PV-Anlage Eigenverbrauch EÜR + Umsatzsteuererklärung

  • Dann gehe lieber innen Sandkasten oder auf die Abendschule für Buchführung....

    Das hilft mir echt weiter. Danke


    Ich versuche halt mit dem Programm zurecht zu kommen, damit wenn es soweit ist man es auch korrekt bedient.


    Ich Stelle meine Frage jetzt mal anders, vielleicht verständlicher:


    Gehören zu den Einnahmen

    - Die Einspeisevergütung Netto

    - Die dazugehörige MwSt


    Buchung Netto Einnahme Konto 8400 Konto 1100


    - Der Eigenbeitrag

    - Die dazugehörige MwSt


    Buchung Netto Einnahme Konto 8900 Konto 1100



    Oder fehlen da noch Buchungen bzw sind sie falsch

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb spiele ich jetzt ein wenig herum.

    Dann gehe lieber innen Sandkasten oder auf die Abendschule für Buchführung....

    Das ist genau der richtige Weg. Mit einer Testdatei in dem ESt-Modul bei der Programmführung zur Photovoltaikanlage "herumspielen" und durch Ausprobieren (try&error) eine ganze Menge über die umfangreichen Funktionen und Hilfen des Programms erfahren. Genau das raten wir immer wieder und genau das machen wir hier eigentlich auch immer, wenn wir versuchen, Probleme der User anhand fiktiver Fälle nachzuvollziehen. Also halte Dich mit solchen Kommentaren mal bitte zurück.

    • Offizieller Beitrag

    Ich Stelle meine Frage jetzt mal anders, vielleicht verständlicher:


    Gehören zu den Einnahmen

    - Die Einspeisevergütung Netto

    - Die dazugehörige MwSt

    Schau Dir doch einfach mal die von mir weiter vorne eingebundenen beispielhaften Screens an und teste erst einmal ein bisschen mit dem ESt-Modul und seiner Programmführung zur Photovoltaikanlage. Da Zeile für Zeile vorgehen, alle Hilfen lesen und links weiterverfolgen. Zeit genug haben wir doch derzeit alle.


    Ich weiß übrigens immer noch nicht, um welchen Zeitraum es Dir überhaupt geht.

  • Zusätzlich habe ich dann noch die Buchungen um die Mehrwertsteuer

    zurückzufordern


    Buchung Brutto Einnahme Konto 1780 Konto 1100


    Und nach Abbuchung der Vorauszahlung


    Buchung Brutto Ausgabe Konto 1780 Konto 1100


    ist das korrekt?

  • Schau Dir doch einfach mal die von mir weiter vorne eingebundenen beispielhaften Screens an und teste erst einmal ein bisschen mit dem ESt-Modul und seiner Programmführung zur Photovoltaikanlage. Da Zeile für Zeile vorgehen, alle Hilfen lesen und links weiterverfolgen. Zeit genug haben wir doch derzeit alle.


    Ich weiß übrigens immer noch nicht, um welchen Zeitraum es Dir überhaupt geht.

    Ich dachte, wenn ich es über EÜR mache habe ich alles in einem Modul:

    Umsatzsteuer Voranmeldung

    Umsatzsteuererklärung

    EÜR


    deshalb habe ich es genommen.


    Kann ich alle 3 Funktionen auch im ESt-Modul ausführen?


    Als Jahr habe ich 2021 genommen und die Buchungen für Januar angelegt.

  • Vielleicht kann mir ja auch mal ein erfahrender Anwender einen Screenshot mit reellen Werten aus diesem

    Jahr einstellen. In der Buchungsübersicht sieht man ja dann, welche Konten angesprochen werden.


    Meiner sieht jetzt so aus mit Werten, die mir im Angebot prognostiziert werden.


    Diese sind wohl für ein Jahr, aber ich habe sie jetzt mal in den Januar als Monats-Buchung gemacht

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, wenn ich es über EÜR mache habe ich alles in einem Modul:

    Umsatzsteuer Voranmeldung

    Umsatzsteuererklärung

    EÜR


    deshalb habe ich es genommen.

