Anwendung des Verlustvortrags

  • Hi,


    wahrscheinlich fiel die Frage schon öfters, mir ist das jetzt aber gerade aufgefallen, deswegen wollte ich das hier mal anbringen bzw. anfragen: ich hatte mir über meine Stundenjahre ein relativ üppiges "Polster" von ca. 6.000€ Verlustvortrag "aufgebaut" (Auslandssemester steuerlich geltend gemacht) und war nun davon ausgegangen, dass meine Steuerlast aufgrund dieses Umstandes in diesem Jahr nun relativ gering ausfallen würde. Nun hatte ich meine Steuererklärung fast fertig und war bei einer Nachzahlung von knapp 1800€ raus gekommen - komisch, dachte ich erst. Hab noch mal in meine alten Unterlagen rein geschaut, und Tatsache, da ist der Verlustvortrag 2019 mit angegeben gewesen. Mit in meine aktuelle Steuererklärung mit dazu, Nachazhlung noch knapp 70€. Dazu mehrere Punkte:


    1. es wundert mich, dass eine doch so wichtige Kennziffer von WISO nicht automatisch mit übernommen wird, man kann dadurch ja unglaublich viel Geld sparen oder auch verlieren. Meine Steuererklärung 2019 hatte ich auch mit WISO gemacht und die Daten auch direkt vom vorherigen Jahr übernommen. Habe ich da irgendwo ein Häkchen nicht gesetzt oder fehlt diese Funktion, bzw. kann nicht implementiert werden?


    2. Ich wollte mich vergewissern, dass ich meinen Verlustvortrag richtig angegeben habe und hoffe, ich bin mit der Frage in der Community hier richtig. Ich habe Screenshots von meiner Steuererklärung 2019 hier mit angehängt, und wo ich die Zahlen in meiner diesjährigen Steuererklärung eingetragen habe. Würde mich über ein kurzes Daumen rauf oder runter ob ich alles richtig übertragen habe sehr freuen :)


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    .... es wundert mich, dass eine doch so wichtige Kennziffer von WISO nicht automatisch mit übernommen wird,

    Der Verlustvortrag wird bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Datenübernahme mit übernommen.


    Meine Steuererklärung 2019 hatte ich auch mit WISO gemacht und die Daten auch direkt vom vorherigen Jahr übernommen.

    Dann evtl. aber nicht vollständig. In meiner Testdatei gab es gerade eben insoweit keinerlei Probleme.


    Habe ich da irgendwo ein Häkchen nicht gesetzt oder fehlt diese Funktion, bzw. kann nicht implementiert werden?

    Kann von uns im Nachhinein niemand prüfen.


    Ich wollte mich vergewissern, dass ich meinen Verlustvortrag richtig angegeben habe ...

    Genau da landet er bei Datenübernahme oder eben ggf. auch manueller Eingabe i.S.d. Feststellungsbescheids des FA auf den 31.12. des Vorjahres.


    Der § 10d EStG wird im Übrigen seitens des FA von Amts wegen angewendet.

  • Hi,


    vielen Dank für deine Antwort. Wundert mich ehrlich gesagt, was kann ich denn außer "alle Daten übernehmen" noch weiter tun, um eine ordnungsgemäße Datenübernahmen zu gewährleisten?

    Genau da landet er bei Datenübernahme oder eben ggf. auch manueller Eingabe i.S.d. Feststellungsbescheids des FA auf den 31.12. des Vorjahres.


    Der § 10d EStG wird im Übrigen seitens des FA von Amts wegen angewendet.

    Okay, dann nehme ich das mal als "ja, richtig eingetragen" :D

    Was heißt denn in dem Zusammenhang FA? Finanzamt?

    Und heißt dein letzter Kommentar, dass der Verlustvortrag "ohnehin immer" angewandt werden würde, auch wenn ich ihn nicht eintragen würde?

    • Offizieller Beitrag

    vielen Dank für deine Antwort. Wundert mich ehrlich gesagt, was kann ich denn außer "alle Daten übernehmen" noch weiter tun, um eine ordnungsgemäße Datenübernahmen zu gewährleisten?

    Man kann auswählen, ob alle oder nur bestimmte Daten übernommen werden sollen. Und man kann u.U. die falsche Datenbankversion zur Übernahme auswählen.



    Ansonsten kann ich auch nur bestätigen, daß die Übernahme des Verlustvortrages bei mir korrekt funktioniert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Was heißt denn in dem Zusammenhang FA? Finanzamt?

    Genau, das ist die offizielle Kurzbezeichnung für diese Behörde.


    Und heißt dein letzter Kommentar, dass der Verlustvortrag "ohnehin immer" angewandt werden würde, auch wenn ich ihn nicht eintragen würde?

    Grundsatz ist Verlustrücktrag. Wenn der nicht möglich ist oder auf Antrag dann Verlustvortrag. So wie es im § 10d EStG vorgegeben ist.

  • Im zweiten Foto ist ja wohl auch der Bescheid aus 2019 aufgezeigt (Vergleich Bescheiddaten mit Erklärungsdaten). Was mir nur auffällt, ist die große Abweichung beim Verlustvortrag.

    Wenn du keinen gesonderten Feststellungsbescheid erhalten hast, solltest du nachhaken. Ohne den gibt es keinen Übertrag in das neue Jahr.

  • Im zweiten Foto ist ja wohl auch der Bescheid aus 2019 aufgezeigt (Vergleich Bescheiddaten mit Erklärungsdaten). Was mir nur auffällt, ist die große Abweichung beim Verlustvortrag.

    Wenn du keinen gesonderten Feststellungsbescheid erhalten hast, solltest du nachhaken. Ohne den gibt es keinen Übertrag in das neue Jahr.

    Ja, da haben sie mir nicht alles aus meinem Auslandssemester anerkannt.


    Das ist aber ein wichtiger Punkt, die Zahl war ziemlich sicher in meinem Steuerbescheid aufgeführt, dann sollte ich wohl noch mal prüfen, ob ich einen entsprechenden Bescheid erhalten habe und ggf. noch mal mit dem Finanzamt sprechen. Das wäre maximal ärgerlich, wenn ich das verloren haben sollte. Das hätte aber nehme ich an mit dem meinem Steuerbescheid per Post bei mir eingehen sollen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist aber ein wichtiger Punkt, die Zahl war ziemlich sicher in meinem Steuerbescheid aufgeführt,

    Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12. eines Jahres ist ein extra Bescheid (Verwaltungsakt), der mit dem ESt-Bescheid formal nichts zu tun hat. In der Regel bekommst Du die allerdings mit derselben Post und ggf. in demselben Umschlag. Das sind zwei Verwaltungsakte, gegen die ggf. auch gesondert Einspruch zu erheben ist.

  • Wenn ich mir den Bescheid so ansehe, wurde die Verlustvorträge doch schon abgezogen. Es liegen ja Einkünfte vor, mit denen verrechnet wurde. Ich bezweifle daher, dass es einen gesonderten Bescheid gibt (oder in einer anderen Höhe).