Anlageverzeichnis: Was tun mit komplett abgeschriebenen Dingen?

  • Liebe Leute,
    ich benutze MeinBüro schon ewig und komme grundsätzlich auch mit dem Anlageverzeichnis ganz gut zurecht. Für vergangenes Jahr habe ich jetzt zwei Vorgänge zu bereits komplett abgeschriebenen Anlagen.

    1. Ein alter komplett abgeschriebener Laptop ist endgültig kaputt gegangen und ich hab ihn entsorgt. Wie regel ich das im Anlageverzeichnis? Einfach löschen wahrscheinlich nicht, oder?

    2. Einen komplett abgeschriebenen Büroschrank hab ich bei ebay noch für nen Hunderter verkauft, was mache ich dazu im Anlageverzeichnis? Wenn ich die "offizielle" Verkauf von AV-Funktion nehmen möchte, bekomme ich die Fehlermeldung, dass der Wert des Anlageguts nicht ermittelt werden könne.


    Ihr wisst das doch bestimmt :)


    Beste Grüße :)

  • 1. Wenn er entsorgt wurde, ist die als Verschrottung (und damit Abgang mit Erlös 0 Euro) zu erfassen. Damit wird der Laptop auch aus dem Anlagenverzeichnis entfernt (als Abgang in der AVEÜR).

    2. Hier ebenfalls als Abgang buchen, nur dass der erhaltene Gegenwert als Ertrag erfasst wird (Erlös aus der Veräßerung von Anlagegegenständen (Gewinn). Hast du denn das Anlagengut auf 0 Euro abgeschrieben? Nur dann kommt diese Meldung.

  • 1. Wenn er entsorgt wurde, ist die als Verschrottung (und damit Abgang mit Erlös 0 Euro) zu erfassen. Damit wird der Laptop auch aus dem Anlagenverzeichnis entfernt (als Abgang in der AVEÜR).

    Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme es leider nicht umgesetzt. Ich gehe im Anlageverzeichnis auf den Laptop, auf Bearbeiten und dann "Abschaffung buchen. Dann kommt so ein Hinweis "[...] Führen Sie diese Funktion dann aus, wenn kein entsprechender Zahlungseingang vorliegt. Wollen Sie wirklich fortfahren?" - Ich klicke "Ja" und wähle dann das Datum der Abschaffung und bekomme dann wieder die Fehlermeldung "Der Restwert zu diesem Datum konnte nicht ermittelt werden. Die Ausbuchung ist nicht möglich".

    Wahrscheinlich ist das Problem, dass sowohl Schrank und Laptop auf 0 Euro abgeschrieben sind - muss ich da vielleicht erstmal 1 Euro zuschreiben? Aber ganz ordnungsgemäß ist das doch eigentlich auch nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme es leider nicht umgesetzt. Ich gehe im Anlageverzeichnis auf den Laptop, auf Bearbeiten und dann "Abschaffung buchen.

    Ich habe gerade einmal einen "Test-PC" angelegt und es hat problemlos im ersten Versuch geklappt:


    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade einmal einen "Test-PC" angelegt und es hat problemlos im ersten Versuch geklappt:

    im Steuer:sparbuch kappt das ja auch. aber einszweidrei nutzt meinBüro

    Total übersehen, sorry. Um die Zeit noch so müde, ich werde alt. :(

  • Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bekomme es leider nicht umgesetzt. Ich gehe im Anlageverzeichnis auf den Laptop, auf Bearbeiten und dann "Abschaffung buchen.

    Ich habe gerade einmal einen "Test-PC" angelegt und es hat problemlos im ersten Versuch geklappt:


    Vielen Dank für Deine Mühen, aber tatsächlich: Ich nutze MeinBüro. Und da geht es leider nicht so leicht,

  • Ich hab nochmal genau geschaut, der Laptop ist noch nicht mal auf 0,00 - sondern nur auf 0,01

    und eine normale händische Buchung 2310 an Anlagenkonto mit Betrag 0,01 geht auch nicht, bzw. wird Mb nicht zulassen?!

    Hmm, er zeigt mir das Konto gar nicht an, wenn ich auf manuelle Buchung gehe. Aber es muss ja eigentlich da sein. Eventuell habe ich es irgendwann mal ausgeblendet. Da muss ich morgen mal nach schauen.

  • Ich hab es gerade im Demomandanten ausprobiert. Solange ein Restwert von 1 Euro da ist, funktioniert die Abschaffungsbuchung. Gibt es den nicht, sprich ist der Wert bei Null, kommt die von Dir beschriebene Meldung, was ja auch logisch ist. Wie soll Null ausgebucht werden?


    Der Aussage

    1. Wenn er entsorgt wurde, ist die als Verschrottung (und damit Abgang mit Erlös 0 Euro) zu erfassen.

    wage ich deshalb zu widersprechen.


    Deine Aussage, dass dort 1 Cent Restwert sein soll, kann ich mir kaum vorstellen.


    Den Verkaufserlös zu Punkt 2) buchst DU ganz normal als Erlöse aus Anlageverkäufen. Kontonummer müsste ich raussuchen ...

  • Deine Aussage, dass dort 1 Cent Restwert sein soll, kann ich mir kaum vorstellen.

    Ich habe das den Restwert jetzt manuell gesetzt. Immer, wenn der Restwert unter 1 Euro lag, auch schon bei 99 Cent, kam die Meldung und die Software hast selbständig den Restwert auf Null runter gesetzt. Ein Restwert unter 1 Euro sollte demnach so gut wie unmöglich sein, jedenfalls wenn man versucht eine Abschaffung zu buchen.

  • Ich hab es gerade im Demomandanten ausprobiert. Solange ein Restwert von 1 Euro da ist, funktioniert die Abschaffungsbuchung.

    gut dass es der Demomandat war, denn ein nachträgliches Ändern im Abschreibungsverlauf ist nicht zulässig und wird in der AVEÜR ja dokumentiert.

    m.A.n. ist das Programmverhalten fehlerhaft. Auch dahingehend dass kein Warnhinweis beim nachträglichen Ändern angezeigt wird.

    Den Verkaufserlös zu Punkt 2) buchst DU ganz normal als Erlöse aus Anlageverkäufen. Kontonummer müsste ich raussuchen ...

    ich würde 2320 Verlust aus Anlagenabgang nehmen.

    Wenn das Teil noch mit 1,-- Erinnerungswert im Verzeichnis steht, und verschrottet, entwendet verloren geht, ist das ein Verlust von 1 Euro und kein Gewinn weil ich es ja nicht verkaufen konnte.

    Im übrigen ist es immer gut, wenn das Teil z.B. nicht mehr reparabel war oder in der Presse landete, sich einen Beleg ausstellen zu lassen o. das durch Eigenbeleg mit Unterschrift zu erklären.

    Irgendwann wird nachgefragt.