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Steuererklärung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Ganz einfach Geld vom Finanzamt zurückbekommen

Durch die Steuererklärung bekommst du deine gezahlten Steuern wieder zurück. Mit WISO Steuer sind das durchschnittlich 1.674 Euro. Alles, was du dafür wissen musst, fassen wir für dich zusammen.

Kurz & knapp

  • Steuererklärung 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein
  • Am einfachsten geht es mit einem Steuerprogramm wie WISO Steuer
  • Dein exklusiver Vorteil: Du lässt die Steuererklärung automatisch erledigen

Darum solltest du die Steuererklärung machen

Viele glauben, die Steuererklärung sei kompliziert – dabei ist sie mit der richtigen Unterstützung schnell gemacht. Und das zahlt sich aus: Wer keine Erklärung abgibt, verzichtet oft auf mehrere Hundert Euro. Denn: 85 Prozent der abgegebenen Steuererklärungen bringen eine Erstattung.

Für das Jahr 2020 haben 14,9 Millionen Personen freiwillig ihre Steuererklärung abgegeben. Davon haben rund 12,6 Millionen eine Steuererstattung erhalten – im Durchschnitt waren es 1.063 Euro*. Mit WISO Steuer liegt die durchschnittliche Erstattung sogar bei 1.674 Euro!

Lohnt es sich?

Finde heraus, ob sich die Steuererklärung für dich lohnt. Beantworte dafür einfach diese Fragen: Hast du…

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Hast du…

einen Laptop oder ein Handy gekauft?

einen Handwerker beauftragt?

mehr als 18 km Arbeitsweg?

im Homeoffice gearbeitet?

Kinderbetreuung bezahlt?

Steuererklärung lohnt sich Check
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Es lohnt sich!

Du wirst sehr wahrscheinlich eine Rückerstattung bekommen. Starte jetzt direkt mit WISO Steuer:

Jetzt an den Abgabetermin denken: 31. Juli nicht verpassen

Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein (wenn du zur Abgabe verpflichtet bist). Noch bleibt genug Zeit, um alles entspannt zu erledigen. Doch schiebe es lieber nicht auf die lange Bank, lässt du die Abgabefrist verstreichen, drohen Verspätungszuschläge. Wer früh abgibt, freut sich meist auch schneller über eine Erstattung.

Jetzt starten und die Steuererklärung digital an das Finanzamt senden:

Anleitung: So erstellst du deine Steuererklärung

Video: So erstellst du die Steuererklärung

Steuererklärung = WISO Steuer. Wie einfach es sein kann, zeigen wir dir in diesem Video.

Die Steuererklärung selbst zu machen hat viele Vorteile. Du sparst dir teure Beratungskosten oder Mitgliedsbeiträge für den Lohnsteuerhilfeverein. Dazu kommt, dass du auch noch schneller an deine Steuererstattung kommst. Denn du entscheidest, wann du abgeben willst, statt die Wartezeiten bei der Bearbeitung durch Steuerberater oder Verein auszusitzen.

Aber wie genau funktioniert das Selbermachen? Hier ist eine Schritt-für-Schritt Anleitung:

Melde dich bei WISO Steuer an. Dafür brauchst du nur deine E-Mail-Adresse und ein Passwort deiner Wahl. Wir senden dir eine E-Mail zu, in der ein Bestätigungscode steht. Trag ihn an der geforderten Stelle ein. So ist sicher, dass du dich nicht bei der E-Mail-Adresse vertippt hast und du immer Zugang zu deiner Steuererklärung hast.
Jetzt geht’s ums Eingemachte: Die verschiedenen Eingabemasken füllst du mit deinen Daten – viele davon übernimmt WISO Steuer automatisch für dich.

  • Steuererklärung vom letzten Jahr übernehmen
    Hast du schon WISO Steuer genutzt, kannst du deine Daten aus dem Vorjahr ins aktuelle Steuerjahr übertragen. Das spart Zeit und hilft dir bei der Orientierung. Natürlich kannst du die Angaben jederzeit anpassen und überschreiben.
  • Lohnsteuerbescheinigung & Co. abrufen
    Danach kommt der Steuer-Abruf. Hier werden deine Daten vom Arbeitgeber, der Krankenkasse und mehr automatisch abgerufen und in deine Steuererklärung eingetragen.
  • Belege & Rechnungen einfach abfotografieren
    Rechnungen, Kassenbons und andere Unterlagen zusammensuchen? Das geht auch viel einfacher. Installiere die kostenlose Steuer-Scan App auf deinem Smartphone und mach ein Foto von deinem Beleg. Den Rest erledigt WISO Steuer. Öffne nur nochmal die Steuererklärung – und schon landen deine Rechnungen an der richtigen Stelle.
  • Bankkonto verbinden
    Wer mit Karte zahlt, profitiert doppelt: Verknüpfst du dein Bankkonto mit WISO Steuer, trägt das Programm Ausgaben, die für du absetzen kannst, automatisch für dich in die Steuererklärung ein.

