Werbungskosten, Homeoffice, Möbel. In welchem Umfang kann ich mir die Kosten über die Steuererklärung zurückholen?

  • Hallo liebe Leute im Forum,


    bei mir steht ab Mai 80% Homeoffice an, für wie lange ist leider unbekannt.

    Ich werde dieses Jahr vorraussichtlich 8-10 Monate arbeiten bei etwa 2800€ Bruttolohn.

    Ganz grob überschlagen müsste ich dann bei etwa 2200€ Lohnsteuer für das ganze Jahr Landen, in Lohnsteuerklasse 1.


    Bei mir stehen einige Neuanschaffungen an, teils wegen des Homeoffices.


    Ich frage mich, ob ich hochwertige kaufe und einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückerhalte, oder ob ich lieber günstig und gebraucht kaufe, weil sich der Plan nicht lohnt. Ich bin nicht sicher, ob ich das Prinzip des “von der Steuer Absetzens” richtig verstanden habe. Bin Berufseinsteiger.

    Ich verstehe das so: Ich kaufe anrechnungsfähige Dinge für 2000€. Der Pauschalbetrag für Werbungskosten ist 1000€. Ich zahle im jahr 2200€ Lohnsteuer. Folglich könnte ich die 1000€ Werbungskosten, welche über den Pauschalbetrag hinausgehen, von der gezahlten Lohnsteuer zurückbekommen. Meine Einkäufe wären also zur Hälfte rechnerisch “gratis” für mich. Ist das so richtig verstanden?


    Die Frage wäre dann, welche Kosten ich in welchem Umfang anrechnen könnte. Dabei bin ich ziemlich unsicher. Ich will deshalb die möglichen Ausgaben im Folgenden auflisten und euch um Feedback bitten, ob und in welchem Umfang sie als Werbekosten von der Steuer abgesetzt werden könnten.


    -Homeoffice Pauschale, zwischen 40 und 100 Tagen schätze ich, á 5€, = 200 - 500€

    -Gewerkschaftsmitgliedschaft 250€

    -Evtl. noch eine zweite Berufsverbandsmitgliedschaft á 100€

    Frage: Bei der zweiten Mitgliedschaft wäre automatisch eine weitere Gewerkschaftsmitgliedschaft enthalten, ist das für die Anrechnung problematisch?

    -Schreibtisch 570€

    -Arbeitsstuhl 400€

    Frage: Tisch und Stuhl würde der Arbeitgeber wahrscheinlich stellen, wenn ich fragen würde. Hätte natürlich lieber was eigenes. Ist das für die Anrechnung als Werbekosten problematisch oder habe ich da Wahlfreiheit? Gibt es für die Anrechenbarkeit Vorraussetzungen, z.B. ergonomische Verstellmöglichkeiten? Zu welchem Umfang kann ich die Kosten als Werbekosten anrechnen? Private Nutzung wäre 0% bis 30%, schwer zu sagen.

    -Schubladen für Ikea Ivar Regal für Unterlagen und Büromaterial 64€

    -evtl. Ein Bildungsurlaub im Herbst, dafür würden nur Fahrtkosten anfallenin Höhe von ca 50€

    -evtl eine Schulung auf eigene Kosten, gibt es da Vorraussetzung für die Anrechenbarkeit? 200€

    -Fahrtkosten habe ich keine, dafür ein kostenloses Jobticket

    Laptop: Die nächsten Wochen arbeite ich von Zuhause am eigenen Laptop. Danach würde mir wahrscheinlich vom Arbeitgeber ein Laptop angeboten werden. Ich würde mir aber ohnehin gerne einen im Juni erst erscheinenden Laptop kaufen. Kosten ca 1500€. Da wäre die Frage, ob und unter welchen Umständen ich die Kosten in welchem Umfang anrechnen lassen könnte. Ein neuer Bildschirm und Zubehör würde ich ggfs. Auch noch dazu kaufen, Kosten 200€. 0€ - 1700€



    Im Prinzip sind die meisten dieser Anschaffungen welche, die ich günstiger (z.B. gebraucht) machen könnte. Die Kosten wären für mich nur attraktiv, wenn ich einen erheblichen Teil über die Steuererklärung zurück bekäme.

    Ich weiß leider nicht, welche Fallstricke ich übersehe oder welche Fehlannahmen ich habe und würde mich sehr über euren Rat freuen.


    Viele Grüße
    Simon

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Dem Forum ist aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet. Wende Dich ggf. bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Den Thread schließe ich hiermit.


    Im Übrigen haben Buhl und andere Anbieter geeignete Software im Angebot, welche Dich bei Deinen Fragen unterstützt und bei der Erstellung der Erklärung anleitet. Die erweiterte Forumssuche dürfte ebenfalls genügend Infos bringen. Ansonsten eben auch mal auf der Buhl-Seite steuernsparen.de vorbeischauen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist auch thematisch ein Kuddelmuddel. Deshalb die Bitte an den TE, mal einen Blick in die Nutzungsbestimmungen zu werfen. Sammelthreads zum Thema "Alles in Bezug auf meine Steuererklärung" sind wenig hilfreich, unübersichtlich und daher nicht erwünscht.