Angestellter mit PV-Anlage. Brauche bitte Hilfe

  • Hallo zusammen,

    habe da ein Mega-Verständnisproblem und brauche bitte Hilfe.

    Ausgangssituation

    Ich habe im Oktober 2018 eine PV-Anlage installieren lassen, welche im Februar 2019 in Betrieb genommen wurde. Für diese habe ich in 2018 eine Erstattung 416,65 und in 2019 eine Erstattung von 1.666,75 erhalten.

    Nun habe ich die Tage meine Steuererklärung mit Wiso abgegeben und so ziemlich alles falsch gemacht...

    Es kam eine Nachzahlung der Umsatzsteuer über knapp 1.600,- da ich in der Erklärung wohl irgendwie eingegeben habe, dass ich die Kleinstunternehmer-Regelung in Anspruch nehme. Inzwischen ist mir bekannt, dass das falsch ist.

    Nun soll ich eine berichtigte Erklärung abgeben, was laut der netten Dame vom Finanzamt ja ganz einfach machbar wäre.

    Ich solle die Kennzahlen 177, 178 und 320 aufüllen und erneut abgeben.

    Mein Problem ist nun: wo finde ich die zugehörigen Felder zu den Kennzahlen???

    Danke für jeden Tipp, der mich hier weiter bringt.

    Grüsse Holger

  • Zum Verständnis:

    die Erstattungen 2018 und 2019 waren Vorsteuern?

    Wenn ja, dann hast du mit den Voranmeldungen auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) verzichtet und musst monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, was du wohl nicht getan hast.


    Dann musst du für die Einkünfte aus der Photovoltaik eine Einnahmenüberschussrechnung über Elster abgeben, da gewerbliche Tätigkeit. Hier sind mindestens anzugeben die Nettoentgelte, die erhaltenen Umsatzsteuern aus diesen Nettoentgelten (Bemessungsgrundlage in der Umsatzsteuer), Gebühren, eventuelle Versicherung, Handwerkerkosten und - falls entstanden - Eigenverbrauch als Umsatz mit Umsatzsteuer.

    Mit dem Sparbuch kannst du das recht einfach erledigen - es gibt hier ja das Modul Einnahmen-Überschussrechnung. Der Vorteil dieses Moduls: du bekommst auch automatisch die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuererklärung am Jahresende. Da Gewerbe, ist auch eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, wobei viele Finanzämter auf diese verzichten, falls nur geringfügige Erträge anfallen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich die Tage meine Steuererklärung mit Wiso abgegeben und so ziemlich alles falsch gemacht...

    Du hast doch schon mal eine USt-Erklärung abgegeben: Umsatzsteuererklärung 2018 PV-Anlage

  • @Kannitverstan

    Ja, 2018 und 2019 waren Vorsteuern.

    Voranmeldung wurde abgegeben für 2018 und die ersten 2 Monaten von 2019.

    In 2019 wurde mir mitgeteilt, dass ich das nun jährlich machen.

    Daten habe ich aus 2018 übernommen - aber wohl falsch.


    @miwe4

    Ja, das in 2018 hat ja auch geklappt.

    Hatte dann die Werte in 2019 übernommen und dann wohl auf Kleinstunternehmer geklickt. Daher wollte das Finanzamt nun 1600,- UST zurück.

    Inzwischen bin ich über die Elster-Plattform gegangen und habe da mal was eingetragen und da erscheinen - entgegen des Wiso-Sparbuchs - nun auch die Kennzahlen.

    Ich habe das nun nochmal ans Finanzamt weiter geleitet in der Hoffnung, dass nun alles passt.


    Bin gespannt und werde berichten.

  • Wenn du die Vorsteuern schon geltend gemacht hast, hast du ja auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet! Wenn du jetzt in der Umsatzsteuererklärung auf einmal erklärst, du willst sie doch anwenden, musst du auch die gesamten vom Finanzamt erstatteten Vorsteuern zurückzahlen.

    Davon abgesehen: du hast Glück, wenn das Finanzamt nur die Erstattung der Zahlungen verlangt. Normalerweise bist du 5 Jahre an deine Wahl gebunden und hättest monatlich eine Voranmeldung abgeben müssen.

    Enthalten denn die Zahlungen des Energieversorgers Umsatzsteuer? DAnn musst du diese abführen, denn wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darf dir der Energieversorger keine Umsatzsteuern zahlen (und in der Abrechnung ausweisen).

    In der Einnahmenüberschussrechnung werden die gezahlten Mehrwertsteuerbeträge und die erhaltenen gesondert ausgewiesen.

    Da scheint bei dir einiges "verkorkst" zu sein. Du solltest hier dringend fachlichen Rat holen, auch umd endgültig entscheiden zu können, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst oder nicht. (Anmerkung: es heisst auch nur Klein- nicht Kleinstunternehmerregelung).

  • @nesciens

    Danke

    Ich hatte ja monatlich abgegeben, bis mir das Finanzamt mitgeteilt hat, dass nun eine jährliche Abrechnung ausreicht.

    Hatte dann den Datenabruf über das Wiso-Programm beim Finanzamt gestartet und mit den abgerufenen Daten die Erklärungen fertig gemacht.

    Und dabei war wohl der Wurm drin.


    Und ja - bei den Zahlungen des Energieversorgers ist USt. enthalten.

  • Über den Datenabruf bekommst du doch keine Angaben zu deiner PV-Anlage zurück! Dies geht nur für die Lohnsteuerbescheinigungen, die Sozialversicherungsbeiträge, Renten der DRV und amderem Renten.

    Die Umsatzsteuer ermittelt sich aus deiner Einnahmenüberschussrechnung bzw. den tatsächlich gezahlten Beträgen. Also alle Einnahmen (die monatlichen Zahlungen des Energieversorgers ohne Umsatzsteuer) und deine Ausgaben (Versicherungen, ohne Vorsteuern, Gebühren für Zähler, Wartung etc.). Die vom Finanzamt erstatteten Vorsteuerüberhänge sowie gezahlte Beträge laut Voranmeldungen kommen ebenfalls in die EÜR und UStE.

    Die UStE wird befüllt einmal mit deinen Einnahmen als Bemessungsgrundlage, daraus errechnet sich der fällige Umsatszteuerbetrag, mit den gezahlten Vorsteuerbeträgen (aus deinen Ausgaben) sowie dem Saldo aller Zahlungen und Rückerstattungen aus Voranmeldungen des entsprechenden Jahres. Die Erstattung für das Vorjahr geht nur in die EÜR ein, nicht in die UStE des laufenden Jahres.