Automatische Steuererklärung mit WISO Steuer: Hier ausprobieren

Bist du mit deiner Steuererklärung fertig, fehlt nur noch ein Schritt: die Abgabe an das Finanzamt. Ausdrucken, unterschreiben und per Post senden war gestern – heute geht alles digital.

Am einfachsten ist es mit WISO Steuer: Per Steuer-Versand sendest du deine Steuererklärung mit einem Klick verschlüsselt an dein zuständiges Finanzamt – vollkommen sicher über die offizielle ELSTER-Schnittstelle. Deine Daten bleiben dabei geschützt: Einsicht erhält ausschließlich das Finanzamt.

Wenn das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeitet hat, wird’s endlich belohnt: Du erhältst deinen Steuerbescheid – und meist gleichzeitig die Steuererstattung auf dein Konto. Halte also Ausschau nach dem Plus auf deinem Kontoauszug.

Zuerst kommt der elektronische Bescheid. Du bekommst direkt bei Eintreffen des Bescheids eine E-Mail von WISO Steuer und kannst ihn gleich im Programm ansehen. Ein weiterer Vorteil: WISO Steuer vergleicht deine Daten mit denen vom Finanzamt automatisch. So kannst du auf den ersten Blick erkennen, ob und welche Abweichungen es gibt. Zusätzlich bekommst du Hinweise vom Programm und du kannst bei Bedarf direkt Einspruch einlegen.

Danach kommt der Bescheid auch per Post. Meistens liegen dazwischen nur wenige Tage. Das ist nun auch das offizielle Dokument von deinem Finanzamt.

Mehr Tipps bekommen

Je nachdem, zu welcher Gruppe du gehörst, kann deine Steuererklärung ein bisschen anders aussehen. Was kann man von der Steuer absetzen? Welche Besonderheiten gelten für dich?

WISO Steuer steht dir dabei immer zur Seite. Für jede Eingabemaske gibt es eine Erklärung und Hilfe, zahlreiche Videos und zusätzlich praktische Experten-Tipps. So sicherst du dir die maximale Erstattung. Steuer machen war noch nie einfacher.

Alles, was du für deinen Job ausgibst, kann sich bei der Steuererklärung lohnen. Diese sogenannten Werbungskosten sorgen dafür, dass du weniger Steuern zahlst – und oft eine Steuererstattung bekommst. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für das Homeoffice, Arbeitswege und noch vieles mehr.

Selbst wenn du keine Werbungskosten hattest, rechnet dir das Finanzamt automatisch 1.230 Euro an. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass du Arbeitslohn bekommen hast. Du musst dafür keine Nachweise einreichen und nicht mal Eingaben bei deinen Werbungskosten machen. Egal, ob du tatsächlich 100 Euro oder 1.000 Euro für deinen Job ausgegeben hast: 1.230 Euro werden pauschal von deinem Bruttoarbeitslohn abgezogen und senken so deine Steuer.

Wenn du mit deinen Ausgaben über 1.230 Euro kommst, ist das umso besser für dich. Mit jedem Euro mehr sparst du auch mehr Steuern. Was zählt denn alles zu den Werbungskosten? Hier eine Übersicht:

  • Arbeitsweg: Für jeden Kilometer, den du gefahren bist, gibt es dank der Pendlerpauschale 0,30 Euro. Ab dem 21. Kilometer sogar 0,38 Euro.
  • Homeoffice: Mit der Homeoffice-Pauschale bekommst du für jeden Tag, den du von zu Hause gearbeitet hast, 6 Euro – bis zu 1.260 Euro pro Jahr.
  • Arbeitsmittel: Gemeint sind Anschaffungen wie Schreibutensilien, Laptop, Computerbildschirm und mehr. Du kannst jede Rechnung einzeln angeben oder eine Pauschale in Höhe von 103 Euro (110 Euro in Baden-Württemberg) nutzen.
  • Kontoführungsgebühren: Pauschal werden dir 16 Euro für ein Gehaltskonto angerechnet. Vorausgesetzt, du hast wirklich Gebühren für das Konto zahlen müssen.
  • Beruflicher Umzug: Neben Transportkosten, Marklergebühren & Co. kannst du die Umzugskostenpauschale angeben.
  • Zweitwohnung: Hast du einen Zweitwohnsitz aufgrund deiner Arbeit, kannst du die Kosten dafür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung angeben.

Starte jetzt mit deiner Steuererklärung für Arbeitnehmer

Wie auch bei Arbeitnehmern gibt es für Rentner eine Werbungskostenpauschale. Sie beträgt aber nur 102 Euro. Warum? Viele Ausgaben beruflich bedingte Kosten, wie etwa Fahrtkosten, fallen im Rentenalter weg.

Statt der Pauschale kannst du aber auch deine tatsächlichen Kosten eintragen. Diese werden vom Finanzamt im Zusammenhang mit deiner Rente akzeptiert:

  • Kontoführungsgebühren: Den Anteil deiner Kontoführungsgebühren, der mit der Rente zu tun hat, kannst du ansetzen. Alternativ wird die Pauschale in Höhe von 16 Euro anerkannt – ganz ohne Nachweise.
  • Steuerberatungskosten: Hast du dir Hilfe bei einem Steuerberater gesucht, gibst du diese Kosten an. Dazu zählt übrigens auch der Preis von WISO Steuer.
  • Rentenberater: Deine Ausgaben für den Rentenberater oder Versicherungsberater sind ebenfalls absetzbar.
  • Berufsverbände und Gewerkschaften: Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften erkennt das Finanzamt an, selbst dann wenn du nicht mehr berufstätig bist.

