Ich habe hier schon vieles über die privaten Mietnebenkosten (Ekst.-Erklärung) gelesen, aber noch nichts über die geschäftlichen Bedingungen (EÜR) nach folgendem Fall:
Ein Abstellraum wird als ausschließlich als geschäftliches Lager verwendet der 10% von der Gesamtgröße ausmacht. Somit also 10% der Gesamtmiete anzurechnen sind.
Da die NK Abrechnung immer 10-12 Monate später kommen und mir mein Finanzamt nun keine Abgabenverlängerung mehr genehmigt (angeblich von „Oben“ so seit letztem Jahr vorgegeben) muss ich die Steuererklärung inkl. EÜR vor dem Erhalt der NK Abrechnung abgeben. Laut Recherche hier im Forum (und Steuernsparen) für private NK hieß es, dass man vereinfacht am besten immer den endgültig feststehenden Betrag von der vorletzten NK Abrechnung zu nehmen. Was dann bedeutet, dass in der jetzt abzugebenden EÜR für 2019 die NK von 2018 angegeben wird. Meine Info ist, dass ich aber doch nur das buchen kann, was auch aus 2019 ist. Außer diese 10 Tagesregel, aber der Jahreswechsel ist ja schon ewig vorbei. Leider finde ich darüber keine Urteile, Gesetztestexte, etc. Es wird alles immer nur auf privat, also die Ekst.-Erklärung bezogen.
Hat einer die selbe Situation und/oder weitere Infos was richtig ist und wo es steht?
Danke im Voraus.
Otto1234