    Wenn man etwas Ahnung hat, kann man das machen. Ohne wird es gefährlich.


    Kann ich alle 3 Funktionen auch im ESt-Modul ausführen?

    Zum wiederholten Mal der Hinweis darauf, dass Voranmeldungen dabei nicht gehen. Aber was nutzt Dir das EÜR-Modul, wenn Du die Grundregeln nicht beherrschst?


    Als Jahr habe ich 2021 genommen und die Buchungen für Januar angelegt.

    Und bei Excel hast Du die Jahres-USt genommen.


    Meiner sieht jetzt so aus mit Werten, die mir im Angebot prognostiziert werden.

    Und wie hast Du die Förderung gewürdigt?


    Bitte lege dir eine Testdatei im ESt-Modul an und eigne dir zumindest die Grundkenntnisse zum Steuerrecht an. Ansonsten bin ich hier raus.

  • Und wie hast Du die Förderung gewürdigt?

    Die habe ich doch gebucht. (Buchung 5).

    Bitte lege dir eine Testdatei im ESt-Modul an und eigne dir zumindest die Grundkenntnisse zum Steuerrecht an. Ansonsten bin ich hier raus.

    Ja das mache ich. Vielen Dank


    Hätte ich das gewusst, hätte ich mir den ganzen Mist mit den Buchungen gar nicht erst angetan. Ist wahrscheinlich wirklich nur etwas für

    Leute mit Ahnung. Bin da mit falschen Vorstellungen rein gegangen. Dachte man muss alles für den "Betrieb" zusammen in einem Modul

    machen.


    Für die USt-VA nehme ich dann das eigene Modul dafür

    Für die USt-Erklärung nehme ich dann das eigene Modul dafür


    Und für die EÜR den entsprechenden Part in der ESt-Erklärung (Selbstständige-Gewerbebetriebe-...


    Ist das so die richtige Vorgehensweise?

  • Antwort zu #24 (ZItatfunktion klappt nicht mit Smartphone!,:cursing:)

    Die Buchungen sind falsch - du buchst keine Forderung ein gegen die Postbank, sondern nur und einzig Zahlungsvorgänge. Du machst eine Einnahmenüberschussrechnung, keine Bilanz. Also nur die Buchung entsprechend dem Bankauszug und dann bei Zahlungen durch dich eine Ausgabe, bei Rückzahlungen eine Einnahme.

    • Offizieller Beitrag

    Für die USt-Erklärung nehme ich dann das eigene Modul dafür


    Und für die EÜR den entsprechenden Part in der ESt-Erklärung (Selbstständige-Gewerbebetriebe-...


    Ist das so die richtige Vorgehensweise?

    Nein, auch schon oben erklärt. Du hast es Dir immer noch nicht im Programm angeschaut.


    Hätte ich das gewusst, hätte ich mir den ganzen Mist mit den Buchungen gar nicht erst angetan. Ist wahrscheinlich wirklich nur etwas für

    Leute mit Ahnung. Bin da mit falschen Vorstellungen rein gegangen. Dachte man muss alles für den "Betrieb" zusammen in einem Modul

    machen.

    Was buchst Du da überhaupt? Das sind doch alles fiktive Zahlen, oder? Du doch nicht die Rechnung für die PV-Anlage am 01.01.erhalten und bezahlt und auch nicht die Förderung dann schon am 02.01. erhalten. Und wann wurde die PV-Anlage überhaupt fertiggestellt und in Betrieb genommen. Und den Eigenverbrauch hast Du wie ermittelt? Und am 01.01. ist der auch nicht komplett entstanden. Ist das alles fiktiv? Nein, Du solltest wirklich zum Berater gehen. Das ist doch schon eine Steuerberatung, die wir hier machen.

  • Ja die Zahlen sind alle fiktiv. Eine Anlage habe ich wie gesagt noch nicht.

    Möchte mich steuerlich nur schon mal damit auseinander setzen, damit

    ich dann weiß, was ich zu tun habe.


