
Studenten & Auszubildende
Heute die Ausgaben – Morgen die Erstattung
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Die Steuererklärung lohnt sich nur, wenn man viel Geld verdient? Hier kommt die gute Nachricht: Auch für Studenten und Auszubildende kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Natürlich verdienen Sie im Studium vermutlich noch nicht viel Geld und zahlen dementsprechend nicht viel oder gar keine Steuern.
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Für Studium und (Berufs-)Ausbildung gelten jeweils dieselben Regeln. Deshalb werden sie im Folgenden synonym verwendet.

Jahrelang lief der Rechtsstreit über die Frage, wie Studenten ihre Studienkosten in der Einkommensteuer absetzen können – und die Betroffenen wurden im Unklaren gelassen. Doch seit dem 10. Januar 2020 gibt es endlich Gewissheit.
Bildung ist nicht gleich Bildung
Im Steuerrecht wird nicht nach Bildungsstätte oder Fachbereich unterschieden. Dem Finanzamt ist es egal, was Sie studieren. Viel wichtiger ist im Steuerrecht die Frage, ob es sich um Ihre erste oder eine zweite bzw. weitere Ausbildung handelt. Denn die steuerlichen Wege trenne sich an der Gabelung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Während Sie in der Zweitausbildung (z. B. Master-Studiengang) geradewegs Richtung Werbungskosten marschieren, schlagen Sie in der Erstausbildung erstmal einen Umweg ein: über die Sonderausgaben.
Mit dieser Software wird die Steuer zum Kinderspiel: Steuererklärung für Studenten
Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Was bedeutet Erstausbildung?
Erstausbildung bedeutet: Sie haben bisher keine Ausbildung abgeschlossen. Sie befinden sich also im ersten Bildungsweg. Das kann zum Beispiel eine Berufsausbildung an einer Berufsschule, aber auch ein erstes Bachelor-Studium an einer Universität sein. Welchen Beruf Sie danach anstreben, ist erstmal nicht entscheidend. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Erstausbildung zum Großteil auch der persönlichen Entwicklung dient. Deshalb sei ein enger Zusammenhang zu einem späteren Beruf nicht gegeben. Dadurch scheidet der Ansatz als Werbungskosten aus.
Die Kosten in der Erstausbildung können hingegen als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das ist allerdings pro Jahr nur bis zu einer Höhe von 6.000 Euro möglich. Die steuerliche Auswirkung der Sonderausgaben dürfte bei den meisten Auszubildenden und Studenten jedoch gering sein. Denn: Sonderausgaben mindern die Steuerlast nur im jeweiligen Steuerjahr. Und auch nur, wenn bereits Steuern bezahlt wurden. Das ist bei Azubis und Studenten allerdings eher selten der Fall. Oder sie erhalten bereits nach Abzug des Grundfreibetrags alle gezahlten Steuern zurück (z. B. aus einem Nebenjob).
Was bedeutet Zweitausbildung?
Anders sieht das mit der Zweitausbildung aus. Hier sieht das Bundesverfassungsgericht den Zusammenhang mit der beruflichen Zukunft des Studenten oder Ausbildenden: Die Kosten sind als Werbungskosten abziehbar. Das ist deshalb vorteilhaft, weil Werbungskosten einen Verlust erzeugen können.
Das heißt: Wenn Sie keine Einnahmen, aber dagegen hohe Werbungskosten hatten, haben Sie einen Verlust erwirtschaftet. Diesen können Sie in der Zukunft – also in späteren Steuerjahren – mit positiven Einnahmen verrechnen. Und zahlen dann im besten Fall weniger Steuern. Das heißt: Die Steuererklärung, auf dessen Basis das Finanzamt den Verlust feststellt, lohnt sich für die Zukunft.