Einfach und schnell: Steuererklärung für Rentner

Grundsätzlich gilt: Alle Ausgaben, die du aufgrund der Vermietung hattest, werden von deinen Mieteinnahmen (plus Nebenkosten) abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kaufpreis: 50 Jahre lang wird dir ein Anteil des Kaufpreises deiner Immobilie angerechnet. Das nennt sich auch Abschreibung für Abnutzung (kurz AfA).
  • Nebenkosten: Laufende Betriebskosten wie zum Beispiel Wasser, Strom und Co.
  • Erhaltungsaufwendungen: Gemeint sind Reparaturen und Wartungen am Gebäude, um es instandzuhalten oder zu modernisieren.
  • Kreditzinsen: Hast du für den Kauf der Immobilie einen Kredit aufgenommen, kannst du die jährlichen Zinsen absetzen, aber nicht die Tilgung.

Weitere Infos findest du hier: Mieteinnahmen versteuern

Allgemein kann man sagen, dass du alle Kosten absetzen kannst, die mit deinem Unternehmen zu tun haben. Sie werden von deinen Einnahmen abgezogen. So zahlst du weniger Steuern. Diese Ausgaben fallen typischerweise bei Selbstständigen an:

  • Arbeitszimmer: Entweder du nutzt die Homeoffice-Pauschale oder du gibst die tatsächlichen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer an.
  • Firmenwagen: Neben den Anschaffungskosten für einen Pkw kannst du auch die Fahrtkosten angeben.
  • Büroausstattung: Je nach Gegenstand wird der komplette Preis in einem Jahr angerechnet oder über mehrere Jahre verteilt (Abschreibung).
  • Werbekosten: Dazu zählen zum Beispiel dein Webseitenauftritt, Anzeigen in Print- oder Onlinemedien oder auch Flyer und Plakate.
  • Geschäftsessen und Kundengeschenke: 70 Prozent der Bewirtungskosten sind absetzbar. Kundengeschenke können ebenfalls angesetzt werden – bis zu 50 Euro pro Person und Jahr.

Gleich loslegen mit der Steuererklärung für Selbstständige

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Laut Gesetz gibt es eine Pflicht zur Steuererklärung. Das bedeutet: Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, die Steuererklärung zu machen. Denn nur so kann das Finanzamt prüfen, ob du das Jahr über genug Steuern auf dein Einkommen gezahlt hast. So sieht es § 149 AO vor.

Zu jeder Regel gibt es aber bekanntlich auch Ausnahmen. Die Steuererklärung musst du nicht abgeben, wenn deine Jahreseinkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro) liegen. Hast du weniger verdient, musst du nicht abgeben.

Spätestens dann, wenn du vom Finanzamt dazu aufgefordert wirst, die Steuererklärung abzugeben, musst du das auch tun. In den folgenden Fällen besteht auch ohne Schreiben vom Finanzamt die Pflicht zur Abgabe:

Die Abgabepflichten bei Arbeitnehmern sind in § 46 EStG geregelt:

  • Du und dein Ehepartner habt beide gearbeitet und einer von euch wurde nach der Steuerklasse 5 oder 6 besteuert beziehungsweise ihr wurdet beide nach der Steuerklasse 4 mit Faktor besteuert
  • Du hast mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen bekommen (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Kurzarbeitergeld)
  • Du hast von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bekommen
  • Du hast eine Abfindung oder Entschädigung bekommen, die nach der Fünftel-Regelung versteuert wird
  • Du hast weitere Einkünfte, für die du keine Lohnsteuer zahlen musst (zum Beispiel aus Vermietung), die insgesamt über 410 Euro liegen
  • Du hast dir einen Freibetrag für die Lohnsteuer eintragen lassen (zum Beispiel weil du einen weiten Weg zur Arbeit hast oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzt)
  • Deine Ehe wurde geschieden oder aufgehoben und einer von euch hat im selben Steuerjahr neu geheiratet
  • Dein Ehepartner ist verstorben und du hast im selben Steuerjahr neu geheiratet

Du findest dich hier wieder? Dann starte schnell mit deiner Steuererklärung, denn sie muss bis zum 31. Juli beim Finanzamt sein.

Jetzt loslegen

  • Der steuerpflichtige Anteil deiner Rente liegt über dem Grundfreibetrag
  • Du hast neben der Rente noch weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung) und kommst auf eine höhere Summe als 11.784 Euro (2024)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Einer dieser Punkte trifft auf dich zu? Gib deine Steuererklärung noch pünktlich bis zum 31. Juli ab.

