Steuerausgleich - 1 Monat Arbeit in AT, 11 in DE (Wohnsitz immer in DE)

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei, meinen ersten Steuerausgleich in Deutschland zu machen und stehe leider vor einem Rätsel. Hiermit will ich um eure Hilfe bitten.


    Ich bin am 01.01.2019 von Österreich nach Deutschland gezogen und habe mich am 02.01.2019 in Deutschland (Frankfurt am Main) hauptgemeldet. Auf dem Meldezettel steht der 01.01.2019 als Einzugsdatum.

    Mit 01.02.2019 habe ich eine Stelle als Arbeitnehmer angetreten. Da ich noch Resturlaub in Österreich abbauen musste, war ich bis Ende Januar noch in Österreich angestellt (somit unselbstständige Tätigkeit), habe jedoch keinen Tag aktiv gearbeitet.


    Nun zu meinen Fragen:

    Nach meinem Verständnis muss ich einen einzigen Steuerausgleich, nämlich in Deutschland, einreichen, liege ich hier richtig?

    Um alle Informationen wahrheitsgemäß angeben zu können, benötige ich ein Lohnsteuerbescheinigung meines Arbeitgebers in Österreich und eine meines Arbeitgebers in Deutschland, oder?


    Weiterführend stelle ich mir noch die Frage, wie ich dies in WISO steuer:Web eingebe.

    - Meine Tätigkeit in Deutschland habe ich unter "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" -> "Lohnsteuerbescheinigungen" eingetragen

    - Wo muss ich jedoch meine Tätigkeit in Österreich angeben?



    Update:

    Ich habe nun den den Lohnzettel aus Österreich erhalten, bin jedoch mit dem Eintragen der Informationen in WISO überfordert. Gibt es hier ein detailliertes Handbuch oder eine Hotline, an die ich mich wenden kann? WISO ist wirklich top dokumentiert, jedoch bei ausländischen Einkünften scheint mir einiges nicht klar zu sein.



    Vielen Dank und lg

    PhilH

    • Offizieller Beitrag

    Auch in steuer:web gibt es sicher die Anlage N-AUS

    Wenn die denn im Zuzugsfall maßgeblich ist. Wo dann wohl eher die Anlage WA-EST in Frage kommen könnte.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…index.php?search/&q=zuzug

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die denn im Zuzugsfall maßgeblich ist. Wo dann wohl eher die Anlage WA-EST in Frage kommen könnte.

    Habe mal ein bischen im steuer:Web mit Phantasiedaten auf Basis der Angaben des TE gespielt. Es wird die Anlage WA-EST erzeugt.

    Gibt es hier ein detailliertes Handbuch oder eine Hotline, an die ich mich wenden kann? WISO ist wirklich top dokumentiert, jedoch bei ausländischen Einkünften scheint mir einiges nicht klar zu sein.

    Warum, Du mußt doch nur den Eingabemasken folgen und das Zutreffende eintragen:



    Da kannst Du dann auch Deine ausländischen Einkünfte erfassen.

    Gibt es hier ein detailliertes Handbuch oder eine Hotline, an die ich mich wenden kann?

    • Offizieller Beitrag

    Update:

    Ich habe nun den den Lohnzettel aus Österreich erhalten, bin jedoch mit dem Eintragen der Informationen in WISO überfordert. Gibt es hier ein detailliertes Handbuch oder eine Hotline, an die ich mich wenden kann? WISO ist wirklich top dokumentiert, jedoch bei ausländischen Einkünften scheint mir einiges nicht klar zu sein.

    Bitte nicht Stunden oder später nach den ersten Antworten im Startpost noch wesentliche Daten/Angaben verändern. Das geht sehr oft dann unter.


    Ansonsten der übliche Tipp: Wirklich von den Grundangaben angefangen Zeile für Zeile vorgehen und den Infos (vorstehende kleine Fragezeichen anklicken oder rechtsseitig lesen) folgen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht Stunden oder später nach den ersten Antworten im Startpost noch wesentliche Daten/Angaben verändern. Das geht sehr oft dann unter.

    Stimmt, darauf wollte ich auch noch hinweisen. Hatte ich auch nur per Zufall gesehen.

  • Hey all,


    vielen Dank für die Antworten.

    Handelt es sich um einen Zuzugsfall bei mir? Dadurch, dass ich mit 01.01.2019 nach Deutschland gezogen bin, war ich das gesamte Jahr in Deutschland wohnhaft. Somit sollte Anhang WA-EST keine Anwendung finden, sondern N-AUS oder liege ich hier falsch?


    @Update von Posts: Sorry, werde ich in Zukunft vermeiden.


    lg, PhilH

    • Offizieller Beitrag

    Handelt es sich um einen Zuzugsfall bei mir?

    Würde ich so sehen, da Du am 31.12.2018, 24:00Uhr bzw. 01.01.2019, 00:00Uhr noch in Österreich wohnhaft gewesen bist.

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch, dass ich mit 01.01.2019 nach Deutschland gezogen bin, war ich das gesamte Jahr in Deutschland wohnhaft. Somit sollte Anhang WA-EST keine Anwendung finden, sondern N-AUS oder liege ich hier falsch?

    Mit diesen Fragen muß man sich im Normalfall nicht beschäftigen, da daß Programm die Anlagen ensprechend Deinen Angaben auswählt. Also wenn Du im obigen Screenshot die rot umrahmte Frage mit nein beantwortest.

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch, dass ich mit 01.01.2019 nach Deutschland gezogen bin, war ich das gesamte Jahr in Deutschland wohnhaft. Somit sollte Anhang WA-EST keine Anwendung finden, sondern N-AUS oder liege ich hier falsch?

    Mit diesen Fragen muß man sich im Normalfall nicht beschäftigen, da daß Programm die Anlagen ensprechend Deinen Angaben auswählt. Also wenn Du im obigen Screenshot die rot umrahmte Frage mit nein beantwortest.

    Löst aber m.E. das Problem des Wohnsitzes im Zeitpunkt des Jahreswechsels nicht. Da muss er sich immer noch entscheiden und hat m.E. ja zu wählen, da der Wohnsitz dort zu Beginn des Jahres noch bestand.


    Ist doch wie dauernd getrennt lebend sein. Wenn die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung am 01.01. 00:00 Uhr noch bestanden hat, dann ist eine Ehegattenveranlagung durchzuführen. Da spielt der Seitensprung ein paar Minuten später und die dann erfolgte umgehende Trennung auch (einkommensteuerlich) keine Rolle mehr. :censored: