Barzahlung bei Betriebsausgaben richtig buchen - gebrauchtes Instrument gekauft

  • Hallo,


    ich buche als freiberuflicher Musiklehrer mit SK04 meine EÜR, bin gerade dabei, mich einzuarbeiten.

    Bislang habe ich bei Ausgaben bzw. Betriebsausgaben von 1800 Bank gebucht.

    Wie bucht man nun eigentlich in bar bezahlte oder von einer anderen Kreditkarte bezahlte Betriebsausgaben? Das kommt bei mir einfach sehr selten vor.

    Beispiel:

    Ein Instrument für 650 € habe ich gebraucht gekauft, einen Kaufvertrag unterschrieben und bar bezahlt. Der Privatverkäufer wollte keine Überweisung auf sein Konto.


    Von der Verwendung eines Verrechnungskontos ist mir abgeraten worden, eine Kasse führe ich nicht.

    Ich hab´s mal so versucht:


    Art der Buchung: Ausgabe

    Buchungstext: Unterrichtsmaterial Instrument

    Sachkonto: 6818 im Soll Unterrichtsmaterial (Konto selbst angelegt)

    Geldkonto: 2180 im Haben Privateinlagen


    Beste Grüße,


    der eifrige Facharbeiter

  • Hallo arnsteiner,


    danke für deine Frage.

    Deiner Auffassung nach ist das Instrument eher ein Anlagegut, richtig?


    Ich war bisher einfach unsicher, welches Sachkonto das Richtige ist.


    Wie siehst du das: mit der Ausgabe bin ich noch unter 800 €, und kann das Instrument im selben Jahr abschreiben.


    Ist das sinnvoll oder eher nicht?

  • Gut, dann gehe ich davon aus, dass das Klavier über mehrere Jahre abgeschrieben werden muss.

    Neuland für mich :)

    Ich gehe nun davon aus, dass das Klavier ein bewegliches Wirtschaftsgut ist, abnutzbar.

    Das Klavier kommt also in die Liste AVEÜR usw.

    Kann es auch als geringwertiges Wirtschaftsgut aufgefasst werden? Eher nein, oder?


    Im Internet habe ich zur Nutzungsdauer des Anlageguts Tasteninstrument mal 10 und mal 20 Jahre gefunden.


    Ich würde argumentieren, dass bei diesem gebrauchten Instrument von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen ist, es ist 5 Jahre alt.

  • Ich würde es ins Anlagevermögen aufnehmen, Kto. 480, Abschreibung ist 1 Jahr, Gegenstand auf 1 Euro Restwert abgeschrieben (Erinnerungswert) und gut ist. Es hat ja schließlich weniger als 800 Euro gekostet.

  • Moin,


    Du kannst es als GWG sofort und Komplett abschreiben, da es unter 800,- liegt.

    Das hast Du völlig richtig schon selbst formuliert. Und das ist völlig unabhängig davon, ob Du noch mehr solche GWGs kaufen willst,

    Wenn Du nicht vor hast dieses Jahr noch mehr WG bis 1.000,-- anzuschaffen,

    ???


    Und 1 Euro Restwert brauchst Du auch nicht auf irgend einem Konto liegen zu lassen.


    Gruß

    Chris

  • Wenn Du nicht vor hast dieses Jahr noch mehr WG bis 1.000,-- anzuschaffen, liegst du damit richtig und nimmst Konto 0480

    ???

    Poolabschreibung ???

    Und warum willst du hier so unbedingt die Poolabschreibung?? Ist doch für Einzelgewerbetreibende oder hier vermutlich Freiberufler eher nachteilig, da eine Aufteilung auf 5 Jahre ja nicht gewollt ist! Sofortabschreibung ist doch bei diesem Betrag einfacher. Poolabschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn Verluste in die Zukunft geschoben werden sollen.

  • Auch dann ist der Sammelposten doch nicht notwendig. Es ist und bleibt unbeachtlich, wieviele Wirtschaftsgüter bis 800,-- € angeschafft werden. Ich weiß echt nicht, warum du hier so auf dem Sammelposten "herumreitest". Es heisst, entweder (pro Jahr) GWG bis 800,-- € einzeln oder aber Sammelposten bis 1.000,-- €. Dann aber Verteilung auf 5 Jahre - steuerlich in meinen Augen nicht sinnvoll bei Einzelgewerbetreibenden und Freiberufler, da Verluste automatisch zurück- oder vorgetragen werden und auch Ausgleich mit anderen Einkünften (mit Ausnahmen) möglich ist.

  • in meinen Augen nicht sinnvoll

    Du scheinst auch wenig von Links zu halten, welche das warum erklären.

    Zitat

    Hinweis: Im Vergleich zur Sofortabschreibung ergibt sich bei der Poolabschreibung in der Regel ein Barwertnachteil – nicht jedoch, wenn es sich um Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 800 und 1.000 EUR (GWG 2017: 410 und 1.000 EUR) und einer regelmäßigen Nutzungsdauer von mehr als fünf Jahren handelt. Dann führt die Poolabschreibung zu einem steuerlichen Vorteil.

    Und so mancher ´Unternehmer´wäre froh, in Zeiten wenn der Umsatz steigt etwas zum Abschreiben zu haben.


    Und damit ist die Sache für mich erledigt. Hat das ja nichts mehr mit der Eingangsfrage zu tun.