EÜR: Verbuchen von innerbetrieblichen Entnahmen von SKr03 Konto 3200 - Wareneingang

  • Guten Morgen Community,


    leider hat meine Suche zu keinem adäquaten Ergebnis geführt.


    Ich benutze Büro 365 und erstelle EÜR mit Kontenrahmen SKR03. Ebenfalls betragen die Umsatzerlöse nicht mehr als € 600.000 in 2 Jahren und der Überschuss nicht mehr als € 60.000 (Grenze zur Inventurpflicht). Da ich dieses Jahr meine Tauchschule im Haupterwerb führen werde, werde ich künftig auch Handelswaren verkaufen.


    Nun stellt sich folgendes Problem da:


    1) Wie verbuche ich Waren aus dem Konto 3200, wenn ich diese nachträglich (z.B. im lfd. Geschäftsjahr oder später) für innerbetriebliche Instandhaltung verwende?

    2) Wie verbuche ich Waren aus dem Konto 3200, wenn ich diese nachträglich ins Anlagevermögen überführen möchte?


    Beispiel zu 1)

    Der Artikelstamm umfasst neben der Tauchausrüstung auch Service-Kits, die als solche auch an Kunden verkauft werden. Ebenfalls Ersatzteile im allgemeinen. Nun fallen periodisch Revisionsarbeiten am eigenem Anlagevermögen an, bei denen bspw. ein Teil der Servicekits verbraucht werden.


    Beispiel zu 2)

    Nach intensiver Nutzung und totalem Verschleiß wird ein Anlagegut (z.B. Trockentauchanzug im ursprünglichen Anschaffungswert von € 1300 Netto ausgebucht). Da aktuell Kurse laufen

    und im Laden ein Trockentauchanzug hängt (ebenfalls EK-Wert von € 1300), soll dieser ins Anlagevermögen überführt werden.


    In beiden fällen stellt sich mir die Frage, wie die Buchungen aussehen müssen, damit die Gewinnerhöhung" korrekt erfolgt, zumal ja die Waren zum Zeitpunkt der Anschaffung bereits einen Aufwand darstellen, können diese ja nicht durch einfaches Umbuchen nochmals einen Aufwand darstellen. Mein Gefühl sagt mir, dass in beiden Fällen wieder eine Korrektur erfolgen muss, die erst einmal zu einer "Gewinnerhöhung" führen um dann im Beispiel 1) wieder zu einem Aufwand zu führen durch "Reparatur und Instandhaltung" (neutral). Im Beispiel 2) sollte das wohl ebenfalls so erfolgen, damit die Abnutzung über die betriebliche Nutzungszeit zu einem jährlichen Aufwand führen kann.


    Wäre es bspw. nachstehende Buchungen korrekt?


    Beispiel 1)

    3200 (Wareneingang) => 3960 (Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren)

    3960 => 4805 (Reparaturen und Instandhaltungen von anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung)


    Beispiel 2)

    3200 => 3960

    3960 => 300 (oder 490)


    und den Aufwand dann über die Jahre verteilt:


    300 (490) => 4830 (Abschreibung Sachanlagen)


    Danke schonmal vorab für Eure Hilfe!!! :thumbup: <3


    Torsten

  • Zitat

    innerbetrieblichen Entnahmen von SKr03 Konto 3200 - Wareneingang

    ich denke Du solltest deine Buchhaltung an ein entsprechendes Büro auslagern das von solchen Dingen Ahnung hat (zumindest mehr als Du) und Beratung leisten darf.


  • Zitat

    innerbetrieblichen Entnahmen von SKr03 Konto 3200 - Wareneingang

    ich denke Du solltest deine Buchhaltung an ein entsprechendes Büro auslagern das von solchen Dingen Ahnung hat (zumindest mehr als Du) und Beratung leisten darf.


    Auch wenn es mir schwer fällt, fasse ich Deine Antwort nicht als sarkastisch auf. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Antwort einen "Beratungsbedarf" impliziert und ich weiß, dass meine Buchhaltungskenntnisse sicherlich keiner Auslagerung bedürfen. :) Daher freue ich mich über weitere qualifizierte Antworten. ;)

  • Hallo, erstmal Danke für den Versuch zu helfen. Bei deinem Link handelt es sich aber um eine Privatentnahme. Das ist soweit natürlich klar. In meinem Beispiel wird keine Ware aus dem Betrieb entnommen, der umsatzsteuerrechtlich zu bewerten wäre. Es ist eine innerbetriebliche Verwendung. Da ich EÜR erstelle, stellen die Waren zum Zeitpunkt der Anschaffung einen Aufwand dar, der das Betriebsergebnis entsprechend beeinflusst. Folgerichtig kann bei einer innerbetrieblichen Verwendung diese Ware nicht wieder zu einem Aufwand führen. Daher glaube ich, dass eine Korrektur über ein den Erfolg beeinflussendes Konto erfolgen muss, um in der Gegenbuchung wieder als Aufwand korrekt erfolgen zu können. Im Beispiel 1 bliebe der Erfolg neutral. Im Beispiel 2 entstünde durch die Bestandskorrektur zuerst ein erfolgsbeeinflussende Erhöhung, welche dann in den Folgejahren zu Aufwand (Abschreibungen) führt. :/

  • Ein kleiner Versuch ( ich kenne mich nicht mit lagermodul aus, falls du den benutzt) :

    In beiden Fällen hast du die Ware schon gekauft und möchtest in erster Linie weiterverkaufen (Eingang und Ausgang der Ware 3200). Ich würde im Falle Entnahme für Firmen Zwecke über Verrechnungskonto als erstes die Minderung auf 3200 auslösen,und als zweites dann die Sobsige betriebliche Ausgabe oder Anschaffung erfassen.

    Dann ist es auf 3200 ausgeglichen und in andere Kategorie erfasst.

  • Moin Torsten,


    wieso möchtest Du als EÜR'ler ein Bestandskonto, also das 3960, verwenden? M. E. kannst Du, wie von Dir angedacht, ohne diesen Zwischenschritt umbuchen... beide sind übrigens ergebnisneutral - die Buchung auf ein Anlagekonto stellt ja keinen Aufwand dar (erst die Abschreibung) ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Mein Gefühl sagt mir, dass in beiden Fällen wieder eine Korrektur erfolgen muss, die erst einmal zu einer "Gewinnerhöhung" führen um dann im Beispiel 1) wieder zu einem Aufwand zu führen durch "Reparatur und Instandhaltung" (neutral). Im Beispiel 2) sollte das wohl ebenfalls so erfolgen, damit die Abnutzung über die betriebliche Nutzungszeit zu einem jährlichen Aufwand führen kann.

    genauso isses

    anknüpfend an maulwurf23 und natia

    Bsp. 1 4805 an 3200

    Bsp. 2 Anlagevermögenskonto an 3200 -> jährl. Abschreibungen 4830


    sieht mir erst einmal sinnvoll aus

    Im Zweifel aber tatsächlich lieber noch einen Steuerberater fragen.