Hallo zusammen,
ich hätte folgende Frage:
Nach der geltenden Rechtslage darf - im Gegensatz zur Abrechnung des Aufwandes für die Nebenkostenabrechnung - der Aufwand für die Erstellung der verbrauchsbasierten Heinebenkostenabrechnung / Wärmekostenabrechnung umgelegt werden.
Nun wollte ich mich bei Euch erkundigen, wer dies bei eigener Erstellung bereits gemacht hat und welcher Wert hier angesetzt wurde?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen!