Kinderzulage für Riester wenn Kindergeld an Partnerin geht — wie eintragen?

  • Hallo liebes Forum.

    Ich verstehe leider nicht ganz, wie und wo ich im Steuer-Web (EKSt-Erklärung 2019) die Kinderzulage fürs Riestern eintrage.


    Eigentlich ist es ja so, dass die Zulgage automatisch an die Person geht, die das Kindergeld bekommt.

    Bei uns bekommt meine Frau das Kindergeld, jedoch riestert sie nicht. Sie hat mir daher den Anspruch auf die Zulage abgetreten.


    Wie kann ich diesen Fall nun in Steuer-Web eintragen?


    Ich kann unter dem Punkt ALTERSVOROSORGE - RIESTER die Kinder für die Zulage eintragen. Dann kriege ich aber die Fehlermeldung, da ich unter dem Punkt KINDER angegeben habe, dass an mich kein Kindergeld ausgezahlt wurde. Eine Möglichkeit, die Abtretung des Anspruchs einzutragen, habe ich bisher nicht erkennen können.


    Muss ich das überhaupt selber eintragen? Beim Riester-Anbieter sind die Infos ja bereits hinterlegt, wird es vielleicht automatisch abgerufen?


    Ich hoffe, es kann mir damit jemand weiterhelfen.

    Vielen Dank schon mal.

    Jan

  • Ich verstehe leider nicht ganz, wie und wo ich im Steuer-Web (EKSt-Erklärung 2019) die Kinderzulage fürs Riestern eintrage.

    Nirgendwo.

    Ich verstehe nicht, was mir diese Antwort sagen soll.
    Kann ich generell keine Kinderzulage mit Steuer-Web eintragen oder nur den speziellen Fall, den ich habe, nicht?

  • Hallo jhholst,


    in der Steuer:Web Anwendung geht das z.B. wie folgt:


    Daten erfassen ->

    Weitere Ausgaben ->

    Versicherungen und Altersvorsorge ->

    Altersvorsorge - Riester ->

    Kinderzulage -> Ja x

    Angaben zur Ermittlung der Kinderzulage ->

    Dort kann man dann unterteilt nach Stichtag der Geburt erfassen, wie viele Kinder zu berücksichtigen sind, und darunter dann auch für wie viele Kinder die Zulage übertragen wurde.


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Viele Grüße,

    Michael

  • Kinderzulage -> Ja x

    Angaben zur Ermittlung der Kinderzulage ->

    Dort kann man dann unterteilt nach Stichtag der Geburt erfassen, wie viele Kinder zu berücksichtigen sind, und darunter dann auch für wie viele Kinder die Zulage übertragen wurde.

    Hallo Michael.
    Vielen Dank für deine Antwort. Genau so hätte ich es mir auch vorgestellt. Es funktioniert allerdings bei mir nicht. Ich trage die Anzahl der Kinder ein und kriege dann nur die Fehlermeldung, dass die Daten sich mit den Angaben unter Persönliches -> Kinder widersprechen. Ein Formularfeld, wo ich eintragen kann, für wie viele Kinder die Zulage übertragen wurde, gibt es bei mir nicht. Siehe auch den Screenshot.


    Viele Grüße

    Jan-Hendrik

  • Nachtrag: anscheinend kann bei unverheirateten Paaren die Zulage nicht übertragen werden. Mein Riesteranbieter hatte mir dies anders dargestellt. Daher sind die Felder bei mir nicht aktiviert.


    Danke trotzdem.

  • Hallo Jan-Hendrik,


    ich kenne mich nicht wirklich mit dem Thema aus. Es würde mich aber sehr wundern, wenn sich die Zulage bei unverheirateten Paaren nicht übertragen ließe. Ich an deiner Stelle würde die Sache nochmal hinterfragen.

    Da ich verheiratet bin kenne ich nur die beschriebene Form der Eingabemaske.

    Viel Erfolg bei der Klärung!


    Viele Grüße,

    Michael

  • Bei Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet (§ 85 Abs. 2 EStG). Das gilt auch dann, wenn nur der Vater einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Dieser erhält die Kinderzulage nur auf gemeinsamen Antrag in der Anlage AV, der jedes Jahr neu gestellt werden muss. Sind die Eltern unverheiratet, getrennt lebend oder geschieden, bekommt der Elternteil die Kinderzulage, dem gegenüber für das Zulagejahr das Kindergeld festgesetzt worden ist, auch wenn der andere Elternteil das Kindergeld ausgezahlt bekommen hat (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG).

  • ich kenne mich nicht wirklich mit dem Thema aus. Es würde mich aber sehr wundern, wenn sich die Zulage bei unverheirateten Paaren nicht übertragen ließe. Ich an deiner Stelle würde die Sache nochmal hinterfragen.

    Ja, so ist es leider. Bei unverheirateten Paaren erhält nur die Person die Kinderzulage, gegen die auch das Kindergeld festgesetzt wurde.
    Eine Übertragung der Kinderzulage ist in diesem Fall nicht möglich, selbst wenn die andere Person nicht riestert.