Hallo zusammen,
ab Anfang Januar 2021 habe ich meine Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben, was ca. 70km weit weg von meiner Wohnung liegt. Den Masteranden ist es zur Erstellung ihrer MA erlaubt, die Räumlichkeiten des Standorts zu nutzen. Ein entsprechender Satz steht auch im Vertrag. Gleichzeitig zur MA war ich in selbigen Unternehmen 2 Tage die Woche als Werkstudent tätig.
Eine gesonderte Regelung zum Homeoffice gab es für Studenten im Unternehmen nicht, d.h. diese mussten vor Ort erscheinen, was ich auch tat. Allerdings gibt es keine entsprechende Bescheinigung vom AG, lediglich der Satz im Vertrag, dass man die Räumlichkeiten nutzen kann.
Dadurch bin ich bis in den Sommer fast jeden Tag von Mo-Fr zum Betrieb gefahren, habe darüber allerdings keine Bestätigung des AG (weil kein regulärer Arbeitnehmer, der AG stellt entsprechende Bescheinigungen nicht an Studenten aus).
Seit dem Sommer bin ich in Festanstellung (Homeoffice) in einem anderen Unternehmen. Nun meine Frage: Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung alle Tage, die ich zum ersten Betrieb gefahren bin mit der Pendlerpauschale geltend machen? Ich habe den ÖPNV genutzt mit meinem Studententicket, habe also auch keinen Nachweis durch z.b. eine KM-Anzeige im Auto.
Was mache ich, wenn das FA meinen Angaben aufgrund der Pandemie nicht glaubt und einen Nachweis vom Unternehmen will, den ich nicht erbringen kann? Soll ich es deshalb lieber gar nicht erst angeben? Ich würde mich ungerne in Schwierigkeiten bringen.
Besten Dank!