Hallo Community,
in 2020 bin ich unterjährig in die Freistellungsphase meiner Altersteilzeit gewechselt.
Generell ist mir unklar, ob im ersten - nicht kompletten - Jahr dieser Freistellung beruflich relevante Ausgaben (Werbungskosten) auf den Zeitraum bis zum Übergang in die Freistellung zu begrenzen sind oder ob hier der Jahresansatz der Ausgaben genommen werden kann ?
Es ist mir klar, dass Kosten, die nicht im Zusammenhang mit beruflicher Relevanz entstanden auch nicht angesetzt werden können.
Um ein Vergleich zu liefern: Eine Heirat im Dezember eines Jahres hat steuerliche Konsequenz für das ganze Jahr
Ich freue mich über Antworten
VG, AlexV