Allgemeinstrom auf Mieter umlegen

  • Moin,

    wie kann ich in Vermieter den Posten „Allgemeinstrom“, der für eine Pumpe anfällt auf den Mieter umlegen.


    Kann ich dazu eine „fiktive“ Rechnung erfassen und jeweils anteilig dem Mieter und mir (als Vermieter im eigengenutzten Haus) umlegen ?


    Da ich dem Mieter keine Kosten zur Warmwasseraufbereitung berechne (sondern nur anteiligen Gasverbrauch für Heizung und Warmwassererzeugung),

    würde eine Darstellung dieser Allgemeinstromkosten bei der Heizungsabrechnung entfallen.


    Oder mache ich dabei einen Gedankenfehler ?


    Gruß

    Alfred

  • Oder mache ich dabei einen Gedankenfehler ?

    Das ist etwas zu wenig erklärt, um das zu beurteilen.


    Generell gilt, dass ein Allgemeinstrom nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen hat. Was mit Allgemeinstrom gemeint ist, ist z. B. die Treppenhaus- und Außen- und Kellerbeleuchtung. Außerdem der Betriebsstrom der Heizung, der wieder in die Heizkosten eingerechnet werden muss.


    Das bedeutet, wenn du keinen separaten Stromzähler für diese Punkte hast, dass du bei einem Objekt bis ca. 8 Wohneinheiten 3% der reinen Brennstoffkosten für den Betriebsstrom der Heizung in die Heizkosten einrechnest. Solltest du doch einen separaten Stromzähler für die vorgenannten Funktionen haben, würdest du von der Rechnung die Betriebsstromkosten abziehen und als Allgemeinstrom über die Wohnfläche jedem zubuchen.


    Wenn du keinen separaten Stromzähler hast, kannst du nach dem Deutschen Mieterbund gehen und pro m² Wohnfläche € 0,05 berechnen heißt, gesamte Wohnfläche x € 0,05/m² x 12 Monate, dann hast du den Allgemeinstrom berechnet.

    Um welche Pumpe bei deinem Mieter handelt es sich denn? Wobei du den Strom mittels einer separaten Rechnung weiterberechnen musst, denn solche Stromkosten sind nicht in der Betriebskostenverordnung enthalten. Im Hausverwalter, womit ich arbeite, gibt es die Möglichkeit, solche Kosten - auch Kleinreparaturen - separat zu berechnen.

  • Wo denn ?

    Es ist noch nicht lange her, dass wir alte Hasen das schonmal angedeutet haben.


    Bitte einfach in die Betriebskostenverordnung reinschauen, versuche da mal Strom (außer dem was ich angegeben habe) zu finden, lass es, du findest nichts. Denn es ist keine Betriebskostenart laut dieser Verordnung.

  • Vielen Dank für die Hinweise.

    Es handelt sich um eine Pumpe die zur Förderung des Warmwassers für die Fußbodenheizung genutzt wird.

    Es gibt dafür keinen separaten Zähler. Die Pumpe läuft permanent mit ca. 35 Watt.

    Ausserdem die Umwälzpumpe innerhalb der Gasheizung. Ebenfalls ohne Zähler mit ca, 60 Watt, läuft aber nicht permanent.


    Gruß

    Alfred

  • Es handelt sich um eine Pumpe die zur Förderung des Warmwassers für die Fußbodenheizung genutzt wird.

    Oha, dann dürfte das doch kein Problem sein. Das war nur eine "unübersichtliche" Frage;)


    Den Betriebsstrom der Heizung, und darum geht es bei dir, wird nicht separat mit einem Stromzähler gemessen. Dann gehst du hin und - wie schon erwähnt - nimmst die reinen Brennstoffkosten und davon 3% ergibt dann den in die Heizkosten einzurechnenden Betriebsstrom. Mehr brauchst du nicht zu machen. Diese Berechnung steht in der Heizkostenverordnung, du brauchst also keine Kosten zu verschenken.

  • Moin,

    eine Frage zu der Darstellung in WISO Vermieter habe ich aber noch:

    Bei dem Beispiel mit den 3 % von den reinen Brennstoffkosten, würde ich dann eine "fiktive" Rechnung erfassen,

    z.B. 2.000,- € Brennstoffkosten 3 % = 60,- €.

    Wo genau erfasse ich diesen Wert ? Im Bereich "Heizkosten" habe ich keine Möglichkeit entdeckt.


    Gruß

    Alfred