Hallo liebe Foristen, folgendes Problem:
Ich buche bisher über Buhl EÜR.
Nun bin ich schon für dieses Jahr vom Finanzamt aufgefordert worden Sollversteuerung zu machen.
Buhl gab mir zur Antwort würde mit EÜR nicht gehen.
Ein Steuerberater sagte mir ich könnte weiterhin so buchen wie bisher da ich keine Ust einnehme.
Ich berechne nach § 13 (Baugewerbe).
Ich suche einfach einen Weg EÜR auszutricksen um zu einer Sollversteuerung zu kommen.
Danke für nette Antworten und Gruß Friedrich