Hallo zusammen,
ich mache meine Umsatzsteuerjahreserklärung für eine GbR und habe hier irgendwie einen Denkfehler, den ihr hoffentlich aufklären könnt: Ich möchte (naja - "muss") einige Reverse Charge Eingangsrechnungen in der Erklärung angeben, die ich im laufenden Jahr nicht in den Umsatzsteuervoranmeldungen berücksichtigt habe. Das heißt ich schulde dem Finanzamt hier Beträge, die ich natürlich auch gleich wieder abziehen kann. Letzteres ist auch einfach umzusetzen, im Feld "Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach §13b Abs 1 (…)" unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge".
Wo aber gebe die Beträge ein, die ich dem Finanzamt noch schulde? Oder verstehe ich hier grundsätzlich etwas falsch?
Würde mich sehr über einen Denkanstoß freuen.
Vielen Dank!