Hallo, vielleicht schon tausendmal gefragt... Meine Tochter hat 2019 am 07.04. ihre Ausbildung beendet und am 08.04. ihre "richtigen" Job angefangen. Muss Sie die Ausbildungszeit 01.01.-07.04.2019 als 2. Anlage N ausfüllen oder in welche Spalte trägt man die Ausbildungsvergütung ein?
Lieben Dank für die Antworten
P.B.