Hallo zusammen,
Ende 2017 habe ich eine Immobilie zur Vermietung gekauft (Kaufvertrag 11/2017) und hierfür einen BSV abgeschlossen. Die Anrechnung der Abschlussgebühr geht also klar, allerdings ist diese in 2017 bereits angefallen.
Aktuell sitze ich an der Steuererklärung 2018. Dass Abschlussgebühren als Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung in diesem Fall angesetzt werden können, ist klar. Aber geht das auch, wenn die Abschlussgebühr bereits in 2017 angefallen ist!? Ich habe in 2017 leider überhaupt nicht an Vermietung und Verpachtung für die Steuererklärung gedacht, da die Wohnung noch in Bau war, gerade erst gekauft wurde und sie erst in 2019 für die Vermietung fertig war.
Ich hoffe sehr, denn das sind immerhin über 5.000 € Abschlussprovision gewesen.