Jetzt starten

  • Du hast allein mit der Vermietung in 2024 mehr als 11.784 Euro verdient
  • Du hast zusätzlich zur Vermietung weitere Einnahmen und liegst in Summe über dem Grundfreibetrag
  • Du bist zusätzlich Angestellter und hast mehr als 410 Euro mit der Vermietung verdient
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Du bist betroffen? Vergiss nicht, dass du nur noch bis zum 31. Juli Zeit für die Steuererklärung hast.

Jetzt anmelden

  • Du hast Kapitaleinkünfte bekommen, bei denen keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zum Beispiel ausländische Kapitaleinkünfte oder Zinsen aus Privatdarlehen)
  • Deine Kirchensteuer wurde nicht automatisch abgeführt wegen Widerspruch
  • Deine Freistellungsaufträge bei mehreren Banken wurden in Summe zu hoch hinterlegt (1.000 Euro als Single, 2.000 Euro gemeinsam mit einem Ehepartner)
  • Für das Vorjahr wurde ein Verlust festgestellt

Findest du dich in dieser Liste wieder, musst du deine Steuererklärung bis zum 31. Juli abgeben:

Jetzt starten

Du bist immer dazu verpflichtet deine Steuererklärung abzugeben, wenn deine Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Das liegt daran, dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du mit deinem Unternehmen vorhast Geld zu verdienen. Man nennt das auch Gewinnerzielungsabsicht.

Warte nicht länger, denn das Finanzamt erwartet deine Steuererklärung bis zum 31. Juli:

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Freiwillig abgeben und Erstattung kassieren

Keiner der oben genannten Punkte trifft auf dich zu? Dann kannst du die Steuererklärung trotzdem abgeben – und zwar freiwillig. Dann spricht man von einer Antragsveranlagung. Das heißt: Du beantragst, dass das Finanzamt deine Einkommensteuer prüft.

Eine freiwillige Abgabe lohnt sich vor allem dann, wenn du:

  • hohe Ausgaben für den Beruf hast
  • hohe Sonderausgaben hast, wie Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhaltszahlungen
  • hohe Kosten für ärztliche Behandlungen oder Medikamente hast
  • Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen hast
  • geheiratet hast
  • Steuerklasse I oder IV ohne Faktor hast

Oftmals erwartet dich eine Erstattung

Gute Gründe für eine frewillige Abgabe: Mit WISO Steuer erwarten dich im Durchschnitt satte 1.674 Euro pro Jahr! In einem kostenlosen Test kannst du schnell herausfinden, wie viel Geld du bekommst.
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Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben

Das Beste an der freiwilligen Steuererklärung: Du kannst die letzten 4 Jahre rückwirkend abgeben. Damit sicherst du dir nicht nur eine, sondern gleich 4 Erstattungen! Oben drauf kommen bei älteren Steuerjahren noch Zinsen vom Finanzamt. Dabei kann ein nettes Sümmchen für dich zusammenkommen.

Eine bestimmte Reihenfolge musst du bei der Bearbeitung oder Abgabe nicht beachten. Du musst nicht warten, bis eine Erklärung bearbeitet wurde und du den Steuerbescheid dazu bekommen hast. Gib sie einfach alle dann ab, wenn du fertig bist. Hast du eine Steuererklärung zwischendurch vergessen, kannst du sie einfach nachreichen.

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung?

Ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Richtig ist es aber nicht. Zwar hast du nach einer freiwilligen Abgabe ein Steuerkonto beim Finanzamt, wodurch du im nächsten Jahr automatisch zur Abgabe aufgefordert wirst, aber das kannst du ganz einfach ändern lassen. Dazu reicht ein Anruf oder Brief an dein zuständiges Finanzamt.

Das kannst du bei einer Nachzahlung tun

Du hast freiwillig eine Steuererklärung abgegeben und nun musst du Steuern nachzahlen? Halb so wild: Du kannst deine Steuererklärung zurücknehmen – durch einen Einspruch ist das ganz einfach. Dafür hast du 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids Zeit. Konsequenzen musst du keine befürchten: Du stehst nach dem Rückzug so da, als hättest du nie eine Steuererklärung abgegeben.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gibst du die Steuererklärung ein Mal im Jahr für das vorangegangene, abgeschlossene Kalenderjahr ab. Der nächste wichtige Termin ist der 31. Juli.

Die Frist hängt davon ab, ob du dazu verpflichtet bist oder nicht:

  • 31. Juli bei Pflichtabgaben

Du musst deine Steuererklärung abgeben? Dann merke dir den 31. Juli. Jedes Jahr müssen deine ausgefüllten Formulare für das vergangene Steuerjahr beim Finanzamt vorliegen.

Früher war es etwas anders. Da war der 31. Mai der Stichtag für Pflichtabgaben. Seit 2019 hast du aber 2 Monate mehr Zeit.

  • 31. Dezember bei Antragsveranlagung

Bei einer freiwilligen Abgabe hast du noch mehr Zeit. Und zwar darfst du die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend machen. Stichtag ist in diesem Fall der 31. Dezember. Das heißt: Du kannst dieses Jahr noch die Steuererklärung 2021 abgeben.