    Werde Deinen Rat befolgen und mich erstmal mit dem ESt-Modul in Bezug

    auf Photovoltaik auseinander setzen.


    Vielen Dank für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ja die Zahlen sind alle fiktiv.

    :censored:


    Möchte mich steuerlich nur schon mal damit auseinander setzen, damit ich dann weiß, was ich zu tun habe.

    Dir ist aber klar, dass alle von einem Anwenderproblem ausgegangen sind und versucht haben, in Ihrer Freizeit behilflich zu sein?


    Dem Forum ist eine Steuerberatung, dazu gehören insbesondere auch steuergestalterische Fragen, aufgrund des Steuerberatungsgesetzes untersagt.

  • Dir ist aber klar, dass alle von einem Anwenderproblem ausgegangen sind und versucht haben, in Ihrer Freizeit behilflich zu sein?

    Oh. Dann ist das wohl ein Missverständnis. Entschuldigung dafür. Ich dachte, da ich ja geschrieben habe, dass ich etwas herumspiele, klar ist,

    dass das jetzt kein echtes Problem ist.

    Die Zahlen (die ich im letzten Hardcopy) dargestellt habe, beruhen auf der jährlichen Ertragsprognose, die ich zum testen einfach mal als Monatsertrag

    für Januar genommen habe. Den Preis für den Eigenverbrauch habe ich, gemäß einer Berechnung-PDF vom Finanzamt ermittelt und den Einspeisepreis

    einfach anhand einer fiktiven Einspeisevergütung ermittelt.


    Ich werde jetzt Deinen Rat befolgen und mir das Programm näher anschauen. Sollte ich dann immer noch Probleme haben,

    werde ich wohl um einen Steuerberater, zumindest im ersten Jahr nicht herumkommen.


    Vielen Dank nochmal und Entschuldigung für die Missverständnisse.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, da ich ja geschrieben habe, dass ich etwas herumspiele, klar ist, ...

    Das hast Du aber erst später geschrieben und man konnte es auf die Zukunft beziehen.


    Ich werde jetzt Deinen Rat befolgen und mir das Programm näher anschauen.

    Wenn man keine großartigen Kenntnisse vom Steuerrecht und vom Buchen hat, dann fängt man doch erst einmal mit dem Produkt des Steuerprogramms an, das einem gewisse Kenntnisse im Steuerrecht vermittelt. Denn erst wenn ich weiß, was wie steuerlich zu behandeln ist, muss ich mir letztlich Gedanken machen, wie das dann wieder zu "verbuchen" ist. Und das nimmt Dir eben alles die PV-Unterstützung des ESt-Moduls ab, die alles Erforderliche in diesem Zusammenhang erstellen kann, außer eben der UStVA. Und da wird dann auch alles wunderbar in Textform abgefragt und mit diversen Erläuterungen dem Neu-Unternehmer beigebracht.


    Den Preis für den Eigenverbrauch habe ich, gemäß einer Berechnung-PDF vom Finanzamt ermittelt und den Einspeisepreis

    einfach anhand einer fiktiven Einspeisevergütung ermittelt.

    Und wie kommt man bei so etwas auf eine unentgeltliche Wertabgabe von über 7.000€/netto?

    Form_Hilfe_Ermittlung__PVA_Eigenverbrauch_2017_eF.pdf

  • Und wie kommt man bei so etwas auf eine unentgeltliche Wertabgabe von über 7.000€/netto?

    In dem ich den ermittelten Wert, was ja eigentlich ein Jahreswert ist, jeweils für jeden Monat in diese Excel-Tabelle eingetragen habe. Also quasi mal 12.

    Weil ich dort 12 Monate eintragen musste und zum Vergleich in WISO eine Monatsbuchung mit dem Jahreswert für einen Monat gebucht habe. Aber waren

    ja ej nur fiktive Zahlen.


    Ich werde jetzt so, wie von Dir beschrieben, NUR mit Wiso testen. Die USt-VA mit dem USt-VA-Modul und den Rest mit dem ESt-Modul.

