Einkauf Spanien - UST?

  • Hallo,


    wir überwintern in Spanien und ich mache Büroarbeit übers Laptop. Jetzt mussten wir Papier kaufen (Büromaterial) mit 22 % spanischer UST.


    Wie muss ich das verbuchen? EU-Ware Brutto-Betrag + Buchung der Einfuhr-UST und des Vorsteuer-Abzugs? Oder doch nur als Brutto-Betrag ohne Vorsteuer-Abzug?


    Danke im Voraus.


    Gruß

    Gisela

  • Wie muss ich das verbuchen?

    Das dürfte schwierig werden - Ihr habt ja keine UStID beim Einkauf angegeben und es handelt sich wohl auch nicht um eine Rechnung im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts. Ihr habt in Spanien von Spaniern gekauft - es ging ja nichts über die Grenze, Also dürfte hier kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegen und Ihr bucht Brutto = Netto, denn die spanische Umsatzsteuer könntet Ihr euch, wenn überhaupt, nur in Spanien erstatten lassen.

  • Moin!


    denn die spanische Umsatzsteuer könntet Ihr euch, wenn überhaupt, nur in Spanien erstatten lassen.

    Ist schon lange viel einfacher geworden.


    Die Rückzahlung von im Ausland gezahlterVorsteuer kann man elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP) beantragen, nennt sich "Vorsteuervergütungsverfahren")

    Das BZSt prüft den Antrag und leitet ihn dann an das entsprechende EU-Mitgliedsland weiter.


    Dabei gibt es aber Mindesterstattungsbeiträge, was bei dem Kauf von Papier fraglich ist.

    Die weiteren Bedingungen und länderspezifische Besonderheiten findest Du auf der Seite des BZSt. ( z.B. keine steuerbaren Umsätze im Vergütungszeitraum getätigt, Erstattungszeitraum mind. 3 Mon u max 1 Jahr, etc.)


    Ansonsten Brutto=Netto buchen.


    Gruß

    Chris

  • Das würde gehen, wenn die Lieferung in Deutschland erbracht worden wäre! Mit dem "Überwintern" in Spanien wird eine Betriebsstätte in Spanien gegründet und die Lieferung ist eindeutig in Spanien erfolgt. Da hilft es auch nicht, wenn man (teilweise) in Deutschland sein Geschäft betreibt.

  • Wäre die Lieferung in Deutschland erbracht worden, kämen wir ja dem Innergemeinschaftlichen Erwerb näher.

    Ist ein ganz anderer Schuh.

    Das Vorsteuervergütungsverfahren ist die Vergütung der ausländischen Vorsteuer bei Kauf (und Lieferung!) im Ausland eines deutschen Unternehmen, ansässig in D. Bestes Beispiel: Tanken im Ausland.


    Bezüglich des "Überwinterns" stellt sich allerdings die Frage, ob eine Betriebstätte in Spanien gegründet wurde. Davon hat die TE noch nichts geschrieben. Auch nicht, ob es einen Zweitwohnsitz dort gibt.

    Deshalb habe ich es auch gelassen, darüber zu spekulieren und nur auf die Bedingungen auf der Seite vom BZSt hingewiesen.

    Sollte einer dieser Punkte aber positiv beantwortet werden, ist es nicht möglich, die Rückvergütung der Vorsteuer in D zu beantragen.


    Gruß

    Chris

  • Hallo,


    vielen Dank schon mal für Eure Rückmeldungen. Wir überwintern nur im Wohnmobil am Campingplatz. Es wurde kein 2. Wohnsitz beantragt oder dergleichen. Nur ich erledige hier die Buchführung.


    Zu allem Übel hat jetzt auch noch das Laptop den Geist aufgegeben, so dass wir es hier reparieren lassen müssen oder ein neues Notebook kaufen werden.


    LG

    Gisela

  • Es geht nicht um den Wohnsitz! Du hast einen längeren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien ("überwintern") und machst dort deine Arbeiten, damit hast du eine Betriebsstätte. Es muss sich nicht um eine Wohnung etc. handeln. Auch Bauwagen auf ´Baustellen können Betriebsstätten sein.

  • Hallo,


    dann kann ich also, wenn ich von Amazon Deutschland ein neues Notebook nach Spanien schicken lasse und die Rechnung von Amazon mit spanischer UST ausgewiesen ist, diesen Bruttobetrag bei der UST-Erklärung nur als Nettobetrag buchen, da ich ja die spanische UST nicht abziehen darf?


    Ich muss aber bei der Rückkehr nach Deutschland keine deutsche UST nachberechnen?


    Grüße

    Gisela

  • Nein, du musst brutto buchen - die ausgewiesene Umsatzsteuer ist Teil deiner Kosten. Oder du buchst auf ein gesondertes Konto "Vorsteuer nicht abziehbar" - bleibt sich aber gleich.

    Und wenn du über Amazon ein Notebook in Deutschland bestellst und nach Spanien liefern lässt, hast du innergemeinschaftlichen Erwerb - auch in Spanien gilt die Umsatssteuer-Richtlinie. Nur dann mit dem spanischen Steuersatz und möglicherweise einer Anmeldung in Spanien (ich kenne die Kleinbetragsgrenzen in Spanien nicht).