Hallo zusammen,
ich habe mir letztes Jahr einen Monitor für unter 250€ angeschafft. Aufgrund folgender Quellen:
2. LexOffice
glaube ich diesen Monitor auf 3 Jahre abschreiben zu müssen, auch wenn die Anschaffungskosten unter 250€ liegen.
"Externe Geräte eines stationären PCs wie [...] Monitor usw. sind eigenständige Wirtschaftsgüter. Sie sind nach der Rechtsprechung des BFH zwar selbstständig bewertungsfähig, i. d. R. aber nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung und technischen Abgestimmtheit nicht selbstständig nutzungsfähig und deshalb keine geringwertigen Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG, sodass ihre Anschaffungskosten nur im Wege der AfA abgesetzt werden können."
Das Steuer-Sparbuch sieht das wohl anders. Ich erhalte hier unter Unter EÜR--> Betriebsvermögen--> Anlagevermögen --> Abschreibungen --> Anschaffungen, den Hinweis:
Hat irgendwer eine Idee wie ich am besten vorgehe? Den Hinweis einfach ignorieren oder muss ich die Kosten woanders eintragen?
Freundliche Grüße
underhook32