Moin,
wie kann ich in Vermieter den Posten „Allgemeinstrom“, der für eine Pumpe anfällt auf den Mieter umlegen.
Kann ich dazu eine „fiktive“ Rechnung erfassen und jeweils anteilig dem Mieter und mir (als Vermieter im eigengenutzten Haus) umlegen ?
Da ich dem Mieter keine Kosten zur Warmwasseraufbereitung berechne (sondern nur anteiligen Gasverbrauch für Heizung und Warmwassererzeugung),
würde eine Darstellung dieser Allgemeinstromkosten bei der Heizungsabrechnung entfallen.
Oder mache ich dabei einen Gedankenfehler ?
Gruß
Alfred