Hi zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe mit dem Finanzamt.
Ich gebe seit 2008 (mit Unterbrechungen) meine Studienkosten als Werbungskosten an. Diese werden seit 2008 abgelehnt. Da ich damals noch jung war und keine Ahnung hatte, vertraute ich meinem Vater, der sagte, das ist ok, da steht noch ein Gerichtsurteil aus. Ich habe also keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt.
Nun kam vorletzten Freitag das Gerichtsurteil, das im Grunde die gängige Rechtslage bestätigt hat. Daraufhin habe ich mein Finanzamt kontaktiert, da ich eine abgeschlossene Berufsausbildung besitze und damit mein Studium ein Zweitstudium ist und damit absetzbar. Überraschenderweise wollte das Finanzamt von mir keine Belege dafür. Der Mitabeiter sagte, das sie das anhand ihrer Daten prüfen könnten ob es sich tatsächlich um ein Zweitstudium handeln würde.
Am folgenden Tag kam die Antwort... telefonisch... die Aussage war:
1. Die Werbungskosten können nicht angerechnet werden. Das Gerichtsurteil habe nur das bestehende Verfahren bestätigt und es gäbe daher für meinen Fall keine juristische Änderung und damit keinen Grund die Steuererklärung nachträglich zu ändern.
2. Dass das Finanzamt nicht "wusste" das es sich um ein Zweitstudium handelt und das auch nie nachgefragt hat, ist mein Problem. Das beißt sich aber mit der Aussage, das sie keine Unterlagen brauchen, weil sie in ihren Daten nachschauen können ob es ein Zweitstudium war.
Das Finanzamt hat damit durchaus recht. Ich habe NIE Widerspruch eingelegt, weil ich davon ausgegangen bin, das die Ablehnung durch die offene Rechtssprechung entstanden ist. Leider habe ich die Erläuterung immer so ausgelegt. Der Mitarbeiter sagte, ich hätte die Paragraphenverweise lesen sollen, dann hätte ich gewusst das sich die Vorläufigkeit nicht auf ein Gerichtsurteil bezieht sondern vorgeschriebene rechtliche Praxis für den Fall von Änderungen ist.
Die Frage ist, kann ich da irgendwie noch was rückwirkend geltend machen? Gerade im Hinblick darauf, dass das Finanzamt ein Erststudium angenommen hat, könnte doch ggf. was gemacht werden oder? Immerhin haben sie nirgends gesagt, das die Ablehnung aufgrund des Erststudiums entstanden ist. Oder hätte ich als junger Erwachsener rechtlich so bewandert sein müssen, das selbst zu wissen?
Letzlich werde ich einen Anwalt brauchen, aber ich wollte bevor ich mich in Unkosten stürze erstmal meine Wissensbasis erweitern. Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht, da ich diese erst 2010 abgeschlossen habe, und die Werbungskosten seit 2008 abgelehnt werden.
Es handelt sich etwa um 16.000 EUR Werbungskosten und damit bei einem voraussichtlichen Jahresgehalt von 40.000 EUR um etwa 4.000-5.000 EUR Erstattung. Sind also keine Peanuts.
Danke für eure Hilfe und Ideen.
Mit freundlichen Grüßen
nordstern