eigenen Aufwand für Heiznebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    ich hätte folgende Frage:
    Nach der geltenden Rechtslage darf - im Gegensatz zur Abrechnung des Aufwandes für die Nebenkostenabrechnung - der Aufwand für die Erstellung der verbrauchsbasierten Heinebenkostenabrechnung / Wärmekostenabrechnung umgelegt werden.


    Nun wollte ich mich bei Euch erkundigen, wer dies bei eigener Erstellung bereits gemacht hat und welcher Wert hier angesetzt wurde?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen!

  • Nun wollte ich mich bei Euch erkundigen, wer dies bei eigener Erstellung bereits gemacht hat und welcher Wert hier angesetzt wurde

    Meinst du damit, dass der Aufwand für die Heizkostenabrechnung dort reingebucht werden dürfen?


    Im Gegensatz zu den Kosten für die Nebenkosten zu erstellen, diese muss der Eigentümer übernehmen, kannst du für die Erstellung der eigenen Heizkostenabrechnung diese in die Heizkosten einrechnen. Dafür lege ich das Konto 4502 an, dort werden die Kosten rein gebucht.


    Das steht auch in der Heizkostenverordnung. Welchen Betrag du da einsetzt, dass ist jeweils deine Entscheidung.

  • Genau das meinte ich - vielen Dank.


    Wie machst Du das mit den Kosten der Erstellung von der Kaltwasserabrechnung? Diese dürften nach §2 Nr. BetrKV ja auch umgelegt werden (..."Kosten der Berechnung und Aufteilung"). Hast du dafür auch ein eigenes Konto erstellt?

  • Wie machst Du das mit den Kosten der Erstellung von der Kaltwasserabrechnung?

    Nun ist erstmal wichtig zu wissen, ob du das für dich selbst oder für andere machst.


    1. Wenn du die gesamte Abrechnung, also Neben- und Heizkosten mittels dem HV abrechnest, dann musst du entscheiden, ob für die Heizkosten du einen Betrag dort reinbuchst. Ich mache es bei meinem Objekt nicht, denn eine gute Mieterschaft ist mir lieber, als paar €uronen zu verdienen.


    2. Wenn du das für jemand anderes machst, dann kannst du diesem eine Rechnung, oder wie auch immer, für die Nebenkosten sowie für die Heizkosten jeweils in Rechnung stellen. Wenn man sich umsieht, werden pro Wohneinheit für die NK € 20,-/Jahr und gleiches für die Heizkosten berechnet, da ist aber jeder frei seiner Entscheidung.


    Was meinst du mit Kaltwasserabrechnung? Innerhalb der Nebenkostenabrechnung ist ja auch die Wasserversorgung enthalten, Konto 4150, Für Abwasser 4060 und das wird alles nach den Vorgaben im Objekt abgerechnet. Sind Zähler vorhanden, MUSS darüber abgerechnet werden. Sind keine da, regulär nach Wohnfläche und nur dann, wenn es im Mietvertrag steht, dass nach Personen abgerechnet werden kann, dann halt danach.

    Nur was meinst du jetzt damit?