Hallo, ich habe eine Frage.
Ich bin Handwerker und habe mir eine private Hofeinfahrt pflastern lassen. Dazu habe ich ein Nettorechnung bekommen und bin jetzt selber zuständig die Ust. abzuführen.
Wie verbuche ich das mit MB richtig in meiner Firma. Ich kann es wohl in der Ust.-Vorauszahlungserklärung manuell einfügen, befürchte aber, dass das dann bei der Ust-Erklärung am Jahresende nicht berücksichtigt wird wenn ich es dort nicht auch wieder manuell eintrage. Ist das so ? Wenn ja muss ich es mir eben notieren damit ich es nicht vergesse. Vielleicht gibts aber eine intelligentere Lösung ?
Oder bin ich komplett falsch ?
Danke, Matthias