Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Sie haben vom ELSTER-Portal eine Mitteilung erhalten, dass die Berechtigung für den Steuer-Abruf abläuft. Was ist zu tun?

Gepostet am 27.12.2023;

Bitte richten Sie den Steuer-Abruf in diesem Fall erneut ein. Beachten Sie, dass Sie diese Funktion auch ohne Gültigkeit einrichten können. Es ist zu empfehlen, kein Ablaufdatum zu erfassen, da Sie die Berechtigung zum Abruf auch jederzeit im Elster-Portal entziehen können.

Zur erneuten Beantragung führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:

  • Öffnen Sie die Website https://www.buhl.de/ und melden Sie sich mit Ihren buhl:Konto Zugangsdaten an.

  • Klicken Sie auf "Kundencenter > Steuer-Automatik > Steuer-Abruf > Steuer-Abruf bearbeiten".

  • Betätigen Sie die Schaltfläche mit dem Papierkorb-Symbol gefolgt von "Einwilligung widerrufen und Steuer-Abruf löschen".

  • Anschließend klicken Sie auf "Steuer-Abruf einrichten" beziehungsweise "Steuer-Abruf für weitere Personen freischalten" und folgen Sie den Hinweisen auf dem Bildschirm.

  • Abschließend öffnen Sie bitte diese PDF-Anleitung zur Freischaltung des Steuer-Abrufs im Elster-Portal.


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