Hallo zusammen,
ich möchte gerne sehr zeitnah die Steuererklärung 2019 abgeben. Für ein Vermietungsobjekt (Neubau, in Vermietung seit 01/2019) liegt allerdings noch keine Betriebskostenabrechnung vor und die Hausverwaltung wird hier vermutlich auch noch etwas Zeit benötigen. Wie soll ich nun mit dem Thema Betriebskosten umgehen? Hier ein paar weitere Infos:
- Ich erhalte monatlich 150 € als Vorauszahlung für die Betriebskosten von der Mieterin, die ich entsprechend unter "Erhaltene Nebenkosten" ansetzen würde.
- Ich zahle monatlich ein Hausgeld von 197,60 € an die Hausverwaltung. Von der Hausverwaltung kann ich den Anteil, der in die Instandhaltungsrücklage fließt, in Erfahrung bringen (vermutlich ca. 25 €). Den Betrag Hausgeld abzgl. Instandhaltungskosten würde ich dann bei Werbungskosten -> Sonstige Kosten -> "Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren)" ansetzen.
Soweit müsste das Vorgehen korrekt sein, oder? Allerdings gehe ich davon aus, dass die 150 € viel zu gering sind und z.B. die auch gemäß Mietvertrag auf die Mieterin umlegbare Grundsteuer (ca. 42 €/ Monat) nicht in der Vorauszahlung von 150 € berücksichtigt wurde. Die Mieterin wird also eine recht hohe Nachzahlung im Laufe des Jahres 2020 erhalten.
Was schlagt ihr vor? Und muss ich bzgl. Hausgeld/ Betriebskosten etc. noch irgendetwas berücksichtigen?
Danke Euch!