Pendlerpauschale für Masterarbeit im Unternehmen 2021

  • Hallo zusammen,


    ab Anfang Januar 2021 habe ich meine Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben, was ca. 70km weit weg von meiner Wohnung liegt. Den Masteranden ist es zur Erstellung ihrer MA erlaubt, die Räumlichkeiten des Standorts zu nutzen. Ein entsprechender Satz steht auch im Vertrag. Gleichzeitig zur MA war ich in selbigen Unternehmen 2 Tage die Woche als Werkstudent tätig.


    Eine gesonderte Regelung zum Homeoffice gab es für Studenten im Unternehmen nicht, d.h. diese mussten vor Ort erscheinen, was ich auch tat. Allerdings gibt es keine entsprechende Bescheinigung vom AG, lediglich der Satz im Vertrag, dass man die Räumlichkeiten nutzen kann.


    Dadurch bin ich bis in den Sommer fast jeden Tag von Mo-Fr zum Betrieb gefahren, habe darüber allerdings keine Bestätigung des AG (weil kein regulärer Arbeitnehmer, der AG stellt entsprechende Bescheinigungen nicht an Studenten aus).


    Seit dem Sommer bin ich in Festanstellung (Homeoffice) in einem anderen Unternehmen. Nun meine Frage: Kann ich bei der Einkommenssteuererklärung alle Tage, die ich zum ersten Betrieb gefahren bin mit der Pendlerpauschale geltend machen? Ich habe den ÖPNV genutzt mit meinem Studententicket, habe also auch keinen Nachweis durch z.b. eine KM-Anzeige im Auto.


    Was mache ich, wenn das FA meinen Angaben aufgrund der Pandemie nicht glaubt und einen Nachweis vom Unternehmen will, den ich nicht erbringen kann? Soll ich es deshalb lieber gar nicht erst angeben? Ich würde mich ungerne in Schwierigkeiten bringen.


    Besten Dank! :)

  • Danke für den Link!

    Dass ich theoretisch berechtigt bin die Pendlerpauschale abzusetzen weiß ich. Es ging mir eher darum was passieren würde, wenn das Finanzamt einen Nachweis fordern würde, den ich nicht erbringen kann. Grade während des Lockdowns könnte ich mir vorstellen, dass die Angabe als nicht plausibel gewertet werden könnte.

    Was würde passieren wenn ein Nachweis gefordert wird und ich diesen nicht erbringen kann? Und sollte ich den Vertrag mit dem entsprechenden Satz mitschicken?


    Danke :)

  • Was würde passieren wenn ein Nachweis gefordert wird und ich diesen nicht erbringen kann?

    ich sehe da sind viele würde, könnte, hätte, offen.

    Das erinnert mich immer an einen Satz mit "Fahradkette"

    Der Nachweis ist unter anderem schon alleine durch Deine (schriftliche Aussage in der Erklärung) erbracht.

    Auch das weiß die Behörde.

    • Offizieller Beitrag

    Der Nachweis ist unter anderem schon alleine durch Deine (schriftliche Aussage in der Erklärung) erbracht.

    Ein Nachweis ist das nun aber wirklich nicht. ;)


    was ca. 70km weit weg von meiner Wohnung liegt. Den Masteranden ist es zur Erstellung ihrer MA erlaubt, die Räumlichkeiten des Standorts zu nutzen. Ein entsprechender Satz steht auch im Vertrag. Gleichzeitig zur MA war ich in selbigen Unternehmen 2 Tage die Woche als Werkstudent tätig.

    Bei täglich 140 Kilometer Gesamtstrecke und Studentenstatus würde ich da in der Tat Klärungsbedarf seitens des FA erwarten. Das sind ja konservativ gerechnet immerhin knapp 14.000 km in einem halben Jahr.


    Dadurch bin ich bis in den Sommer fast jeden Tag von Mo-Fr zum Betrieb gefahren, habe darüber allerdings keine Bestätigung des AG (weil kein regulärer Arbeitnehmer, der AG stellt entsprechende Bescheinigungen nicht an Studenten aus).

    Auch ein Werkstudent ist ein regulärer Arbeitnehmer i.S.d. EStG. ich gehe davon aus, dass in diesen Coronazeiten durchaus entsprechende Rückfragen erfolgen könnten. Eben gerade in Zusammenhang mit der ggf. erklärten Kilometerleistung.

  • Ich werde es auf alle Fälle versuchen :D


    Was würde im weiteren Verlauf passieren, wenn die Nachfrage seitens des FA kommt und kein Nachweis erbracht werden kann?


    Wird die Strecke dann mit 50% geschätzt oder komplett abgelehnt?

  • geschätzt

    früher haben die Beamten einen nassen Faden genommen und ihn auf der Landkarte der Straße nachgelegt.

    Dann gerade gezogen, Länge gemessen und nach Kartenmaßstab die Wegstrecke berechnet. Heute verwenden sie irgendeine Maps-App. Da wurde und wird nichts geschätzt ;)

  • Entschuldige, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht, dass die Dinstanz geschätzt werden würde sondern die Anzahl an Fahrten, wenn man keinen Nachweis erbringen könnte.

    Oder anders gefragt: Was würde passieren, wenn das FA einen Nachweis der Fahrten anfordert, den ich nicht erbringen kann?


    Danke ☺️

  • Auf eine Anzeige kann ich verzichten. Also sollte ich es wohl doch besser nicht angeben, obwohl ich theoretisch ein Anrecht drauf hätte. Nützt mir halt nichts solange ich es nicht nachweisen kann… Sehr schade, da es ja schon um eine gewisse Summe geht.


    Trotzdem danke für die Hilfe!

  • Hast du keinen Terminkalender, in denen du die Besuche bei deiner Alma Mater eingetragen hast? Das wäre ein erster "Beweis", denn du musst glaubhaft machen nicht beweisen. Lass dich nicht kirre machen mit Drohungen mit "Bau", das ist Unsinn bei den Summen, um die es hier geht.

    Hier dürfte - wenn überhaupt - neben dem Streichen maximal leichtfertige Steuerverkürzung in Frage kommen und das dürfte bei einem Anfänger auch (noch) nicht greifen. Du musst dir nur bewusst sein, dass du wissentlich keine Falschangaben machen darfst. Und Fahrten sind angefallen - du musst sie glaubhaft machen und da sind z. B. Kilometerangaben anhand von Benzinrechnungen (wo getankt?) und Kalendereinträge durchaus geeignet.