Eigentumswohnung wird noch gebaut - Geld ist in 2019 jedoch geflossen - wie absetzen?

  • Hallo in die erlauchte Runde.


    Bis ich mich in einem Forum mit einem Anliegen melde, dauert es bei mir. Aber dieses Mal komme ich echt nicht weiter und benötige Tipps.


    Konkret gestaltet es sich so, dass ich im Jahr 2019 einen Vertrag über den Kauf einer Eigentumswohnung (ausschließlich zur Vermietung und nicht zur Eigennutzung) abgeschlossen habe. Hierzu habe ich Eigenkapital eingebracht, aber auch bereits den Restbetrag per Finanzierungszusage der Bank beigetragen (ist momentan jedoch irrelevant, da bisher nur Eigenkapital verwendet wurde). Der Vertrag sieht vor, dass die Eigentumswohnung, je nach Bauphase in 5 Etappen zu zahlen ist. Im Jahr 2019 entrichtete ich:


    - eine Zahlung von ca. 50k (Eigenkapital)

    - Grunderwerbssteuer ca. 11k

    - Notar; Grundbuch und Co. ca 4k


    Da ich die Wohnung ja explizit für die Fremdnutzung vorsehe, möchte ich Sie bei meiner Steuererklärung ansetzen, zumal ich neben meinem Hauptjob (geregeltes Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 3) auch noch als mehrwertsteuerpflichtiger Freiberufler tätig bin und hier gehörig Einkommenssteuer zahlen werden muss.


    Ich habe mich mit dem Anhang V auseinandergesetzt, komme nun aber nicht klar, da


    - die Wohnung ja noch nicht fertiggestellt ist und nur ein Teilbetrag der Anschaffungskosten geflossen ist

    - dem gemäß noch kein MieterIn in der Wohnung ist und ich keine Miete beziehe

    - ich nicht weiß, was ich jetzt abschreiben kann und was unter Werbungskosten fällt.


    Wie kann ich hier vorgehen? Hat jemand einen Tipp? Vielen lieben Dank für jegliche Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst die erst in dem Jahr der Fertigstellung in der Steuererklärung ansetzen.


    Ausnahmen sind vorweggenommene Werbungskosten wie z.B. Zinszahlungen an die Bank


    Die anderen von dir genannten Aufwendungen sind erst ab Fertigstellung im Rahmen der Abschreibung anzusetzen.

  • Hallo. Ich danke schonmal für die Tipps, auch wenn ich natürlich schwer schlucken musste.


    Ich habe mich nun mal am Wochenende sehr intensiv eingelesen und komme zu dem Schluss, dass es wirklich schwierig wird, die ETW abzusetzen. Mein Problem ist, dass sie partout nicht fertiggestellt wurde.

  • komme zu dem Schluss, dass es wirklich schwierig wird, die ETW abzusetzen

    Die ganze Wohnung kannst du sowieso nicht auf einmal absetzen. Da muss erstens der Anteil Grund und Boden herausgerechnet werden und zweitens erfolgt die "Absetzung" nur im Rahmen der jährlichen AfA (Regel 50 Jahre).

    • Offizieller Beitrag

    Mein Problem ist, dass sie partout nicht fertiggestellt wurde.

    Wobei Du eben prüfen musst:

    Ausnahmen sind vorweggenommene Werbungskosten wie z.B. Zinszahlungen an die Bank

    Und da kommen neben den Zinszahlungen auch noch andere Dinge in Betracht, da ja nur beispielhaft. Was da bei Dir in Frage kommt, kannst Du nach den Belegen nur selber prüfen. Eine Steuersoftware, welche auch immer, würde/wird Dich dabei sicherlich auch nachhaltig unterstützen.

  • Ich nutze Buhl Data TAX 2020 (seit 2013 sehr zufriedener Nutzer und Abonnent). Ich werde mal schauen, was ich machen kann. Irgendwie ärgerlich, denn ich habe mit meiner Selbständigkeit einige Euronen verdient und dachte, ich hätte durch die Eigentumswohnung zur Egalisierung der Einkommenssteuer was beigetragen. Aber aus diesem Grund habe ich die Wohnung nicht gekauft, sondern weil sie einfach ein gutes Angebot darstellte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich nutze Buhl Data TAX 2020 ...

    Womit Du hier grundsätzlich im falschen Forum wärest -> https://www.buhl.de/tax-software/, was aber nichts an den Antworten geändert hätte. Auch Tax führt Dich durch die ganzen Möglichkeiten und Differenzierungen.