Vater feststellbar

  • Hallo Zusammen,


    folgendes Thema, an dem ich nicht weiter komme:

    Meine Situation: ich lebe mit dem Kindsvater noch zusammen in unserem gemeinsamen Haus. Ein gemeinsames Kind (mein 1., sein 2.) ist 2019 auf die Welt gekommen.

    Allerdings habe ich alleiniges Sorgerecht und stehe auch alleine in allen offiziellen Unterlagen. Der Vater hat sich nicht einmal als Vater eintragen lassen.

    Demnach hat mein Kind offiziell nur eine Mutter und keinen Vater.


    Wie gehe ich jetzt in der Steuererklärung weiter vor, bei dem Thema Persönliches -> Kinder -> Kindschaftsverhältnis.

    Kindschaftsverhältnis zu mir: leibliches Kind

    Zu einer weiteren Person: ???

    Wenn ich da einen leiblichen Vater angebe, wird gefragt ob der feststellbar ist.

    Was ist mit "feststellbar" genau gemeint?


    Ich kann ihn "feststellen", die Ämter eigentlich nicht, da es nirgends eine offizielle Verbindung zwischen meinem Kind und Ihm gibt.


    Unterhalt bekomme ich nicht, da wir uns jegliche Kosten sowieso teilen.

    Er kümmter sich ja auch (mehr oder weniger, eher weniger) um das Kind.


    Vielen Dank euch im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann ihn "feststellen", die Ämter eigentlich nicht, da es nirgends eine offizielle Verbindung zwischen meinem Kind und Ihm gibt.

    Was würdest Du schlicht und einfach von wahrheitsgemäßen Angaben halten, da Du ja mit Abgabe der Erklärung die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser gemachten Angaben bestätigst?

    ich lebe mit dem Kindsvater noch zusammen in unserem gemeinsamen Haus