    Vorher werde ich die prognostizierten kWh des Jahres einfach durch 12 teilen.

  • @miwe4


    Ich habe Deinen Rat befolgt und mich mit dem ESt-Modul beschäftigt.


    Es ist super einfach und total plausibel.

    Ich bin einfach total begeistert und ärgere mich nur ein wenig über mich selbst,

    dass ich mir das Leben mit dem EÜR-Modul unnötig selbst schwer gemacht habe.


    Ich weiß gar nicht, wie sehr ich Dir danken soll.


    Nun weiß ich wenigstens, dass wenn ich eine PV-Anlage in Betrieb nehme, mir über die steuerlichen

    Dinge keine grauen Haare wachsen lassen muss. Echt toll gemacht von WISO. Genauso einfach wie

    eine normale ESt-Erklärung, die ich schon seit vielen Jahren mit dem Produkt mache.

  • Stimmt die vereinfachte EÜR innerhalb des ESt-Moduls ist für trivilale Steuersachen wie bei den meisten PV-Anlagen sehr praktisch und schneller zu Überblick als die Kontenführung im kompletten EÜR-Modul.


    Mit dem Kreuz an der richtigen ist dann auch die USt-Erklärung integriert.


    Nur wenn man die 10-Tagesregel anwenden will gibt es Probleme mit der vereinfachten EÜR weil die Eingabemasken keine Jahreszahl-Eingabe zulässt und man daher einen Eintrag für z.B. 06.01.2021 auf 31.12.2020 setzen muss oder erst in der Erklärung für 2021 in 2022 verarbeiten kann.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist super einfach und total plausibel.

    Ich bin einfach total begeistert und ärgere mich nur ein wenig über mich selbst,

    dass ich mir das Leben mit dem EÜR-Modul unnötig selbst schwer gemacht habe.

    Sag ich ja. Nur bei Voranmeldungen muss man halt Excel oder den Taschenrechner sowie das gesonderte Modul für UStVA hinzunehmen. ;)


    Ich weiß gar nicht, wie sehr ich Dir danken soll.

    Das zu sagen reicht schon. :)


    Nur wenn man die 10-Tagesregel anwenden will gibt es Probleme mit der vereinfachten EÜR weil die Eingabemasken keine Jahreszahl-Eingabe zulässt und man daher einen Eintrag für z.B. 06.01.2021 auf 31.12.2020 setzen muss oder erst in der Erklärung für 2021 in 2022 verarbeiten kann.

    Nein, selbst das ist viel einfacher zu lösen als mit dem gesonderten EÜR-Modul, bei dem ich im Falle des Falles über das Verrechnungskonto arbeiten muss. Hier ist das ESt-Modul viel genügsamer als Du denkst, denn ihm reichen Text und Beträge. Daten sind da sehr oft entbehrlich. Und dem FA ist egal, wo das Datum (und die Begründung) steht. Mal beispielhaft und ohne rechtlich Prüfung, ob die 10-Tage-Regelung auch dem Grunde nach anzuwenden ist:

  • Sag ich ja. Nur bei Voranmeldungen muss man halt Excel oder den Taschenrechner sowie das gesonderte Modul für UStVA hinzunehmen. ;)

    Und das bekomme ich auch hin. Das UStVA-Modul ist auch einfach zu bedienen und selbst erklärend.

    Nein, selbst das ist viel einfacher zu lösen als mit dem gesonderten EÜR-Modul, bei dem ich im Falle des Falles über das Verrechnungskonto arbeiten muss. Hier ist das ESt-Modul viel genügsamer als Du denkst, denn ihm reichen Text und Beträge. Daten sind da sehr oft entbehrlich. Und dem FA ist egal, wo das Datum (und die Begründung) steht. Mal beispielhaft und ohne rechtlich Prüfung, ob die 10-Tage-Regelung auch dem Grunde nach anzuwenden ist:

    Ja das ist auch toll:)