Bilanzprüfung möglich?

  • Hallo Zusammen,


    wie kann ich die Bilanzprüfung vornehmen?


    Ich mache gerade die Bilanz 2020 und wollte eine Bilanzprüfung vornehmen, die ich nach meinem Wissen nur über die Bilanz nach HGB anstoßen kann.

    Hier werden Fehler mit Abweichungen bei folegnden Konten ausgewiesen: 1575, 1765 (nur Hinweis auf Aktive-Passiva-Abweichung)

    3460, 3739, 8340 "Konto wird bebucht, obwohl es nicht Teil der Bilanz ist"


    Die Probleme liegen scheinbar in der temporären Mwst.-Änderung in 2020 von 19% auf 16%


    Wie kann ich nun am besten eine geeignete Bilanzprüfung auf evtl. Fehler erreichen, bevor es weiter geht an die E-Bilanz?

    Kann ich in der E-Bilanz ebenfalls eine Bilanzprüfung machen, analog der Prüfung nach HGB?


    Für Hilfe hierbei danke ich Euch schon jetzt.

  • Hier werden Fehler mit Abweichungen bei folegnden Konten ausgewiesen: 1575, 1765 (nur Hinweis auf Aktive-Passiva-Abweichung)

    3460, 3739, 8340 "Konto wird bebucht, obwohl es nicht Teil der Bilanz ist"

    ohne jetzt mangels Kenntnis die möglichen Fähigkeiten/Eigenarten von "Unternehmer" zu bewerten scheint mir, dass Du noch keine vorbereitenden Abschlussbuchungen der Bestands,- u. Erfolgskonten getätigt hast.

  • Seit wann werden Erfolgskonten abgeschlossen

    Antwort richtig lesen!

    noch keine vorbereitenden Abschlussbuchungen der Bestands,- u. Erfolgskonten getätigt hast.

    :rolleyes: meinetwegen kannst Du das Ab..weglassen so dass nur Schlussbuchungen stehen bleibt

    gemeint sind Umbuchungen bei den Unterkonten (u.a. USt.-VSt.) Abschluss von Unterkonten zu Hauptkonten. Privatkonten auf Eigenkap. u.s.w.

    Ergänzend:

    evtl. hilft dem TE zwecks Prüfung, ob z.B. Kto. 3739, 8340, und besonders 3460 in die Bilanz gehören, das externe Programm myebilanz

  • Seit wann muss man erst alle Buchungen gemacht haben, bevor man die Bilanzprüfung durchlaufen kann? Hier ist unabhängig von möglicherweise fehlenden Buchungen (die man dabei vielleicht auch erkennen kann) die fehlerhafte/fehlende Zuweisung von Konten zu Bilanz und GuV Ursache.

    Außerdem: die Saldierung von Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten könnte die korrekte Umsatzsteuererklärung "vermasseln". Auch in Datev werden diese Konten erst mit dem Jahresabschluss (sprich Übertrag der Salden in das neue Jahr) zusammengefasst, damit die Kontensalden noch in die UStE übertragen werden können (sonst muss dies nämlich händisch erfolgen, was Zusatzarbeit bedeutet).

  • Außerdem: die Saldierung von Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten könnte die korrekte Umsatzsteuererklärung "vermasseln". Auch in Datev werden diese Konten erst mit dem Jahresabschluss (sprich Übertrag der Salden in das neue Jahr) zusammengefasst, damit die Kontensalden noch in die UStE übertragen werden können

    dann hast Du die falsche Datev-Seite aufgerufen.

    Zitat

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden gegen ein Verbindlichkeitskonto gebucht. Umsatzsteuererstattungen werden gegen ein Forderungskonto gebucht.

    Quelle: Datev Buchungsregeln Umsatzsteuer (Bilanz)

    Und warum sollte die Erklärung bei Einhaltung der Regeln vermasselt werden? Was am Ende in der Bilanz bleibt, sind Verbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern ...und das war bisher immer die USt. aus prvi.Nutzungsentnahmen


    Meine Meinung ist: Wurden die gängigen Vorarbeiten (Umbuchungen geleistet, wird die Fehlerquote verringert und es fällt einfacher die Elstermeldungen zu interpretieren, u. beseitigen

  • lavender


    diese Seite betrifft die Zahlungen aufgrund der UStVAen! Sagt absolut nicht, dass am Jahresende alles umgebucht werden muss.

