Aufzurechnen heißt nicht, dass eine Verböserung möglich ist sondern nur im Rahmen des Antrags.
Leider bist Du nicht auf den ersten Halbsatz eingegangen "Beim Antrag auf schlichte Änderung ist dies nicht möglich". Was ist denn dann nicht möglich?`
Gesamter Bescheid prüfen: [ja/nein]
Verböserung: [ja/nein]
Unabhängig davon sollte das am Ende der Steuerpflichtige überlassen bleiben, was zu tun gedenkt. Die WISO Hilfe weist darauf hin, dass es eine Alternative zum Einspruch, bietet aber keinen Wizard, Vorlage dafür an.