Fortbildungskosten absetzen: So geht’s
Wer rastet, der rostet. Im Arbeitsleben ist es daher nötig, stets auf dem Laufenden zu bleiben. Das kann ordentlich ins Geld gehen. Doch: Fortbildungskosten können Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Was gilt beim berufsbegleitenden Studium?
Die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung kann Studenten in dualen bzw. berufsbegleitenden Studiengängen erstmal egal sein. Hier ist der Zusammenhang zu Beruf und Einnahmen nämlich unmittelbar durch die Art des Studiums gegeben. Beruf und Studium sind eng miteinander verbunden und auch vertraglich geregelt. In diesem Fall sind die Studienkosten immer Werbungskosten. Und zwar egal, ob es sich um das erste oder zweite Studium handelt.
Was gilt bei der berufsbegleitenden Ausbildung?
Ähnlich wie beim dualen Studium ist es auch bei Berufsausbildungen, die in einem Betrieb absolviert werden. Hier besteht ebenfalls ein fester Arbeitsvertrag mit dem Betrieb. Und zum Bestehen der Ausbildung spielt der betriebliche Teil eine wesentliche Rolle. Auch hier können Sie die Kosten der Ausbildung als Werbungskosten ansetzen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Aber welche Kosten kann ich denn jetzt genau als Student oder Auszubildender ansetzen? Hier ein paar Beispiele:
Fahrten zur Bildungseinrichtung oder zum Betrieb
Bei Vollzeit-Studiengängen oder schulischen Ausbildungen stellt die Universität die erste Tätigkeitsstätte dar. Damit sind die täglichen Fahrten dorthin im Rahmen der Pendlerpauschale mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzbar. Das gilt übrigens auch, wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

Fahren Sie mit dem Auto zur Arbeit? Dann beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Fahrtkosten. Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent – das ist die so genannte Pendlerpauschale.
Bei berufsbegleitenden Ausbildungen oder Studiengängen ist der Betrieb die erste Tätigkeitsstätte. Fahrten zum Betrieb können also mit der Pendlerpauschale angegeben werden. Fahrten zur Bildungseinrichtung stellen hingegen eine Auswärtstätigkeit dar. Sie sind im Rahmen der Reisekosten mit 30 Cent je tatsächlich gefahrenem Kilometer absetzbar. Sie können also sowohl die Hin-, als auch die Rückfahrt absetzen.
Fahrten mit den Öffis
Auch Fahrkarten dürfen Sie absetzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Einzelfahrscheine oder Semester-Tickets handelt. Alternativ kann aber auch hier die Pendlerpauschale gewählt werden. Rechnen Sie am besten durch, welche Möglichkeit für Sie günstiger ist.

Ausbildung: Fahrtkosten absetzen leicht gemacht
Der Fiskus beteiligt sich an den Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb: Mit der Pendlerpauschale i.H.v. 30 Cent je Kilometer. Für den Weg zur Berufsschule gibt’s sogar doppelt so viel.
Studiengebühren
Egal, ob „echte“ Studiengebühren, Semesterbeiträge oder Bibliotheksgebühren: Gebühren, die im Rahmen Ihrer Ausbildung anfallen, sind als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben abzugsfähig.
Arbeitsmittel
Studieren ohne Laptop? Mittlerweile undenkbar! Deshalb können Sie auch Arbeitsmittel wie Tablet, Laptop etc. steuerlich absetzen. Voraussetzung ist: Sie nutzen es auch wirklich für die Uni bzw. die Ausbildung. Je nachdem, wie teuer Ihre Anschaffung war, müssen Sie die Kosten gegebenenfalls im Rahmen der Absetzung für Abnutzung berücksichtigen.