Das kann sich richtig lohnen. Gibst du 4 Steuererklärungen auf einmal ab, bekommst du auch 4 Erstattungen auf einen Schlag. Mit WISO Steuer sind das im Durchschnitt 1.674 Euro pro Jahr – das macht 6.696 Euro für 4 Jahre!

Hilfe bei der Steuererklärung bekommen

Nicht immer läuft alles reibungslos. Vielleicht bist du dir unsicher, wo du Daten eintragen sollst. Oder du machst zum ersten Mal deine Steuererklärung selbst und brauchst extra Unterstützung.

Hilfe von Freunden und Verwandten

Braucht man Hilfe, ist die erste Anlaufstelle meist der Freundes- und Familienkreis. Aber Achtung: Nicht jeder darf dir unter die Arme greifen. So regeln es § 5 StBerG und § 6 StBerG.

Nur deine nahen Verwandten dürfen dir helfen. Dazu gehören:

  • dein (Ex-)Ehepartner oder Verlobter
  • deine (Schwieger-)Eltern
  • deine (Halb-)Geschwister
  • deine Großeltern
  • deine Schwager und Schwägerinnen
  • deine Onkel und deine Tanten
  • deine Neffen und Nichten
  • deine Pflegeeltern und -kinder

Unterstützt dich bei der Steuererklärung jemand anderes als die oben gelisteten Personen, spricht man von unerlaubter Hilfe. Das kann Ärger geben. Und nicht nur das: Die Unterstützung deiner Freunde kann auch in die Hose gehen, weil du nicht die richtigen Informationen bekommst. So fällt die Steuererstattung vielleicht kleiner aus als eigentlich möglich wäre.

Professionelle Hilfe vom Steuerberater

Du willst die Steuererklärung lieber in professionelle Hände geben? Kein Problem! Du hast 2 Möglichkeiten:

  • ProfiCheck*: Lass deine Steuererklärung vor der Abgabe durch einen unabhängigen Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* auf Herz und Nieren prüfen. In einem individuellen Termin geht der unabhängige Steuerexperte gemeinsam mit dir durch deine Formulare und hilft dir herauszufinden, wie du noch mehr Steuern sparen kannst. So kannst du alles mit einem guten Gefühl abgeben.
  • buhl:Berater*: Lass deine Steuererklärung durch einen unabhängigen Experten der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH* machen. Dafür chattest du mit dem Experten und schickst ihm deine Unterlagen zu. Dann kannst du die Füße hochlegen, denn alles andere wird für dich erledigt.

Günstige Alternative: Selbst helfen mit Steuersoftware

WISO Steuer ist der richtige Partner an deiner Seite – auch dann, wenn du Anfänger in Sachen Steuererklärung bist. Hier findest du:

  • Übersetzungen aus dem Steuersprech in Alltagssprache
  • Erklärungen und Zusatzinformationen zu jeder Eingabemaske
  • zahlreiche Erklärvideos und Ratgeber-Beiträge zu vielen steuerlichen Themen

Ohne Risiko kostenlos testen

Du fragst dich, ob du auch alleine zurecht kommst? Probiere es einfach aus! Starte deinen kostenlosen Test mit WISO Steuer und finde heraus, wie einfach Steuererklärung sein kann.
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Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung

Mit WISO Steuer ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt. Und dann ist das Finanzamt am Zug. Wie lange es dauert, bis deine Steuer bearbeitet wurde und die Erstattung auf deinem Konto landet, hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Grundsätzlich lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 4 und 12 Wochen.

Die Digitalisierung hilft hier aber auf die Sprünge. Denn früher wurde jede Steuererklärung von einem Finanzbeamten überprüft. Doch nun werden Jahr für Jahr mehr Steuererklärungen automatisiert bearbeitet, ohne dass ein Beamter die Angaben nochmals prüft.

Den Bearbeitungsstand kannst du nicht über die Steuererklärung prüfen. Allerdings bekommst du direkt Info, wenn dein Steuerbescheid erstellt wurde. Somit weißt du bis zu 3 Tage früher Bescheid und musst nicht erst auf die Post warten.

Experten Tipp

Bearbeitungszeit der Steuererklärung dauert länger?

Eine bestimmte Frist zur Bearbeitung deiner Steuerunterlagen gibt es nicht. Doch ewig darf sich das Finanzamt natürlich auch nicht Zeit lassen. Spätestens 6 Monate nach Abgabe deiner Steuererklärung solltest du einen Steuerbescheid erhalten haben.

Hast du nach einem halben Jahr nach Abgabe noch nichts gehört? Dann solltest du freundlich bei deinem zuständigen Bearbeiter nachhaken.

