Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Mitteilung der ELSTER-Entwickler: Bereitstellung von Bescheiddaten bei Änderungsdateien

Gepostet am 11.10.2023;

Laut den aktuellen Informationen des ELSTER-Newsletters des bayerischen Landesamts für Steuern wird es - zumindest vorübergehend - nicht mehr möglich sein elektronische Bescheiddaten für Änderungsbescheide herunterzuladen. Die Zustellung solcher Bescheiddaten erfolgt nur noch postalisch. Haben Sie auf www.elster.de die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt, erhalten Sie den korrigierten Steuerbescheid als PDF-Datei im ELSTER-Onlineportal. Diese Änderung betrifft alle Veranlagungsjahre.