Guten Tag,
das Finanzamt hat mir die Fahrtkosten(zu Ärzten, Krankenkassen, Krebsberatungsstelle usw.) in meiner Steuererklärung gestrichen. Mit folgender Begründung:
"Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
Fahrtkosten behinderter Menschen können nur berücksichtigt werden, wenn der
Grad der Behinderung mind. 80% oder mind. 70 % und Merkzeichen G beträgt. Die beantragten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen blieben in
soweit unberücksichtigt.
Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere
Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgte stufenweise entsprechend
dem BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14)."
Die Fahrtkosten zum Arzt kann doch jeder (selbstverständlich nach Abzug der zumutbaren Belastung) steuerlich geltend machen . (Ich arbeite übrigens mit WISO Sparbuch, somit erfolgt die zumutbare Belastung ja über das Programm)Mit jeder meine ich auch Menschen ohne Behinderung. Ich habe zwar eine Behinderung 50%, deshalb sicher auch die Erläuterung vom Finanzamt. Jedoch beziehen sich meine Fahrtkosten ja nicht auf die Behinderung.
Kann mir jemand sagen welches Gesetz ich beim Widerspruch angeben muss.
Vielen Dank
MA-Ke