Pendlerpauschale einfach berechnen

Mit jedem Kilometer sparen

Ob Weg zur Arbeit, Geschäftsterminen, Uni & Co.: Mit WISO Steuer holst du dir deine Fahrtkosten schnell und einfach zurück.

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So bekommst du die Pendlerpauschale zurück

Ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß – das Finanzamt erkennt 0,30 € je Entfernungskilometer an, ab dem 21. sogar 0,38 €. Mit WISO Steuer gibst du deine Fahrten schnell ein – und siehst sofort, wie viel Geld du sparen kannst.

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Pendlerpauschale: Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen

Für deinen Arbeitsweg kannst du die Pendlerpauschale über die Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten angeben. Sie ist ein Ausgleich für deine Fahrtkosten – also Benzin, Öl, Parkgebühren und Kfz-Steuer. Dein Vorteil: Du musst nicht alle Kosten aufwändig auflisten und dem Finanzamt anhand von Rechnungen nachweisen.
 
Offiziell heißt sie auch Entfernungspauschale, denn es werden dir 0,30 € pro Kilometer Entfernung zum Büro angerechnet. Ist dein Arbeitsweg länger als 20 Kilometer, profitierst du noch mehr. Ab dem 21. Kilometer gilt:

  • 0,35 € je Kilometer (bis 2022)
  • 0,38 € je Kilometer (ab 2023)

 
Die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Strecke, also entweder für deinen Hin- oder Rückweg beziehungsweise jeweils die halbe Pauschale für beide Fahrten.

Pendlerpauschale berechnen: So geht’s

Mit WISO Steuer berechnest du deine Fahrtkosten in nur wenigen Schritten. Dazu gehst du in deiner Steuererklärung in den Abschnitt Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) > Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale). So geht’s weiter:
 

  1. Trage die Adresse deines Arbeitgebers ein.
  2. Gib an, wie viele Tage du auf der Arbeit warst.
  3. Falls vorhanden: Erfasse die Kosten deiner Fahrkarten.

 
Das war’s! Den Rest übernimmt das Programm automatisch für dich. Sowohl die Berechnung der Pauschale als auch den Vergleich mit den tatsächlichen Kosten.

Schritt 1: Kürzeste Entfernung zwischen Zuhause und Arbeitsort

Anerkannt werden nur die Kilometer für die kürzeste Straßenverbindung von Wohnung zum Arbeitsplatz. Dabei zählt die einfache Strecke – nicht Hin- und Rückweg. Die Zahl wird abgerundet. Liegt dein Arbeitsplatz 10,9 Kilometer entfernt, werden also nur 10 Kilometer berechnet.
 
Einen Umweg darfst du nur absetzen, wenn er zum Beispiel aufgrund der Verkehrslage tatsächlich schneller ist und du ihn regelmäßig fährst. Wenn deine tatsächlich gefahrene Strecke deutlich von der kürzesten Straßenverbindung abweicht, kann es sein, dass das Finanzamt einen Nachweis von dir fordert. Setzt du dein Kind auf dem Weg zur Arbeit bei der Schule ab, werden diese Kilometer nicht mit berechnet.
 
WISO Steuer macht es dir besonders einfach: Trag die Adresse deines Arbeitgebers an. Das Programm berechnet automatisch die kürzeste Entfernung zu deinem aktuellen Wohnort. Falls du im letzten Jahr von einer anderen Adresse losgefahren bist, kannst du stattdessen auch diese angeben.

Schritt 2: Anzahl der Arbeitstage

Bei der Pauschale werden nur die tatsächlichen Arbeitstage am Arbeitsplatz berücksichtigt. Um die Anzahl der Arbeitstage zu ermitteln, müssen die Wochenenden und Feiertage von den 365 Tagen im Jahr abgezogen werden. In der Regel kann man bei einem Vollzeitjob mit 220 bis 230 Arbeitstagen pro Jahr rechnen. Allerdings müssen noch Urlaubs-, Homeoffice- und Krankheitstage abgezogen werden.

Schritt 3: Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel

Du warst (teilweise) mit Bus und Bahn unterwegs? Dann kannst du statt der Pauschale auch deine Fahrkarten als Fahrtkosten absetzen. Eine Kombination aus beidem ist nicht möglich.
 
Gib einfach die Gesamtkosten deiner Fahrkarten ein. Das Programm macht eine Vergleichsberechnung und wählt automatisch das beste Ergebnis für dich aus.

