Dieses Jahr enden endlich die Mietverträge mit den großen Abrechnungsunternehmen. Ich werde bei Bedarf die nächsten Messgeräte (Wasser-/Wärmezähler) kaufen.
Mir stellt sich jetzt die Frage der richtigen Umlegbarkeit auf die Mieter.
Kann ich nur den Kaufpreis der Geräte über die “Laufzeit“ umlegen, oder auch die notwendigen Montage-/Wechselkosten?