Gegenwertlose Ausbuchung von Aktien bei z.B. Konkurs - Eingabe in Wiso Sparbuch

  • Hallo zusammen,


    da Gerry Weber in Konkurs gegangen ist, wurde meine Aktien gegenwertlos (0.- €) aus meinem Aktiendepot ausgebucht. Ich möchte jetzt die Verluste steuerlich geltend machen.


    Wie genau und wo kann ich den Vorgang in das Programm WISO Sparbuch eingeben. Eine Bescheinigung über den Wertpapierkauf und über die bargeldlose Ausbuchung ist vorhanden.


    siehe auch deutsche-handwerks-zeitung.de/ausbuchung-wertlos-gewordener-aktien-steuerlich-verrechenbar/150/3098/383630


    Ich freue mich auf Antworten. :)




    VG

  • Der Konkurs sagt aber noch nichts über deinen endgültigen Verlust aus - der steht erst fest, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist. Vorher ist ein Verlust steuerlich nicht relevant. Da heisst es, Handelsregister u.a. Unterlagen zu verfolgen (der Verlust ist erst endgültig, wenn die Quote nicht mehr verändert werden kann).

  • @nesciens: Der Vorgang ist abgeschlossen mit einer gegenwertlosen Ausbuchung seitenes meiner Bank aus meinem Depot. Dafür wird auch keine Verlustbescheinigung ausgestellt. So muss ich diese Verluste beim Finanzamt durch die Kaufbescheinigung und über die bargeldlose Ausbuchungbescheinigung nachweisen. Das ist alles klar siehe auch den Link oben. Aber wie und wo gebe ich das in WISO Sparbuch ein.


    VG

  • Ich kann @nesciens nur beipflichten - die Ausbuchung durch die Bank schließt den Konkurs doch nicht ab! Das heisst nur, dass die Bank keine Kurse mehr pflegen wird, sagt aber nichts darüber aus, ob die Papiere noch einen Wert haben und der Verlust endgültig realisiert wurde. Es gibt hier genügend Rechtsprechung darüber, wann ein Verlust endgültig ist und in der Steuererklärung als Verluste aus einem "Veräusserungsgeschäft" angesetzt werden können.

    Da musst du zur Not einen Steuerberater fragen - das Finanzamt wird auf alle Fälle Nachweise anfordern, dass der Verlust endgültig ist und das ist mit der Bankbescheinigung nicht erledigt!

  • Meine Gerry Weber Aktien wurden ebenfalls wertlos ausgebucht zum 8.11.2019. Gemäß Infoschreiben von meiner Bank treten die Aktionäre ihre Aktionärsansprüche im Rahmen des Insolvenzplans komplett ab und haben auch keinen Anspruch auf Einbuchung der Aktien aus der Kapitalherabsetzung. Daher gehe ich wie _samoht davon aus dass der Vorgang damit abgeschlossen ist.


    Leider berücksichtigt auch meine Bank in den Verlustverrechnungen diese Position nicht, wodurch ich ebenfalls sehr daran interessiert bin, diesen Verlust steuerlich geltend zu machen.


    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Gemäß Infoschreiben von meiner Bank treten die Aktionäre ihre Aktionärsansprüche im Rahmen des Insolvenzplans komplett ab und haben auch keinen Anspruch auf Einbuchung der Aktien aus der Kapitalherabsetzung.

    Ja also, alles offen bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.


    Ich kann @nesciens nur beipflichten - die Ausbuchung durch die Bank schließt den Konkurs doch nicht ab! Das heisst nur, dass die Bank keine Kurse mehr pflegen wird, sagt aber nichts darüber aus, ob die Papiere noch einen Wert haben und der Verlust endgültig realisiert wurde.

    Da wäre ich dann der Dritte im Bunde. Ich sehe es ebenso.

  • Gemäß Infoschreiben von meiner Bank treten die Aktionäre ihre Aktionärsansprüche im Rahmen des Insolvenzplans komplett ab und haben auch keinen Anspruch auf Einbuchung der Aktien aus der Kapitalherabsetzung.

    Ja also, alles offen bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.


    Ich kann @nesciens nur beipflichten - die Ausbuchung durch die Bank schließt den Konkurs doch nicht ab! Das heisst nur, dass die Bank keine Kurse mehr pflegen wird, sagt aber nichts darüber aus, ob die Papiere noch einen Wert haben und der Verlust endgültig realisiert wurde.

    Da wäre ich dann der Dritte im Bunde. Ich sehe es ebenso.

    Es wäre doch richtig Klasse, wenn mal jemand meine eigentliche Frage beantworten könnte, wie dieser Verlust und wo in Wiso Sparbuch eingegeben werden kann.


    Ich kann mich nur wiederholen der Vorgang für die Altaktionäre ist abgeschlossen, deswegen hat die Bank ja auch eine Wertlosigkeitbescheinigung ausgestellt.


    VG, Samoth

  • Ich habe dir aus meiner eigenen Erfahrung berichtet - das Finanzamt verlangt einen Nachweis des endgültigen Verlustes und das Papier der Bank ist hier völlig wertlos! Du musst schon andere Nachweise haben wie Informationen des Konkursverwalters oder noch besser den entsprechenden Handelsregisterauszug der Löschung wegen Vermögenslosigkeit!


    Wo eingetragen werden soll steht schon in #4 von petaod