So kommst du am schnellsten zu deiner Erstattung

  • Nutze die elektronische Abgabe: Wenn du deine Steuererklärung elektronisch abgibst, erhältst du deine Erstattung schneller. Denn elektronische Erklärungen kann das Finanzamt schneller verarbeiten als solche in Papierform.
  • Sei auf Rückfragen gut vorbereitet: Hast du vielfältige Einkünfte, zum Beispiel Miteinnahmen und eine Abfindung? Dann kann es durchaus sein, dass die Prüfung deines Steuerfalls komplexer ist als bei anderen – und dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt. Hat der Finanzbeamte Rückfragen an dich, kann die Bearbeitungszeit durchaus um ein paar Wochen länger dauern.Erkläre wichtige Dinge schon im Begleitschreiben deiner Steuererklärung. Das ist sozusagen eine kurze Nachricht an den Bearbeiter deiner Steuer. So werden manche Rückfragen des Bearbeiters schon im Voraus beantwortet. Belege musst du aber erst auf Nachfrage einreichen.

Steuererklärung abgegeben, aber etwas vergessen?

Deine Steuererklärung ist schon beim Finanzamt, aber dann fällt dir auf, dass du etwas vergessen hast anzugeben. Oder du findest eine Rechnung, die dir eine noch höhere Erstattung bringen könnte. Was jetzt?

Leider kannst du vergessene Rechnungen nicht einfach im nächsten Jahr in die Steuererklärung eintragen. Schuld: das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dieses besagt, dass Ausgaben nur in dem Jahr angesetzt werden können, in dem sie auch bezahlt wurden.

Diese Möglichkeiten hast du – abhängig davon, ob der Steuerbescheid schon bei dir eingetroffen ist oder nicht:

  • Bescheid noch nicht bekommen: Trage einfach die neu entdeckte Ausgabe ein und gib die Steuererklärung erneut ab.
  • Bescheid ist da: Stelle einen Antrag auf schlichte Änderung. Dadurch schaut sich der Sachbearbeiter nur die neu eingereichten Angaben an – mehr nicht. Oder du legst Einspruch ein. In diesem Fall wird die gesamte Steuererklärung nochmals geprüft.Beides muss innerhalb der Einspruchsfrist passieren. Die kannst du so ausrechnen: Datum des Bescheids + 3 Tage + 1 Monat.
  • Einspruchsfrist ist abgelaufen: Innerhalb von 4 Jahren kannst du einen Einspruch aufgrund neuer Tatsachen einlegen. Zum Beispiel wenn dir Sparmöglichkeiten erst nach Abgabe der Steuererklärung bekannt wurden, weil sie weder im Formular noch in der Anleitung ausdrücklich erwähnt wurden.Hast du die Einspruchsfrist versäumt, besteht noch die Möglichkeit, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand innerhalb eines Monats zu beantragen. Dabei wirst du so gestellt, als ob du die Frist nie versäumt hättest. Voraussetzung ist, dass du die ursprüngliche Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hast (zum Beispiel durch eine schwere akute Erkrankung).

Formulare der Steuererklärung

Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die neuen Steuerformulare. Diese füllst du aus und reichst sie bei deinem Finanzamt ein. Dein Vorteil mit WISO Steuer: Du musst die Formulare nicht alle kennen oder gar wissen, welche Angabe wo reingehört. Beantworte die einfach formulierten Fragen – den Rest übernimmt die App für dich.

Welche Formulare sind für dich wichtig? Die gängigsten haben wir hier für dich aufgelistet:

FormularbezeichnungFürInhalt
ESt 1AAlleHauptvordruck für allgemeine persönliche Angaben
ESt 1CBeschränkt SteuerpflichtigeHauptvordruck für allgemeine persönliche Angaben
Anlage Außergewöhnliche BelastungenAlleAußergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten
Anlage AVAlleBeiträge zur privaten Altersvorsorge
Anlage AV13AlleBeiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen nach § 13 EStG
Anlage CoronaEmpfänger der Corona-HilfenAngaben zu Corona-Hilfen
Anlage EÜRUnternehmerGewinnermittlung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Anlage FWWohneigentümerFörderung des Wohneigentums
Anlage GGewerbetreibendeEinkünfte aus Gewerbebetrieben
Anlage KAPKapitalanlegerEinkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage KindElternAllgemeine Angaben zu Kindern
Anlage LLand- und ForstwirteEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage NArbeitnehmerEinkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Anlage N-AUSArbeitnehmerAusländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Anlage RRentner und PensionäreEinkünfte aus Renten und privaten Rentenversicherungen
Anlage SSelbstständige und FreiberuflerEinkünfte aus selbstständiger Arbeit
Anlage SOAlleSonstige Einkünfte (z. B. private Veräußerungsgeschäfte oder Unterhaltsleistungen)
Anlage SonderausgabenAlleSonderausgaben (z. B. Spenden und Kirchensteuer)
Anlage UnterhaltUnterhaltszahlerGezahlte Unterhaltsleistungen
Anlage VVermieterEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage VorsorgeaufwandAlleBeiträge zu Versicherungen

Steuererklärung in Papierform oder elektronisch: Was ist besser?

