Heimfahrten

  • Bei SteuerKlasse 3 sind nur 1512,-€ ein bebalten worden, und bin 31200 Km mit Eigenen PKW gefahren. Meine farge wehr wie und ob ich die 0,30€ erstattet kriege? Denn bie LS klasse 3 und zwei Kinder bekomme ich ja schon die 1512,- so.
    Bedanke mich bei denn, die mir neheres dazur Erläutern können.

  • Hallo Yusuf,
    wenn Sie die LSt-Klasse 3 haben, zahlen Sie geringe Lohnsteuern.


    Wenn ich Ihr Anliegen richtig verstanden habe, möchten Sie jetzt noch für Ihre 31200 gefahrenen km jeden km mit 0,30 € vergütet haben ?


    Nein, so geht das nicht, das deutsche Steuerrecht ist nicht so einfach.
    Sind Sie Arbeitnehmer oder haben Sie ein Gewerbe?


    Diese 31200 km müssen Sie aufteilen in dienstlich (Dienstreisen) und privat gefahrene km, sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Da es auch ein hoher km - Satz ist, müssen Sie diese 31200 gefahrenen km mit einem Fahrtenbuch nachweisen.
    Für Dienstreisen können 0,30 € gerechnet werden, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt es andere Pauschalen und Privatfahrten können nicht abgerechnet werden.
    Diese aufgeteilten km werden dann mit den jeweiligen Pauschalen multipliziert und es ergibt sich ein "Berechnungswert". Dieser Berechnungswert kann dann mit weiteren Werbungskosten (alle Kosten, die mit der Arbeit zu tun haben) addiert und von Ihrem Jahres- Bruttoverdienst abgezogen werden. Anteilmäßig werden dann noch Sonderausgaben und evtl. außergewöhnliche Belastungen abgezogen und mit Kinderfreibeträgen verrechnet. Aus dieser Summe wird dann Ihre Lohnsteuer festgesetzt.
    Die Differenz zwischen der festgesetzten LSt und der bereits von Ihrem Jahresgehalt/ -lohn an das Finanzamt von Ihrem Arbeitgeber abgeführten LSt bekommen Sie zurück oder müssen noch an das Finanzamt zahlen.


    Das nur als kurzer Überblick - es gibt aber noch viele weitere Faktoren, die in einer ESt- Erklärung eine Rolle spielen können.