Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Sie erhalten den Hinweis "Unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.09.2019"

Gepostet am 07.08.2019;

Das Banksystem meldet Ihnen zum Beispiel:

  • "Unregistriertes Banking-Programm, nur zugelassen bis 14.09.2019 (3078)",
  • "Starke Kundenauthentifizierung nicht notwendig (3076)",
    und
  • "Bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Banking-Programms (3079)".

Zu diesen Meldungen kommt es, wenn eine veraltete Software auf die FinTS (HBCI) Server der Banken zugreift. Dies ist mit Einführung der neuen Payment Services Directive 2 (PSD2) ab 14.09.2019 nicht mehr gestattet. Diese sind zu alt und damit nicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.

Erwerben Sie eine aktuelle Ausgabe Ihrer Software, die auf die neu geltenden Bankenrichtlinie vorbereitet ist. Dies können Sie zum Beispiel in unserem Onlineshop durchführen.