KV, PV und RV, wo eintragen ohne Belegabruf einer Lohnsteuerbescheinigung?

  • Hallo,

    leider finde ich nicht heraus wo ich die von meinem Arbeitgeber abgegeben Beiträge für KV, RV und PV ansetzen kann. Diese sind wohl als Beiträge zur Basis-Altersvorsorge absetzbar:

    >Arbeitnehmern steht für die durch den Arbeitgeber abgeführten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein Sonderausgabenabzug in folgender Höhe zu:

    >Kranken- und Pflegeversicherung: die Beiträge ohne Zusatztarife sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar.

    >Rentenversicherung: Von den Beiträgen zur Rentenversicherung darf ein Arbeitnehmer 82 % abziehen (2015: 80 %).


    Ich bin im Tab "Versicherungen und Altersvorsorge". Dort gibt es verschiedene Rentenversicherungen aber alle Hinweise dazu scheinen für mich nicht zu passen. Das scheinen alles private Zusatzversicherungen zu sein. Den obigen Absatz verstehe ich aber schon so, dass man als Angestellter als Mitglied in der GKV die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen für PV und KV bzw RV absetzen kann.

    Bei gesetzliche inländische KV und PV ist schon etwas eingetragen, das ist aber nur der Beitrag, den ich in dem Jahr selbst an die KK bezahlt habe, das sind sozusagen Beitragsschulden. Die Daten vom Arbeitgeber sind nicht eingetragen, da ich keine Lohnsteuerbescheide abrufen kann.

    Wo kann ich die Werte eintragen?

    Besten Dank!
    Gregor

    • Offizieller Beitrag

    Da steht doch alles. Zu unterscheiden ist ggf. nur der Selbstzahler. Kommt halt auf den Sachverhalt an. Das musst Du schon selber erledigen.

  • Die Zahlungen wurden direkt vom Arbeitgeber abgegeben, laut Abrechnung.

    Die Rentenzahlung habe ich jetzt bei

    "Weitere Rentenversicherungen" -> "Gesetzliche Rentenversicherungen" -> "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen von Nichtarbeitnehmern"

    eingetragen. Ich bin zwar Arbeitnehmer aber es gibt sonst kein passenderes Feld.

    Die KV und PV bei

    "Gesetzliche inländische Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" -> "Weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen"

    Da steht zwar auch, dass das für Selbstzahler gibt aber ich finde kein passenderes Feld.

  • .... Den obigen Absatz verstehe ich aber schon so, dass man als Angestellter als Mitglied in der GKV die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen für PV und KV bzw RV absetzen kann.

    ...

    Hallo Gregor, kann es sein, dass Du das so verstehst, dass Du auch die Arbeitgeber-Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen eintragen willst?

  • .... Den obigen Absatz verstehe ich aber schon so, dass man als Angestellter als Mitglied in der GKV die vom Arbeitgeber geleisteten Zahlungen für PV und KV bzw RV absetzen kann.

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    Hallo Gregor, kann es sein, dass Du das so verstehst, dass Du auch die Arbeitgeber-Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen eintragen willst?

    Die Arbeitgeberanteile kenne ich ja gar nicht, ich meine die Anteile, die auf meiner Lohnbescheinigung stehen, also das was von meinem Brutto abgeht.
    Kann man die Arbeitgeberanteile angeben?

  • Die Arbeitgeberanteile kenne ich ja gar nicht, ich meine die Anteile, die auf meiner Lohnbescheinigung stehen, also das was von meinem Brutto abgeht.
    Kann man die Arbeitgeberanteile angeben?

    Wenn du die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers genau so eingibst, wie du sie vom Arbeitgeber erhalten hast (er muss sie dir aushändigen), stehen auch die Arbeitgeberanteile dort, wo sie hingehören. Ohne diese AG-Anteile kann die Steuer nicht richtig gerechnet werden.