Kleinere und größere Anschaffungen für den Beruf oder Betrieb von der Steuer absetzen? Manches kann man komplett in einem Jahr von der Steuer absetzen. Anderes muss man über mehrere Jahre abschreiben. Die Begriffe dazu lauten GWG und AfA. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was Sie beachten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Büromaterial und Fachbücher
Wie viele Blöcke braucht es für ein Semester? Am besten Sie bewahren Ihre Belege gut auf. Denn auch die Kosten für Kugelschreiber, Blöcke, Folien & Co. können die Steuer mindern. Das Gleiche gilt übrigens auch für Fachliteratur!
Reisekosten
Auch Exkursionen oder Forschungsreisen können teuer werden. Zum Glück können Sie die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es für In- und Ausland unterschiedliche Pauschalen, die Sie berücksichtigen können. Außerdem können Sie Fahrtkosten mit dem eigenen Auto mit 30 Cent je gefahrenem Kilometer ansetzen. Haben Sie Flug-, Bahn- oder Bustickets gekauft, können Sie die tatsächlichen Kosten angeben.
Es muss aber nicht immer die Reise in entfernte Länder sein: Auch Fahrten zur Bildungsstätte bei berufsbegleitenden Ausbildungen oder Studiengängen sind Reisekosten. Genauso die Fahrt zur Lerngruppe oder an die Fernuni.

Für das leibliche Wohl: Der Verpflegungsmehraufwand
Morgens ruft das leckere Hotelfrühstück. Mittags ein kleiner Snack vom Bäcker und abends dann das Restaurant ausprobieren, das Ihnen der Kollege empfohlen hat. Auf einer Dienstreise kann schon so einiges an Essensausgaben zusammenkommen. Aber keine Sorge: einen Teil davon übernimmt der Staat! Lesen Sie hier, wie Sie an den Zuschuss für den Verpflegungsmehraufwand kommen.
Doppelte Haushaltsführung
Eine Zweitwohnung in der Nähe der Universität? Für viele ist das sinnvoll, wenn Sie z. B. Ihren Lebensmittelpunkt im Heimatort nicht aufgeben möchten. Oder Sie unterhalten noch eine weitere Wohnung am Ort des Arbeitgebers – so, wie das z. B. bei dualen Studenten oft der Fall ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Aufwendungen als Kosten der doppelten Haushaltsführung zusätzlich steuerlich geltend machen.

Doppelte Haushaltsführung – Was Sie wissen müssen
Auf der Autobahn immer Stau, der Zug ständig verspätet oder die Fahrzeit schlichtweg zu lang? Viele entscheiden sich für eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitgebers. Ganz getreu dem Motto „Billiger wohnen in der Zweiten“: Sparen Sie Geld, indem Sie Ihre doppelte Haushaltsführung absetzen.
Frist verpasst?
Normalerweise haben Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit für Ihre Einkommensteuererklärung. Aber keine Sorge, falls Sie bisher noch keine Steuererklärung abgegeben haben, können Sie das nachholen. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Das heißt: Sie können die Steuererklärung auch noch rückwirkend für die letzten vier Jahre nachholen, falls Sie noch keine abgegeben haben.
Noch mehr Zeit haben Sie, wenn Sie einen Verlust für frühere Jahre erwarten. Die Festsetzungsfrist zur Verlustfeststellung beträgt nämlich sieben Jahre. Aber Achtung: Auch hier ist vorausgesetzt, dass Sie bisher noch keine Steuererklärung für die Jahre abgegeben haben.
Laufendes Jahr | Steuererklärung rückwirkend möglich bis | Verlustfeststellung rückwirkend möglich bis |
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2020 | 2016 | 2013 |
2021 | 2017 | 2014 |
2022 | 2018 | 2015 |
2023 | 2019 | 2016 |
2024 | 2020 | 2017 |
2025 | 2021 | 2018 |

Steuererklärung rückwirkend abgeben
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben? Zum Glück nicht immer. Denn wenn Sie sich doch für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung entschieden haben, muss es noch nicht zu spät sein. Lesen Sie hier, wie und vor allem wann Sie Ihre Steuererklärung rückwirkend abgeben können. Denn Ihre Steuererstattung müssen Sie schließlich nicht verschenken.
Steuerberatung?
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