Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich stehe gerade auf dem Schlauch, da ich als EÜR-ler bisher immer Istversteuerung machte (steht auch noch so unten in Signatur), ich nun aber eine theoretische Frage zur SOLLVERSTEUERUNG und Eingabe der UST bei Rechnungen zum Jahreswechsel habe.
Wie (auf welche Konten) buche ich als SOLLVERSTEUERER mit 4/3 Gewinnermittlung eine Rechnung (Rechnungsstellung zum Beispiel November 2019, 1.190,- inkl. Mwst), geplanter Geldeingang dazu aber erst Ende Januar 2020.
Die in der Rechnung enthaltene UST (190,- Euro) muss ja im Jahr 2019 ans FA gezahlt werden und daher auch im Nov. in der Vorsteueranmeldung und zudem in der UST-Erklärung 2019 auftauchen.
Der Zahlunsgeingang (1.190,-) und der Netto-Erlös (1.000.-) müssen erst in 2020 erfasst sein.
Kann mir da jemand helfen, auf welche Konten ich buche, damit es richtig in den Formularen der Jahre abgebildet wird?
Ggf. Einbezug des Verrechnungskontos 1370?????
Habe gerade ein Brett vor dem Kopf diesbezüglich.
DANKE!!!!