    Und das Argument der UStE hast du nicht entkräften können. Zur UStE gehört auch die Abstimmung mit den Kontensalden, insbesondere bei der Umsatzsteuer wegen Zuordnung zu den einzelnen Kz in der UStE. Die Umsatzsteuerverprobung geht aber nur, wenn die Kontensalden nicht gleich Null sind!


    Aber da dies nichts zur Lösung der Frage beiträgt, klinke ich mich aus. Meine Zeit ist knapp bemessen.

  • Zur UStE gehört auch die Abstimmung mit den Kontensalden, insbesondere bei der Umsatzsteuer wegen Zuordnung zu den einzelnen Kz in der UStE.

    schon mal an die Möglichkeit der UStE-Erstellung VOR den Ust/VSt-Umbuchungen/Schlussbuchungen gedacht? siehe u.a. Punkt 4 des Datev-links

    Aber da dies nichts zur Lösung der Frage beiträgt, klinke ich mich aus. Meine Zeit ist knapp bemessen.

    d´accord

  • Moin!

    s geht wohl, wie in der Fehlermeldung genannt, um die fehlende Zuordnung...

    PilloQuillo : Hier wird die Lösung genannt.


    Wie kann ich nun am besten eine geeignete Bilanzprüfung auf evtl. Fehler erreichen,

    Deine Fehlermeldung hat doch schon die Ergebnisse Deiner ersten Bilanzprüfung gezeigt!

    Ansonsten kannst Du jederzeit eine Prüfung der E-Bilanz anstoßen. Wenn Du sie aufbaust, hast Du oben in der Menüleiste den Button "Bilanz prüfen".

    Außerdem werden Dir alle Deine noch nicht zugeordneten Konten rechts aufgelistet, wenn Du in die Parameter der E-Bilanz gehst. Dort kannst Du sie auch sofort zuordnen.
    In Deinem Fall der Fehlermeldung hast Du ja sogar schon eine Auflistung der bebuchten, aber noch nicht zugeordneten Konten. Also musst Du dem Ratschlag von Maulwurf59 folgen und zumindest diese Konten zuordnen.
    Und vergiß die anderen Kommentare bezüglich "Konten müssen abgeschlossen werden"


    Denk an den Hinweis von @nesciens und schließ Deine Umsatzsteuerkonten nicht ab, sonst wirst Du ein Problem bei der Erstellung der USt-Erklärung haben.


    Gruß

    Chris

  • Denk an den Hinweis von nesciens und schließ Deine Umsatzsteuerkonten nicht ab, sonst wirst Du ein Problem bei der Erstellung der USt-Erklärung haben.

    richtig, zumal bei einer Bp in fünf, sechs, sieben Jahren die UStE sonst nicht mehr nachweisbar - da nicht rekonstruierbar wegen der Umbuchungen laut Lavender wäre. Und wenn der Steuerberater die Erklärungen fertig, ist es sowieso nicht machbar - der benötigt die Einzelkonten.

  • Und wenn der Steuerberater die Erklärungen fertig,

    und warum sollte sich PilloQuillo dann mit den "Abweichungen" befassen?


    sieben Jahren die UStE sonst nicht mehr nachweisbar - da nicht rekonstruierbar wegen der Umbuchungen

    etwas sehr an den haaren herbeigezogen... was wird denn mit den Beträgen auf den jeweiligen USt.-VSt. Konten gemacht?

    Die werden anscheinend wegen der nachvollziehbarkeit bei Steuerprüfungen jedes Jahr aufsummiert. stimmts? ?(

  • was wird denn mit den Beträgen auf den jeweiligen USt.-VSt. Konten gemacht?

    Die werden für die Eröffnungsbilanz des Folgejahres zusammengefasst, aber nicht für die Schlusbilanz des laufenden Jahres, zumal einige Konten anders gehandhabt werden müssen (Trennung zwischen noch offenen UStVAen und der UStE z. B.). Du scheinst herzlich wenig Schlussbilanzen zu machen.

  • Hallo Zusammen,

    nachdem ich die Gliederungszuordnung anhand der Beispiele der Ausgangskonten für die oben genannten Konten durchgeführt habe, gibt es die beschriebenen Probleme nicht mehr und die Bilanzprüfung funktioniert fehlerfrei (HGB).
    Vielen Dank für die Hilfe!