Immer beliebter wird es, die Steuererklärung elektronisch zu erledigen. Dafür gibt es viele gute Gründe:

Elektronisch mit WISO SteuerSteuererklärung auf Papier
Wenig Aufwand+ Wird automatisch ausgefüllt
+ 1-Klick-Versand
- Händische Eingabe
- Ausdruck
- Abgabe per Post
Flexibilität+ Dank App immer und überall weitermachen
+ Jedes Thema per Klick hinzufügen
- Ortsgebunden
- Fehlende Formulare ausdrucken oder beim Finanzamt abholen
Richtigkeit deiner Daten+ Keine Zahlendreher durch automatisches Ausfüllen
+ Automatische Übernahme an die richtige Stelle der Formulare
+ Automatischer Check, ob alles stimmt
- Suchen der richtigen Formularzeile
- Keine Schreib- oder Plausibilitätsprüfung
Vergleich mit Steuerbescheid+ Automatisch
+ Hilfe beim Einspruch
- Manuell
- Mit Aufwand und Know-How verbunden

Übrigens: Während die elektronische Variante jeder nutzen darf, gibt es bei der Steuererklärung auf Papier Einschränkungen. Nach § 25 EStG gilt:

  • Bist du Unternehmer, musst du die Steuererklärung digital übermitteln
  • Hast du keine Gewinneinkünfte (aus Gewerbe, selbstständiger und freiberuflicher Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), darfst du sie auch in Papierform abgeben

Es gibt Fälle, in denen tatsächlich Ausnahmen für Selbstständige zugelassen wurden. Das sind sogenannte Härtefälle. Hat ein Steuerzahler nachweislich keinen Internetanschluss oder ist aus Altersgründen nicht in der Lage, die Steuererklärung digital abzugeben, und erzielt er nur geringe Umsätze, dann kann das Finanzamt weiterhin die Erklärungen in Papierform anerkennen (BFH-Urteil VIII R 29/19).

Wichtig: Wenn du deine Steuererklärung in Papierform einreichst, obwohl du zur elektronischen Abgabe verpflichtet bist, gilt deine Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben.

Gut vorbereitet für nächstes Jahr

Mit ein bisschen Geschick und Planung kannst du dir für die nächste Steuererklärung eine saftige Erstattung sichern. Und zwar geht das so:

1. Zahlungen vorziehen oder aufschieben

Je nachdem, in welchem Steuerjahr du die Kosten anrechnen lassen willst, kannst du Zahlungen in das aktuelle Jahr vorziehen oder bis ins nächste Jahr aufschieben. So machst du das Beste aus Höchstbeträgen oder bekommst genug zusammen, um Mindestgrenzen zu überschreiten. Wichtig sind:

  • Ausgaben rund um deinen Job: Zum Beispiel technische Ausstattung für dein Homeoffice (Monitor, Tastatur oder Laptop), um über die Werbungskostenpauschale zu kommen. Ab 2023 sind das 1.230 Euro.
  • Ausgaben für die Gesundheit: Wie Medikamente, Brille, nicht erstattungsfähige Arztbehandlungen und ähnliches. Zählen bei der Steuererklärung erst, wenn du über die zumutbare Belastung kommst.
  • Ausgaben rund ums Haus: Bei Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Hier gibt es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Haushaltshilfen, Gärtner oder Hundesitter) werden dir 20 Prozent deiner Rechnungen anerkannt, bis zu 20.000 Euro.

2. Freistellungsaufträge prüfen

Ob Girokonto, Aktien oder Rentenfonds: Auf deine Geldanlagen bezahlst du 25 Prozent Abgeltungssteuer. Doch: Mit dem Sparer-Pauschbetrag bleiben 1.000 Euro pro Jahr pro Person steuerfrei. Diesen Betrag kannst du auf deine Banken nach Belieben verteilen – und zwar jedes Jahr aufs Neue.

Dafür stellst du einen Freistellungsauftrag bei jeder Bank. Vor dem Jahresende solltest du überprüfen, ob du das richtig gemacht hast und den Freistellungsauftrag gegebenenfalls anpassen. Wichtig ist, die Freistellungsgrenze nicht zu überschreiten. Denn dann musst du Steuern nachzahlen.

Du hast deine Freistellungsaufträge ungünstig aufgeteilt? Keine Sorge: Die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer kannst du über die Steuererklärung wieder zurückholen.

3. Verlustbescheinigung beantragen

Hast du bei deinen Geldinvestitionen auch Verluste hinnehmen müssen? Führst du Depots bei verschiedenen Banken, können sie die Verluste nicht selbst verrechnen. Allerdings kannst du die Verrechnung über deine Steuererklärung beantragen. Dann bekommst du die einbehaltene Abgeltungssteuer zurück.

Wichtig: Dazu brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der der Verlust ist. Für das laufende Jahr kannst du die Bescheinigung noch bis zum 15.12. beantragen. Verpasst du die Frist, kannst du die Verrechnung in der Steuererklärung 2024 zwar nicht mehr machen, allerdings kannst du die Bescheinigung im nächsten Jahr, also in der Steuererklärung 2025, berücksichtigen lassen.

4. Splittingtarif rückwirkend nutzen

Im Dezember noch schnell das Ja-Wort geben: Wer bis zum 31.12. heiratet, kann rückwirkend fürs ganze Jahr Steuern sparen. Klingt berechnend, zahlt sich in der Regel aber kräftig aus. Denn Ehepartner können von dem sogenannten Splittingtarif profitieren.

Dabei wird das Einkommen von dir und deinem Partner zusammengerechnet und anschließend halbiert. Für diese eine Hälfte berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer. Danach wird die Summe verdoppelt. Das Ergebnis ist die Steuerhöhe, die ihr zahlen müsst. Es gilt: Je höher der zusammengerechnete Verdienst und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr zahlt es sich aus.

Achtung: Was bei einer Hochzeit im Dezember nicht möglich ist, ist der rückwirkende Wechsel der Steuerklassen. Für das nächste Jahr kannst du aber ab 1. Januar und spätestens bis 30. Novemeber den Wechsel beim Finanzamt beantragen.

5. Nettogehalt erhöhen

Du hast regelmäßig hohe Ausgaben wie Gebühren für die Kinderbetreuung, Krankheitskosten, Fahrtkosten? Dann lohnt sich vielleicht der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für dich. Stellst du den Antrag schon jetzt beim Finanzamt, profitierst du bereits ab Januar 2025 von einem höheren Nettogehalt.

FAQ: Steuererklärung

Grundsätzlich gilt: Jeder muss die Steuererklärung abgeben. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie zum Beispiel ledige Arbeitnehmer ohne weiteres Einkommen.
Es gibt 2 verschiedene Abgabefristen:

  1. Pflichtveranlagung: 31. Juli des Folgejahres (zum Beispiel 31. Juli 2025 für die Steuererklärung 2024)
  2. Antragsveranlagung: 31. Dezember des vierten Jahres (zum Beispiel 31. Dezember 2025 für die Steuererklärung 2021)
WISO Steuer kannst du kostenlos testen und deine Steuererklärung erstellen. Erst bei der Abgabe an das Finanzamt wird der Kaufprozess gestartet.
Außer einer guten Software (wie WISO Steuer) brauchst du nichts weiter. Wenn du trotzdem gut vorbereitet sein willst, haben wir eine Checkliste für dich zusammengestellt. Die findest du hier: Was brauche ich für die Steuererklärung?
Ja, das geht. Einfacher ist es mit ein bisschen Hilfe – zum Beispiel WISO Steuer. Hier schafft jeder die Steuer.
Nicht unbedingt. Jedes Jahr werden die Karten neu gemischt. Je nachdem, wie du dein Geld verdient hast und wie viel dabei zusammengekommen ist, entscheidet sich, ob du die Steuererklärung abgeben musst oder es freiwillig tun kannst.
Besteht keine Abgabepflicht, hast du für deine freiwillige Abgabe mehr Zeit. Und zwar ganze 4 Jahre. Das heißt: Bis zum 31. Dezember hast du noch die Möglichkeit, die Steuererklärung 2021 abzugeben.
Hast du weniger als den Grundfreibetrag verdient, musst du in der Regel keine Steuererklärung machen.
Durch die Steuererklärung kann das Finanzamt kontrollieren, ob du genug Steuern gezahlt hast.
Die elektronische Steuererklärung machst du mit WISO Steuer. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt von deinem Arbeitgeber, Versicherungen & Co. gemeldet wurden, automatisch eingetragen. Auch die Abgabe machst du papierlos.
Am besten gibst du die Steuererklärung elektronisch ab. Das geht zum Beispiel mit dem Steuer-Versand. Bist du nicht selbständig, kannst du auch die Formulare ausdrucken. Das ist aber umständlicher.
Ja, du kannst deine Steuererklärung auch per Fax abgeben. Willst du dir den Gang zur Post sparen, kannst du es dir auch noch einfacher machen: Gib stattdessen komplett elektronisch über den Steuer-Versand ab.
Das hängt von dem jeweiligen Finanzamt ab. Du kannst aber etwa mit 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Das Finanzamt hat bis zum Steuerjahr 2018 eine Mini-Version der Steuer für Abeitnehmer angeboten, die als vereinfachte Steuererklärung bekannt war. Mittlerweile gibt es sie jedoch nicht mehr. Ein Trostpflaster: WISO Steuer macht die Steuererklärung weiterhin so einfach wie möglich für dich!
Mit einem Programm wie WISO Steuer bekommst du zahlreiche Hilfen bei deiner Steuererkärung: Videos, Eingabehilfen, Beispiele und vieles mehr.

*Quelle: Statistisches Bundesamt

*Der ProfiCheck, der Profi-Service und der buhl:Berater sind Angebote der Buhl Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schillerstr. 7, 57250 Netphen (BST), für die ausschließlich deren AGB gelten. Die BST ist ein von der Buhl Data Service GmbH, Am Siebertsweiher 3/5, 57290 Neunkirchen (BDS) unabhängiges Unternehmen. Die BDS ist zur Hilfeleistung in Steuersachen weder befugt noch verpflichtet sie sich zu dieser. Auch entscheidet die BDS nicht über die Einschaltung und Auswahl der BST oder deren Maßnahmen der Steuerrechtshilfe. Die BDS stellt lediglich die Infrastruktur zur Verfügung, über die die BST ihre Leistungen eigenverantwortlich anbietet bzw. bewirbt.