Verkehrsmittel spielt keine Rolle

Die Pauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Es ist also egal, wie du zur Arbeit kommst – denn es zählt nur die Kilometeranzahl der zurückgelegten Strecke. Abgedeckt werden:
 

  • Auto
  • Motorrad, Roller, Mofa & Co.
  • Fahrrad
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • zu Fuß

 
Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Pkw um deinen eigenen handelt. Du bekommst die Entfernungspauschale auch dann, wenn du das Auto deines Partners nutzt oder im Rahmen einer Fahrgemeinschaft mitgenommen wirst.

4.500 € Höchstbetrag

Bis zu 4.500 € kannst du mithilfe der Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – das lohnt sich! In der Regel ist das der größte Hebel, den du bei der Steuererklärung hast.
 
Der Höchstbetrag gilt nicht für Fahrten mit deinem eigenen Pkw oder einem solchen, der dir zur Nutzung überlassen wurde. Hast du allerdings höhere Ausgaben, musst du sie beim Finanzamt nachweisen können.

Diese Besonderheiten gibt es für Arbeitnehmer

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer von der Pendlerpauschale profitieren – egal, mit welchem Verkehrsmittel du zum Büro kommst. Diese Punkte solltest du aber noch beachten:

Dienstwagen

Hast du einen Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst, musst du dafür Steuern zahlen. In der Praxis wird das oft durch die sogenannte pauschal berechnet.
 
Gute Nachrichten: Der Arbeitsweg zählt zu deinen Privatfahrten. Deswegen kannst du auch bei einem Dienstwagen die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung angeben.

Jobticket, Deutschlandticket & Co.

Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt die Kosten komplett, ist das für dich steuer- und sozialversicherungsfrei. Den Zuschuss musst du allerdings bei der Pendlerpauschale abziehen. Daher wird er in die jährliche Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
 
Alternativ kann dein Chef den Zuschuss zum Fahrticket pauschal mit 25 % versteuern (gegebenenfalls kommt noch Kirchensteuer und Soli dazu). Für dich bleibt der Zuschuss trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber das hat den Vorteil, dass der Zuschuss dann nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet wird.
 
Bezuschusst dein Chef das Deutschlandticket mit mindestens 12,25 € (25 % des Preises), erhältst du einen Rabatt von 5 Prozent. Voraussetzung ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn. Der Preis für das Ticket beträgt dann nur 46,55 € monatlich.
 
Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit fährt, kann das Ticket als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Da das Deutschlandticket mit seinen 49 € sehr günstig ist, lohnt es sich jedoch oft steuerlich, die Pendlerpauschale in der Steuererklärung anzugeben.

Beispiel

Du fährst an 200 Arbeitstagen im Jahr mit dem Zug zur Arbeit. Dein Arbeitsweg beträgt mehr als 10 Kilometer. Dann ist die Pendlerpauschale für dich vorteilhafter:
 

  • Pauschale: 200 Tage × 10 km × 0,30 € = 600 €
  • Fahrkarten: 49 € × 12 Monate = 588 €

 
WISO Steuer vergleicht beide Möglichkeiten für dich und wählt automatisch das bessere Ergebnis für dich aus. So erhältst du immer den größten Steuervorteil.
 
Private Nutzung erlaubt: Hast du das 49-Euro-Ticket als Jobticket, kannst du es auch privat nutzen.

Homeoffice-Tage

Hast du von zu Hause gearbeitet, kannst du dir 6 € pro Tag bei der Steuererklärung anrechnen lassen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Homeoffice-Pauschale.
 
Wichtig ist: Du kannst in der Regel nur die Pendlerpauschale oder Homeoffice-Pauschale absetzen. Bist du vom heimischen Arbeitsplatz ins Büro gewechselt, kannst du für diesen Tag die Fahrtkosten angeben, nicht aber die 6 €. Die einzige Ausnahme für diese Regel sind Personen, denen an der ersten Tätigkeitsstätte kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht – zum Beispiel Lehrer.

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FAQ: Pendlerpauschale

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0,30 € je Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 €.

Die Pauschale gibt es für die einfache Strecke zur Arbeit (Hin- oder Rückweg). Dabei spielt das Verkehrsmittel keine Rolle. Pkw, Motorrad, Fahrrad, ÖPNV und sogar dein Fußweg werden anerkannt.

Jeder mit Werbungskosten. Sprich: Arbeitnehmer, Studenten, Azubis und weitere.

Nein – die Pauschale wird ohne Nachweise anerkannt. Nur bei Fahrgemeinschaften oder ähnlichem kann das Finanzamt Nachweise verlangen.

  • Entfernungspauschale: Für Strecken zwischen deinem Zuhause und üblichen Arbeitsort
  • Kilometerpauschale: Für berufliche Fahrten, die du nicht zu deinem üblichen Arbeitsort machst

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