Hallo liebe Forengemeinde!
Folgende Situation:
Meine Frau und ich sind verheiratet und haben zwei kleine Kinder. Sie ist in Elternzeit und ich bin erwerbstätig.
Für eine Riester-Rente bin ich unmittelbar begünstigt, sie entsprechend mittelbar begünstigt.
Meine Frau hat keinen Riester Vertrag, ich habe zwei Verträge.
Die Kinderzulage habe ich für meine Verträge bisher nicht beantragt (habe ich versäumt). Meine Frau und ich haben die Kinderzulage aber bisher auch nicht auf mich übertragen.
Und genau darauf scheint es anzukommen (s. Screenshots). Gebe ich im Programm an, dass
- meine Frau die Kinderzulage übertragen hat, wird diese Zulage auch bei der Günstigerprüfung mit berücksichtigt, und die Steuererstattung ist deutlich niedriger
- meine Frau die Kinderzulage nicht übertragen hat, wird diese Zulage auch nicht bei der Günstigerprüfung mit berücksichtigt, und die Steuererstattung ist deutlich höher
Obwohl ich (natürlich) angegeben habe, dass die Zulage nicht übertragen wurde, hat das Finanzamt 600 Euro Kinderzulage bei der Günstigerprüfung berücksichtigt und kommt auf den für mich nachteiligeren Wert. Auf Rückfrage sagte man mir sinngemäß, "dass dieser Fall dort immer so gehandhabt wird: Hat die Mutter keinen Vertrag wird die Kinderzulage automatisch auf den Vater übertragen" - und damit entsprechend nachteilig bei der Günstigerprüfung berücksichtigt. Die spezifische Rechtsgrundlage konnte mir die Sachbearbeiterin nicht nennen.
Die Differenz ist schon erheblich. Und das Ganze betrifft drei Steuerjahre. Es summiert sich also zu einem netten Familienurlaub und es lohnt sich entsprechend dem nachzugehen.
Die Anbieter meiner Riester-Verträge konnten mir nicht weiter helfen.
Ich habe auch schon recht viel im Netz gesucht, aber auch da keine Antwort auf diese konkrete Frage gefunden. Nur an einer Stelle wurde das Vorgehen des Programms und entsprechend die für mich günstigere Variante bestätigt. Eine Rechtsgrundlage, mit der ich die Sachbearbeiterin beim Finanzamt überzeugen könnte, gab es dort aber auch nicht.
Daher die Fragen:
- Wer hat Recht? Das Programm oder das Finanzamt?
- Wo ist das geregelt? Was ist die entsprechende Rechtsgrundlage, auf die ich das Finanzamt ggf. hinweisen kann?
Im Voraus herzlichen Dank für eure Bemühungen und eure Unterstützung!
Viele Grüße,
Michael