesen Button hier meinst: Das habe ich probiert. Da kommt die gleiche Meldung wie oben.


    Zitat

    Da das Headset jedoch ein GwG bis 400,-- ist, kannst du es auf das gleiche Konto 0670 wie das Noterbook buchen/zuweisen

    Dann am Jahresende "abschaffen" (evtl. mit Erinnerungswert)

    Aber das Headset ist doch kein GwG, da nicht selbstständig nutzbar.


    Haufe meint:

    Zitat

    So sind z. B. auch Headsets einer Telefonanlage, die mittels Bluetooth oder anderer drahtloser Verbindung genutzt werden, nicht selbstständig nutzbar


    Quelle: https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI2855978.html

    :/


    Zitat

    effizienter wäre in solchen Fällen, da ja nicht über Jahre abgeschrieben wird, eine Manuelle Buchung.

    Betrag - Sollkto 0670 - Habenkonto z.B. 1800 Bank

    am Jahresende dann die Sofortabschreibung

    Betrag - Sollkonto 6260 - Habenkonto GwG 0670

    Das wäre denke ich im Grunde dann so wie beim Notebook (Screenshot oben).

    Ich lege das Headset als Anlagegut an mit Nutzungsdauer "0 Jahre".


    Viele Grüße und danke für Deine Mühe

    Buecherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • Das wäre denke ich im Grunde dann so wie beim Notebook (Screenshot oben).

    Ich lege das Headset als Anlagegut an mit Nutzungsdauer "0 Jahre".


    Viele Grüße und danke für Deine Mühe

    Buecherwurm

    Ja, sollte so passen - Gegenkonto Bank wäre mangels Geldfluss ja nicht ganz passend :)


    Beste Grüße

    Maulwurf

  • Ich lege das Headset als Anlagegut an mit Nutzungsdauer "0 Jahre".

    Interessante Konstruktion. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass sich so etwas ausschließt. Ist aber reine Interpretation von mir, weil in meinen Augen sinnlos. es geht jedenfalls in WISO MB.

    Da unter 250 Euro hätte ich es als Aufwand gebucht, Neuanschaffung hin oder her, zumal es keine eindeutige Nutzungsordnung gibt und selbst der Laptop ja auch keinen Restbuchwert mehr hat. Das Ergebnis ist im Prinzip das Gleiche, deshalb gehe ich davon aus, dass beides zulässig ist.


    mal noch ein anderer Punkt:

    Da die damit verbundenen Geräte teilweise privat genutzt werden, kann man davon ausgehen, dass auch das Headset zum Teil privat genutzt wird (auch wenn dafür nicht originär angeschafft). Der Privatanteil ist entsprechend gegenzubuchen.