Werbungskosten für Homepage, Elster

  • Hallo, ich finde keine vorgefertigte Maske für die Eingabe der Werbungskosten für meine Homepage. Wenn ich sie unter weitere Ausgaben anführe, meldet sich Wiso und sagt, für Elster werden die entprechenden Bezeichnungen benötigt. Wo erkläre ich dies Werbungskosten, also die laufenden Kosten für den Betrieb meiner Homepage/ Website, die ich als Schauspieler für berufliche Zwecke benötige? Alternativ wäre es auch möglich, sie als Freiberufler anzugeben, da ich neben meiner Festanstellung auch noch selbstständig tätig bin? LG axelaos

    • Offizieller Beitrag

    Man kann nun nicht für jede Besonderheit eine eigene Eingabemaske oder -spalte erwarten. Da gibt es ja auch so etwas wie sonstige Ausgaben etc., die sehr flexibel sind. Und zu begründen bzw. nachzuweisen sind die Kosten ja ggf. ebenfalls.


    Im Übrigen gibt es kein "alternativ". Entweder gehören die Kosten zu der einen Einkunftsart oder zu der anderen. Und ggf. sind sie eben aufzuteilen und anteilig zuzuordnen. Denn auch das kann unter Umständen eine steuerliche Auswirkung haben.

  • Wo erkläre ich dies Werbungskosten, also die laufenden Kosten für den Betrieb meiner Homepage/ Website, die ich als Schauspieler für berufliche Zwecke benötige?

    ergänzen zu den Ausführungen von miwe4


    beim Stichwort ´Homepage/Webseite´ sind / wären zudem 2 Dinge zu beachten.

    Anschaffungs-Herstellungskosten (Anlagevermögen)

    lfd. Kosten (sonstige betriebliche Aufwendungen)

    Nun könnte es sein, dass Elster o. der Bearbeiter der Meinung sind, dass diese Kosten ´aus der Luft gegriffen sind.
    Von daher rate ich meist (immer) zu einer nachvollziehbaren ´Buchhaltung inc. Anlagenbh.


    Bsp. am Rande.

    Du möchtest Fahrtkosten mit dem PKW geltend machen ... ist dem FA bekannt dass Du einen PKW besitzt und ist der privat oder Betriebsvermögen...?

  • Danke für die prompten Antworten.


    Der kleine Fehler hat sich von selbst erledigt. Ich hatte in der ersten Zeile bei meinen Angaben keinen Betrag eingesetzt und sie nur zur Erklärung genutzt. Das scheint die Fehlermeldung bezüglich Elster zu erzeugen. Jetzt steht alles in der Zeile mit dem entsprechenden Betrag dahinter und es klappt!


    Die anteilige Zuordnung habe ich vorgenommen. Bei der freiberuflichen Tätigkeit als selbstständiger Künstler habe ich die anteiligen laufenden Kosten unter "sonstige betriebliche Aufwendungen" beim Punkt "Werbekosten" angeben. Für die Tätigkeit als Angestellter habe ich es jetzt unter "Werbungskosten" und da unter "sonstige Ausgaben" eingetragen. Richtig so?


    Die Anschaffungskosten, also der Erwerb der Domain, sind so gering - ein paar Euro -, dass sich die Angabe vermutlich nicht lohnt. Ich hab die Domain auch schon ein paar Jahre, sie aber nie richtig genutzt, weil ich erst letztes Jahr meinen Webauftritt ordentlich gestaltet habe.

    • Offizieller Beitrag

    Die anteilige Zuordnung habe ich vorgenommen. Bei der freiberuflichen Tätigkeit als selbstständiger Künstler habe ich die anteiligen laufenden Kosten unter "sonstige betriebliche Aufwendungen" beim Punkt "Werbekosten" angeben. Für die Tätigkeit als Angestellter habe ich es jetzt unter "Werbungskosten" und da unter "sonstige Ausgaben" eingetragen. Richtig so?

    Sollte alles so passen. :thumbsup: