Provisionsgutschrift ausstellen und Provision überweisen

  • Hallo zusammen,


    ich möchte für eine andere Firma eine Provisionsgutschrift erstellen und denen den Betrag überweisen.

    Geht das überhaupt mit Mein Büro?


    Es soll ja Gutschrift drüberstehen und nicht Rechnung. Aber es soll als Ausgabe deklariert sein. Es soll eine Überweisung erzeugt werden. - Das alles geht ja schon mal gar nicht, weil im Programm dafür "Rechnung" ausgewählt werden müßte anstatt "Gutschrift".


    Wie mache ich das nun am besten? Dem anderen sagen "stell mir eine Rechnung" ist auch umständlich - da muß ich ihm immer den Betrag nennen und dann die RG einpflegen etc....


    LG

    DENTAL

    ...schön, dass es euch gibt und danke für eure Hilfe :love::thumbsup::)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo dental,

    Geht das überhaupt mit Mein Büro?

    Man spricht hier vom Gutschriftsverfahren. Das ist nicht in Mein Büro integriert

    Es soll ja Gutschrift drüberstehen und nicht Rechnung.

    Gutschriftsrechnung oder Provisionsrechnung muß das drauf, aber nicht Gutschrift!

    Dem anderen sagen "stell mir eine Rechnung" ist auch umständlich - da muß ich ihm immer den Betrag nennen und dann die RG einpflegen etc....

    Wenn Du es versuchst selbst zu arrangieren, wird es bedeutend aufwendiger.

    Erstelle eine angepasste Vorlage z.B. in Angebote (Titel umbenennen), erstelle daraus ein PDF und ordne das ein in Vorgang Eingangsrechnung. (Überweisen und Buchen)


    Beim Erstellen der Gutschriftsrechnung MUSS der Status der Umsatzsteuer des Partners in voller Gänze auf der Rechnung abgebildet werden.
    d.h. alle Datendetails, zu denen der Partner auf seinen Rechnungen üblicherweise verpflichtet ist hinzuweisen und ausstellen muß, mußt Du wie ein Spiegel auf deiner Gutschriftsrechnung ausweisen.

    Du übernimmst also die Verantwortung für korrekte RG Ausstellung, die dein Gegenüber inne hält. Ist er z-B- Kleinunternehmer, mußt Du die MWST weglassen, auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen und SEINE Steuernummer ausweisen. Du mußt also gänzlich Bilde sein über seinen Umsatzsteuerstatus.

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  • Gutschriftsrechnung oder Provisionsrechnung muß das drauf, aber nicht Gutschrift!

    §14UStG Abs. 2

    Unbeschadet der Verpflichtungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 Satz 2 kann eine Rechnung von einem in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfänger für eine Lieferung oder sonstige Leistung des Unternehmers ausgestellt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde (Gutschrift). Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald der Empfänger der Gutschrift dem ihm übermittelten Dokument widerspricht. Eine Rechnung kann im Namen und für Rechnung des Unternehmers oder eines in Satz 1 Nr. 2 bezeichneten Leistungsempfängers von einem Dritten ausgestellt werden.

    Absatz 4

    Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

    ....

    10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.