Wesentliche Veränderungen können z.B. sein:
  • Bauliche Veränderungen (z.B. Anbauten, Errichtung eines Gebäudes auf einem unbebauten Grundstück)
  • Nutzungsänderungen (z.B. Nutzung von Wohnflächen für gewerbliche Zwecke)
  • Umwidmung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Änderung des Umfangs der Einheit (z.B. Verkauf von Teilflächen)
Bei einem Kauf einer Immobilie muss keine neue Erklärung abgegeben werden
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