Hallo,
wir sind zusammenveranlagt und habe beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Jetzt habe ich vom Finanzamt eine zweite Steuernummer für meine freiberufliche Tätigkeit
bekommen.
Kann ich die Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit innerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
des zusammenveranlagten Einkommensteuerfalls erfassen oder muss ich für die selbständige Arbeit
einen neuen Fall anlegen?
Vielen Dank und viele Grüße.