Hallo Zusammen,
eben habe ich die Steuererklärung für meine Schwiegermutter gemacht und abgesendet. Hierbei habe ich versäumt anzugeben, dass sie eine Rückerstattung der Kirchensteuer für 2019 erhalten hat.
Meine Frage nun: Müssen wir dem Finanzamt dieses Versäumnis nun noch mitteilen oder gar eine korrigierte Steuererklärung nachreichen oder ist dies nicht nötig, da das Finanzamt diese Angabe ohenhin hat und diese entsprechend berücksichtigen wird. Vielleicht weiß dies ja jemand.
LG aus dem Schwabenland