Zu niedrige Erstattung bei Alleinerziehende

  • Hallo liebe Community,


    ich mache meine eigene Steuererklärung (verh., zwei Kinder) seit Jahren mit der WISO-Software und bin sehr zufrieden. Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal die Erklärung für meine Schwägerin durchgeführt und mir erscheint die Berechnung nicht nachvollziehbar.


    Folgende Eckdaten für (das ganze Jahr) 2020:


    Alleinerziehend, 1 Kind, Freibetrag bei ihr

    Brutto 50,3 TE bei Steuerklasse 2, ein Arbeitgeber mit regulärer Abführung der Steuern

    Unterhalt wird nicht versteuert (ca. 5 TE)


    Wesentliche Aufwendungen letztes Jahr:


    10,2 TE Lohnkosten für Handwerker/haushaltsnahe Dienstleistungen

    1,1 TE Kita-Gebühren


    Aufgrund von Corona gab´ es kaum Fahrtkosten zur Arbeit, für das neue Arbeitszimmer wurden allerdings auch keine nennenswerten Anschaffungen getätigt


    "Trotzdem" wird mir eine Rückerstattung von nur 134,60 Euro angezeigt.


    Das Kind ist bei ihr und auch steuerlich eingetragen, es gibt eine Riester, geringe Aufwendungen für Altersvorsorge, Physiotherapeuten, aber alles nicht der Rede wert.


    Alleine aufgrund der Lohnkosten für die Handwerker (die Rechnungen sind ja viel höher, hier handelt es sich ja nur um den Anteil der Lohnkosten) müsste es doch eine viel höhere Erstattung geben oder mache ich da einen Denkfehler?


    Freue mich auf sachdienliche Hinweise!

    BG

    AbsoluteBeginner

  • Das ist schonmal ein sehr guter Hinweis. Vielen Dank!

    Ich bin da über das Thema "Einzelveranlagung von Ehegatten" gestolpert und musste da etwas nachforschen.


    Folgende Lösung:

    Ich hatte als Scheidungstermin den 01.01.2020 eingegeben. Tatsächlich wurde die Ehe am 27.12.2019 geschieden. Jetzt habe ich eine Nachzahlung von 1,6 TE. Das klingt nicht nur besser, sondern auch nachvollziehbar (20 % von 10,6 TE und so...). Jetzt gehe ich nochmal die Details durch. Vielleicht habe ich noch irgendwas übersehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte als Scheidungstermin den 01.01.2020 eingegeben. Tatsächlich wurde die Ehe am 27.12.2019 geschieden. Jetzt habe ich eine Nachzahlung von 1,6 TE. Das klingt nicht nur besser, sondern auch nachvollziehbar (20 % von 10,6 TE und so...).

    Wobei man auch immer berücksichtigen muß, daß es sich um eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern handelt, und nicht um eine Kostenerstattung. Sprich, es kann maximal nur das erstattet werden, was an Steuern gezahlt wurde im Veranlagungsjahr. Aber das weißt Du ja sicher.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte als Scheidungstermin den 01.01.2020 eingegeben. Tatsächlich wurde die Ehe am 27.12.2019 geschieden.

    Der Scheidungstermin ist bei der Einkommensteuer und deren möglichen Veranlagungsarten absolut irrelevant. ;)

  • Ich hatte als Scheidungstermin den 01.01.2020 eingegeben. Tatsächlich wurde die Ehe am 27.12.2019 geschieden. Jetzt habe ich eine Nachzahlung von 1,6 TE. Das klingt nicht nur besser, sondern auch nachvollziehbar (20 % von 10,6 TE und so...).

    Wobei man auch immer berücksichtigen muß, daß es sich um eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Steuern handelt, und nicht um eine Kostenerstattung. Sprich, es kann maximal nur das erstattet werden, was an Steuern gezahlt wurde im Veranlagungsjahr. Aber das weißt Du ja sicher.

    Ja, selbstverständlich. Aber die Steuern wurden ja ordnungsgemäß vom Arbeitgeber abgeführt. Daher meine Annahme einer teilweisen Rückerstattung.

  • (20 % von 10,6 TE und so...).

    Das allein kann keine hohe Rückzahlung begründen. Wie sieht es mit der Berechnung aus - wurde möglicherweise der Kinderfreibetrag angesetzt, weil dieser günstiger wäre? Dann wird das erhaltene Kindergeld ja hinzugerechnet.

    Sieh dir die ausführliche Berechnung an - daraus kann man die Ermittlung ersehen und findet dann in den meisten Fällen die Ursachen.

  • Ab wann wurde denn die Steuerklasse beim Arbeitgeber geändert? Das ist ja auch ein Faktor für die abgeführte Lohnsteuer! Wenn hier zunächst von Klasse 3 oder 4 gerechnet wurde, hat der AG ja viel weniger Lohnsteuer abgeführt als bei Klasse 1.